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Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 06. Juni 2018 zu den Aktenzeichen 1 BvL 7/14, 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 entschieden, dass nach § 14 Abs. 2 Satz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) sachgrundlose Befristungen zwischen denselben Vertragsparteien auf einmal beschränkt sind Damit ist jede erneute sachgrundlos befristete Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber verboten. Das ist mit der Verfassung auch in Einklang, denn zur Verhinderung von Kettenbefristungen und zur Sicherung der unbefristeten Dauerbeschäftigung als Regelbeschäftigungsform hat der Staat die Pflicht zum Schutz der unterlegenen Beschäftigten im Arbeitsverhältnis durch Gesetzgebung. Die ... weiter lesen
Frankfurt (jur). Auch in wirtschaftlicher Not dürfen Arbeitgeber nicht einfach nach einem Notlagentarif bezahlen, der noch gar nicht ausgehandelt ist. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt am Main in mehreren am Montag, 31. August 2015, bekanntgegebenen Urteilen vom 28. August 2015 entschieden (Az.: 3 Sa 295/14 und weitere). Es sprach damit mehreren Mitarbeitern des Frankfurter Behindertenverbandes CeBeeF eine Entlohnung nach dem regulären Haustarif zu. Der „Club Behinderter und ihrer Freunde e.V.“ (Ce-Be-eF - CeBeeF) tritt in Frankfurt am Main als Interessenvertretung für behinderte Menschen auf und bietet gleichzeitig verschiedene Dienstleistungen an, etwa Pflege, Fahrdienste ... weiter lesen
Osnabrück (jur). Das Verwaltungsgericht Osnabrück hält das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten für verfassungswidrig. Es lässt zu viele Ausnahmen von der Sonntagsruhe zu, so das Gericht in einem am Mittwoch, 26. April 2017, Beschluss (Az.: 1 B 23/17). Damit müssen die Geschäfte in Georgsmarienhütte am Sonntag, den 7. Mai 2017 trotz einer Genehmigung der Stadt geschlossen bleiben. Die Kommune hatte wegen des geplanten Cityfestes in einem Teilbereich des Stadtgebietes die Öffnung der Ladengeschäfte zwischen 13 bis 18 Uhr genehmigt. Die Gewerkschaft Verdi hatte dagegen geklagt. Wegen der aufschiebenden Wirkung der Klage dürfen die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Besonderer gesetzlicher Schutz bestimmter Personengruppen Manche Personengruppen genießen im Arbeitsrecht einen besonderen Schutz. Sinn und Zweck ist es dabei stets, eine Benachteiligung dieser Personen gegenüber anderen Arbeitnehmern zu verhindern. In diesem Rahmen gibt es verschiedene Anknüpfungspunkte für einen besonderen gesetzlichen Schutz. Als Arbeitnehmer gilt es also stets zu prüfen, welche besonderen Rechte und Schutzvorschriften für einen gelten. Dabei können die nachfolgend gebildeten Gruppen bzw. die damit einhergehenden Rechte auch parallel eingefordert werden. Schutz aufgrund ... weiter lesen
Erfurt (jur). Werden Arbeitnehmer über Scheinwerkverträge in einer Firma eingesetzt, begründet dies nicht immer ein festes Arbeitsverhältnis in dem eingesetzten Betrieb. Anspruch auf Festeinstellung besteht bei solch einer „verdeckten Arbeitnehmerüberlassung“ nicht, wenn der Leiharbeitgeber über eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügt, urteilte am Dienstag, 12. Juli 2016, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 9 AZR 352/15). Es wies damit die Klage einer technischen Zeichnerin auf Festeinstellung beim Daimler-Konzern in Stuttgart ab. Grundsätzlich können Arbeitgeber mit anderen Unternehmen Werkverträge vereinbaren, so dass ihre Arbeitnehmer ... weiter lesen
Fristlose Kündigung wegen Stromklau? LAG Hamm, Urteil vom 02.09.2010, 16 Sa 260/10 Das LAG Hamm hat die fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen „Stromklaus" für unwirksam erklärt. Der Arbeitnehmer, der offenbar unbeanstandet seit fast 20 Jahren bei dem Arbeitgeber beschäftigt war, hatte seinen für einige Tage gemieteten Elektroroller für die Fahrt zur Arbeit genutzt und diesen dort zum Aufladen an das Stromnetz angeschlossen. Hierbei sind Kosten von etwa 1,8 Cent entstanden. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise ordentlich mit der Begründung, der Arbeitnehmer habe ein Vermögensdelikt zum Nachteil des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen gegen den Arbeitsvertrag kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unter Umständen sogar ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen. Selbst wenn lediglich der Verdacht einer solchen schwerwiegenden Pflichtverletzung besteht, kann ein Kündigungsrecht gegeben sein. Viele Arbeitgeber greifen einer solchen Situation allerdings nicht zum Instrument der Kündigung, sondern legen dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag vor. Der Vorteil ist, dass der Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag unterzeichnet, keine Kündigungsschutzklage fürchten muss. Das ... weiter lesen
