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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Prominente Namen schützen nicht vor unethischem und rechtswidrigem Verhalten. Wer denkt, dass bekannte Firmen fürsorglicher mit ihren Mitarbeitern umgehen, als der auf den ersten Blick knorrige Chef eines Mittelstandsunternehmens, täuscht sich. Landauf und landab werden Arbeitnehmer schikaniert, gemobbt und unter Druck gesetzt – und das in zum Teil weltbekannten Firmen. Die Methoden heißen: Abmahnakkord, Abschusslisten, Schikane. Um den Marktanteil zu halten oder auszubauen werden Personalkosten gedrückt, wo es nur geht. Ziel vieler Firmen ist es, langjährige Mitarbeiter, die ein hohes Lohnniveau erreicht haben oder von ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Bevor es zu einer Kündigung kommt, setzen Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht selten gehörig unter Druck, um ihn dazu zu bewegen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Damit schützt sich der Arbeitgeber nämlich vor dem Risiko, dass der Arbeitnehmer später die ausgesprochene Kündigung vor dem Arbeitsgericht mit einer Kündigungsschutzklage angreift. Aufhebungsvertrag häufig günstiger für Arbeitgeber Der Arbeitgeber hat durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages oftmals Vorteile gegenüber einer Kündigung des Arbeitnehmers. Greift nämlich der Arbeitnehmer die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 25. April 2013 (Az. 8 AZR 287/08) soll das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden haben, dass ein Stellenbewerber keinen Anspruch auf Auskünfte bezüglich der Einstellungskriterien hat. Auch müsse der Arbeitgeber nicht mitteilen, ob er einem anderen Kandidaten die Stelle gegeben hat. Bereits in einem früheren Urteil soll auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Meinung des BAG bestätigt haben. Demnach ergebe sich aus dem Gemeinschaftsrecht kein Auskunftsanspruch des Stellenbewerbers. ... weiter lesen
Abfindungen wegen Verlustes des Arbeitsplatzes unterliegen der Besteuerung. Während man der Lohnsteuer nicht entgehen kann, wird aber oft übersehen, dass man hinsichtlich der Kirchensteuer gutes Geld sparen kann. Wer seinen Arbeitsplatz verliert, sei es durch Kündigung oder durch einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag, hat zwar selten einen echten Rechtsanspruch auf eine Abfindungsleistung, häufig einigen sich aber Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf eine Abfindung zur Vermeidung langwieriger und kostenspieliger Kündigungsschutzverfahren. Abfindungen sind nun zwar in der Höhe meist verlockend und auch nicht sozialversicherungspflichtig, unterliegen aber leider der Steuerpflicht und sind daher immer ... weiter lesen
Männerdiskriminierung durch Begünstigung von Frauen bei vorgezogener Inanspruchnahme einer Betriebsrente? Es ist für eine Übergangszeit nicht verfassungswidrig, daß der Gesetzgeber für Frauen ein früheres Rentenzugangsalter vorgesehen hat und teilweise noch vorsieht als für Männer. Betriebsrentenzusagen dürfen sich an dieser Rechtslage orientieren. Dies führt in bestimmten Fällen dazu, daß Frauen höhere Betriebsrenten als Männer unter ansonsten gleichen Bedingungen erhalten. Dies verstößt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgericht weder gegen Europarecht noch gegen Art. 3 des Grundgesetzes noch gegen das Lohngleichheitsgebot des § 612 Abs. 3 BGB, soweit die Vorteile auf Beschäftigungszeiten ... weiter lesen
Ich habe eine Kündigung erhalten. Ich würde die Kündigung akzeptieren, aber nur wenn ich eine Abfindung erhalte. Wie kann ich das erreichen? Sie müssen schnell reagieren. Nach Zugang der Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Auch wenn es Ihnen eigentlich um eine Abfindung geht - Sie müssen zuerst eine Kündigungsschutzklage einreichen. Wie hoch ist die Abfindung? Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. Je größer Ihre Chancen sind, den Kündigungsschutzprozess zu gewinnen, umso mehr wird der Arbeitgeber zahlen, um Sie nicht weiter beschäftigen zu müssen. Richtwert: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro ... weiter lesen
