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Die soziale Auswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung ist auf den Betrieb beschränkt, in dem der zu kündigende Arbeitnehmer beschäftigt ist. Nach ihrer Tätigkeit vergleichbare Arbeitnehmer in anderen Betrieben des Unternehmens sind auch dann nicht in die Auswahl einzubeziehen, wenn der Arbeitgeber gemäß dem Arbeitsvertrag zu einer Versetzung des Arbeitnehmers in andere Betriebe berechtigt sein sollte. Der Kläger war seit 1973 bei der Insolvenzschuldnerin beschäftigt. Diese betrieb an verschiedenen Standorten in Deutschland Kaufhäuser. Der Insolvenzschuldnerin war arbeitsvertraglich das Recht eingeräumt, dem Kläger eine andere Tätigkeit im gleichen oder in einem anderen Haus zuzuweisen und ihn an einen anderen Dienstort zu ... weiter lesen
Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit, die mindestens einen Monat dauern muss und höchstens drei Monate betragen darf (§ 13 BBiG). Das gilt auch dann, wenn das Ausbildungsverhältnis sich an ein Arbeitsverhältnis anschließt. Haben die Parteien im Berufsausbildungsvertrag die höchstzulässige Probezeit von drei Monaten vereinbart, ist die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit nicht auf die Probezeit anzurechnen, auch nicht, soweit die gesetzliche Mindestfrist von einem Monat überschritten wird. Die Parteien dürfen die gesetzliche Höchstfrist für die Probezeit auch bei einem vorangegangenen Arbeitsverhältnis ausschöpfen, wenn sie den Zeitraum von drei Monaten für die Prüfung erforderlich halten, ob ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Maximilian Renger: Viele Arbeitnehmer bekommen in der Praxis zunächst nur einen befristeten Arbeitsvertrag. Warum ist das Mittel der Befristung bei Arbeitgebern so beliebt? Fachanwalt Bredereck: Manche Arbeitgeber möchten erst einmal testen, wie sich der Arbeitnehmer im Betrieb so macht, oder aber wissen selbst noch gar nicht so genau, wie gut ihr Unternehmen in der Zukunft laufen wird. Dabei muss man immer im Hinterkopf behalten, dass ein Arbeitnehmer nach sechs Monaten im Betrieb und wenn regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter im Unternehmen ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 04.03.2020 zum Aktenzeichen 3 Sa 218/19 entschieden, dass ein Arzt einen Vergütungsanspruch für Rufbereitschaftszeiten hat. Der Kläger ist auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags vom 29.07.1993 als Oberarzt an der beklagten Universitätsklinik, Medizinische Klinik I, Nephrologie, beschäftigt. Der Kläger nimmt außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitszeit am sog. nephrologischen Dienst (Hintergrunddienst als Rufbereitschaft) teil. Er ist verpflichtet, sich während dieses Dienstes telefonisch erreichbar zu halten. Eine ausdrückliche Vorgabe, sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten, besteht nicht. Im Rahmen dieses ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Mitarbeiter des Energiekonzern RWE sollen laut Pressemitteilungen auf Facebook gegen Umweltaktivisten ausfällig geworden sein. Arbeitnehmer, die so etwas selbst im wohlverstandenen Interesse des Arbeitgebers tun, riskieren neben einer strafrechtlichen Verfolgung auch ihren Arbeitsplatz. Das zeigt dieser Fall sehr gut. Den Pressemeldungen zufolge hat sich RWE von diesen Äußerungen seiner Mitarbeiter distanziert. In Postings auf Facebook wurden wohl auch mögliche „arbeitsrechtliche Konsequenzen“ in den Raum gestellt. Arbeitnehmer setzen sich immer dem Risiko arbeitsrechtlicher Konsequenzen aus, wenn ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Aachen hat mit Beschluss vom 25.02.2019 zum Aktenzeichen 8 BVGa 3/19 entschieden, dass Betriebsratsmitglieder auch bezüglich mehrtägiger Fortbildungsmaßnahmen einen Anspruch auf Freistellung und Kostenübernahme und darüber hinaus einen eigenen Beurteilungsspielraum bei der Entscheidung über die Schulungsmaßnahme haben. Aus der Pressemitteilung des DAV ArbR 12/2019 v. 16.10.2019 ergibt sich: Ein Betriebsratsmitglied wollte an einer mehrtägigen Schulung für betriebliches Eingliederungsmanagement teilnehmen. Der Arbeitgeber