Die Pflicht des Arbeitnehmers, Betriebsinterna nicht nach außen zu tragen, folgt als Nebenpflicht unmittelbar aus dem Arbeitsvertrag und aus den §§ 823 Absatz 1 und 2, 826 BGB, §§ 3, 17 UWG. Ohne besondere Vereinbarung im Arbeitsvertrag gilt folgendes: Der Arbeitnehmer hat alle Tatsachen im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb zu verschweigen, die nach dem Willen des Arbeitgebers aufgrund eines berechtigten wirtschaftlichen Interesses geheim gehalten werden sollen. Tatsachen, die jeder - also auch Dritte außerhalb des Betriebes - kennt oder ohne größere Schwierigkeiten in Erfahrung bringen kann, unterliegen nicht der Verschwiegenheitspflicht. Die Verschwiegenheitspflicht kann ... weiter lesen
Bereitschaftsdienst und Eingruppierung Der Kläger ist bei der Beklagten als Rettungsassistent beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT). Die Rettungsassistenten der Beklagten arbeiten in 24-Stunden-Schichten. In solcher Schicht haben sie (Voll)-Dienst in der Leitstelle und zeitlich überwiegend Bereitschaftsdienst in der Rettungswache; aus diesem werden sie zu Rettungseinsätzen herangezogen. Für die Tätigkeit des Rettungsassistenten in einer Rettungsleitstelle ist tariflich eine um eine Vergütungsgruppe höhere Vergütung vorgesehen als für die "Normaltätigkeit" des Rettungsassistenten. Der als Rettungsassistent mit "Normaltätigkeit" vergütete Kläger fordert von der Beklagten die ... weiter lesen
Freistellung einer Frauenvertreterin Die Klägerin ist als vollzeitbeschäftigte Angestellte an der Universität Freiburg tätig. Für diese Dienststelle ist sie nach dem Landesgleichberechtigungsgesetz (LGlG) als Frauenvertreterin gewählt und im Umfang von 60 vH von ihrer Arbeitspflicht befreit. Sie ist zuständig für etwa 1800 Beschäftigte; der Frauenanteil beträgt 57 vH. Nach § 13 Abs. 1 Satz 1 LGlG ist eine Frauenvertreterin zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben in erforderlichem Umfang von den übrigen dienstlichen Aufgaben freizustellen. Bei Uneinigkeit über die Freistellung entscheidet eine Schlichtungsstelle. Diese hielt auf einen Antrag der Klägerin hin eine Freistellung im Umfang von 75 vH für geboten. An diese ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin zu der Frage ob und unter welchen Bedingungen Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderprämien haben. Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe vom 12.12.2011, dass der Industrieriese Siemens trotz sehr guter Geschäftsergebnisse keine erneute Sonderzahlung zu Weihnachten 2011 auszahlen werde. Letztes Weihnachten hatte das Unternehmen noch Sonderzahlungen von bis zu 1000 € zu Weihnachten ausgezahlt. Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmer nur dann einen Anspruch auf Sonderzahlung haben, wenn der Arbeitgeber diese in der Vergangenheit wiederholt – etwa zu Weihnachten – ausgezahlt hat und der Arbeitnehmer ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht München hat mit Urteil vom 04.12.2019 zum Aktenzeichen 8 Sa 146/19 festgestellt, dass eine Vereinbarung eines sog. Crowdworkers mit dem Betreiber einer Internetplattform, die keine Verpflichtung zur Übernahme von Aufträgen enthält, kein Arbeitsverhältnis begründet. Aus der Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts München vom 04.12.2019 ergibt sich: Das LAG München hat heute entschieden, dass zwischen dem Kläger und der Beklagten dem Betreiber einer Internetplattform kein Arbeitsverhältnis besteht. Die Beklagte führt u.a. für Markenhersteller Kontrollen der Warenpräsentation im Einzelhandel oder in Tankstellen durch. Diese ... weiter lesen