Leider ist ein Klassiker der arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung das Zeugnis. Selbst in Aufhebungsvereinbarungen wird es oft stiefmütterlich behandelt, obwohl es doch, gerade für Führungskräfte , mehr als zwingend ist. Immer wieder werden über die Nicht- oder Schlechterteilung von Arbeitszeugnissen Auseinandersetzungen geführt. Die verschiedensten Konstellationen beschäftigen daher auch immer wieder die Arbeitsgerichte. Mal sind es Falschangaben im Zeugnis oder Lebenslauf die den Arbeitgeber zur Kündigung oder Anfechtung des Arbeitsverhältnisses berechtigen (http://www.kanzlei-mudter.de/falschangaben-in-lebenslauf-und-zeugnis.html). Mal ist es der fehlende Anspruch auf die ... weiter lesen
Während der Weihnachtszeit veranstalten die meisten Betriebe oftmals rund um den Jahreswechsel eine Weihnachtsfeier. Im Rahmen solcher Veranstaltungen kann es allerdings auch zu Unfällen kommen. Fraglich ist gerade im Hinblick auf den Versicherungsschutz dabei allerdings, ob auch während Weihnachtsfeiern der gesetzliche Versicherungsschutz greift oder nicht. Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht , und Philipp Modrach, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm . Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII sind Arbeitsunfälle Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach den §§ 2, 3 ... weiter lesen
• Leistet der Arbeitnehmer über die gesetzliche Arbeitszeit bzw. über die regelmäßige betriebliche Arbeitszeit hinaus zusätzlich Arbeit (Mehrarbeit/Überstunden), ist diese grundsätzlich zu vergüten. Es kann jedoch auch ein Freizeitausgleich vertraglich vereinbart werden. • Angeordnet werden können Mehrarbeit/Überstunden nur, wenn diese im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag positiv geregelt ist. Ist nichts Derartiges vereinbart, ist der Arbeitnehmer nicht zur Mehrarbeit/Überstunden verpflichtet. Die Ausnahme sind Not- oder Katastrophenfälle. • Der Arbeitnehmer schuldet Mehrarbeit/Überstunden nur dann - ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Immer mehr arbeitsrechtliche Streitigkeiten (speziell zum Thema Kündigung) drehen sich um Aktivitäten von Arbeitnehmern in sozialen Netzwerken. Profile und Posts auf Facebook, Xing, YouTube, Twitter, etc. haben mitunter weitreichende unangenehme Konsequenzen für Arbeitnehmer. Das ist teilweise auch einer merkwürdigen Vorstellung mancher Arbeitsrichter geschuldet davon, wie die Nutzung der genannten Netzwerke eigentlich genau abläuft. Arbeitnehmer sollten sich deshalb darüber im Klaren sein, dass ihre Aktivitäten dort unter Umständen riskant für ihr Arbeitsverhältnis sind. Urlaubsfotos ... weiter lesen
Arbeitnehmer bereuen es häufig, ihre Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag gesetzt zu haben. Denn der Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist in vielen Fällen mit Nachteilen für den Arbeitnehmer verbunden: Mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages gibt ein Arbeitnehmer häufig ohne echte Gegenleistung eine äußerst starke Rechtsposition auf, die mehrere 1.000 EUR Wert sein kann. Außerdem droht dem Arbeitnehmer, der einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat, eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Nicht wenige Arbeitnehmer stellen sich deshalb die Frage, ob es Möglichkeiten gibt, sich von einem unterschriebenen Aufhebungsvertrag wieder zu lösen. Wirksamkeitsvoraussetzungen eines ... weiter lesen
Nach § 53 Abs. 3 des im vorliegenden Fall noch anwendbaren Bundesangestellten-Tarifvertrages (BAT) sind Angestellte nach einer Beschäftigungszeit von 15 Jahren, frühestens jedoch nach Vollendung des vierzigsten Lebensjahres, ordentlich unkündbar. Die Arbeitsverhältnisse dieser Angestellten können auch bei Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes nur unter sehr erschwerten Bedingungen durch außerordentliche Kündigung (mit Auslauffrist) beendet werden. Möglich ist dagegen nach § 55 Abs. 2 Unterabs. 1 BAT, solchen Arbeitnehmern durch außerordentliche Änderungskündigung eine niedriger eingestufte Tätigkeit zu übertragen und die Vergütung auf die nächstniedrige Vergütungsgruppe abzusenken. Von dieser Möglichkeit kann der Arbeitgeber dann ... weiter lesen