verweigerte die Freistellung. Er verwies den Mitarbeiter auf ein eintägiges Seminar für lediglich 385 Euro. Das ArbG ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Auch wenn ein freier Mitarbeiter seine Tätigkeit nicht in der Firm verrichtet, kann er trotzdem als Scheinselbstständiger eingestuft werden. Viele Auftraggeber gehen fälschlicherweise vom Gegenteil aus. Auch Arbeitnehmer können im Home-Office tätig sein: Es kommt für die Beurteilung, ob ein freier Mitarbeiter eigentlich als scheinselbstständig und somit als Arbeitnehmer einzustufen ist, nicht maßgeblich auf den Ort an, an dem die Arbeitsleistung erbracht wird. Bei einem Tätigwerden im Home-Office ist der Beschäftigte zwar nicht so sehr in den Betrieb eingegliedert und auch die ... weiter lesen
Gewährt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern nach von ihm gesetzten allgemeinen Regeln eine Weihnachtsgratifikation als freiwillige Leistung, ist er an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden. Dieser Grundsatz ist nicht nur bei einer willkürlichen Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer verletzt. Bildet der Arbeitgeber Gruppen von begünstigten und benachteiligten Arbeitnehmern, verbietet der Gleichbehandlungsgrundsatz auch eine sachfremde Gruppenbildung. Die Gruppenbildung entspricht sachlichen Kriterien, wenn sich der Grund für die Differenzierung aus dem Leistungszweck ergibt. Zahlt der Arbeitgeber den Angestellten einen höheren Anteil ihrer Monatsvergütung als Weihnachtsgratifikation als den Arbeitern, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Die Adam Opel AG und die IG Metall haben den Sozialtarifvertrag über die Schließung der Fahrzeugproduktion am Standort Bochum geschlossen. Im heutigen Teil geht es die Regelungen für die so genannten Partnerbetriebe und ihre Bedeutung für die dort beschäftigten Mitarbeiter. Partnerbetriebe: AFG Bochum, TÜV NORD, Neovia, Arinso Gemäß den Vereinbarungen im Sozialtarifvertrag gelten als Partnerbetriebe im Sinne der Sozialtarifvertrages folgende Firmen: AFG Bochum, TÜV NORD, Neovia und Arinso. Den Mitarbeitern dieser Betriebe wird unter bestimmten Voraussetzungen und Modifikationen, die ... weiter lesen
Fasching und Arbeitsrecht – keine Narrenfreiheit Auf was Arbeitnehmer in der fünften Jahreszeit achten sollten Auch in der Faschingszeit gilt das Arbeitsrecht: wenn es um freie Tage oder Urlaub geht, Betriebsurlaub bzw. Betriebsferien angeordnet werden, Mitarbeiter kostümiert erscheinen, Arbeitskollegen Bützchen bekommen, Krawatten abgeschnitten werden und vielem mehr. Wenn Sie Fasching unbeschwert feiern wollen, sollten Sie folgende Aspekte beachten: Gibt es einen Anspruch auf Urlaub an Fasching? Ob Weiberfastnacht, Rosenmontag oder Faschingsdienstag – es handelt sich um ganz normale Werktage und keine gesetzlichen Feiertage wie etwa bei den beiden Weihnachtsfeiertagen bzw. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Aus dem im BGB verankerten Transparenzgebot soll hervorgehen, dass unklare Formulierungen bezüglich freiwilliger Zusatzzahlungen des Arbeitgebers nicht zulässig sind. Der Arbeitsvertrag müsse einen Hinweis auf die Freiwilligkeit und den Widerruf von Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer enthalten, welcher ihm gegenüber auch erkennbar sein müsse. Ansonsten könne für den Arbeitgeber nicht die Möglichkeit einer vorbehaltlosen Änderung dieser Zahlungen bestehen. Allerdings sei es erforderlich, zusätzliche Zahlungen, ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Ein Bericht im Spiegel-Online zitiert die Financial Times Deutschland (FTD) mit einer internen Umfrage bei der Deutschen Bahn, nach der 70 % der Mitarbeiter der Bahn wegen ihrer Arbeit frustriert seien. Die Mitarbeiter klagen dem Bericht zufolge über zu geringe unternehmerische Freiheiten, lange Entscheidungswege, undurchschaubare Strukturen, überzogene Ziele oder eine veraltete Informationstechnik. Wer mit seiner Arbeit unzufrieden ist, macht häufig Fehler. Fehler führen oft zu Abmahnungen, da der Arbeitgeber in den Fehlern ihrer Arbeitnehmer eine Verletzung von deren arbeitsvertraglichen Pflichten erkennt. Nicht ... weiter lesen