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Experten-Ratgeber
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Das Arbeitsgericht Dresden hat mit Beschluss vom 31.01.2023 – 1 Ca 1034/18 in einem von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Schwerpunktkanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass der Beschwerdegegner die Kosten des Beschwerdeverfahrens in einem Kostenfestsetzungsverfahren tragen muss, auch wenn der Fehler auf Seiten des Gerichts liegt und sich der Beschwerdegegner nicht gegen die Beschwer wandte. Das Arbeitsgericht Dresden hatte zunächst eine Kostengrundentscheidung bei der Abhilfeentscheidung vergessen. Im Beschwerdeverfahren ist zwingend eine Kostengrundentscheidung zu treffen. Wird einer sofortigen Beschwerde vollständig abgeholfen, hat der Abhilfebeschluss ... weiter lesen
Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 AltTzG setzt ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis zwingend voraus, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit vermindert. Richtet sich die Dauer der bisherigen Arbeitszeit nach der tariflichen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten, ist die bei Abschluss des Altersteilzeitarbeitsvertrags geltende Stundenzahl für die gesamte Dauer der Altersteilzeit maßgebend. Die Vereinbarung einer variablen, vom jeweiligen Verhältnis zur Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten abhängige Arbeitszeit ist ausgeschlossen. Wird die Arbeitszeit der Vollbeschäftigten während der Laufzeit des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses erhöht, so erhöht sich daher die mit den Arbeitnehmern in ... weiter lesen
Die City BKK wird gemäß Beschluss vom Bundesversicherungsamt (BVA) zum 30.06.2011 geschlossen. Derzeit erhalten viele Mitarbeiter eine Kündigung. Die nicht von einer Kündigung betroffenen Mitarbeiter werden in andere Kassen versetzt. Insgesamt sind von der Schließung etwa 400 Mitarbeiter der City BKK betroffen. Welchen Kündigungsschutz haben die Mitarbeiter, können sie auf eine Abfindung hoffen? Kann man sich gegen eine Versetzung wehren? Wie geht man mit Gehaltseinbußen um? Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben, müssen hiergegen innerhalb von drei Wochen ab Zugang Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen, soweit die ... weiter lesen
Bei einer Arbeitsvertrag Kündigung sind viele Dinge zu beachten, die durchweg im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und von der Rechtssprechung ergänzt worden sind. Ordentliche und fristlose Kündigung Bei der Arbeitsvertrag Kündigung unterscheidet das Gesetz grundlegend zwei Formen. Die fristgerechte Kündigung wird auch ordentliche Kündigung genannt. Daneben gibt es noch die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung. Bei neuen Arbeitnehmern, die man noch keine zwei Jahre in der Firma beschäftigt, kann mit einer vierwöchigen Frist zur Monatsmitte oder zum Monatsende gekündigt werden. Mit der Länge der Zeit der Zugehörigkeit zu einem Unternehmen ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Als Anlass für eine krankheitsbedingte Kündigung kommen in Betracht: • Häufige Kurzzeiterkrankungen • Langzeiterkrankung • krankheitsbedingte Leistungsminderung • dauernde Arbeitsunfähigkeit, bzw. Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit da in den nächsten zwei Jahren nicht mit einer anderen Prognose gerechnet werden kann. Die Rechtssprechung prüft die Wirksamkeit der Kündigung in 4 Stufen: 1. Stufe: Prüfung einer negativen Gesundheitsprognose. Eine negative Gesundheitsprognose ist zu ... weiter lesen
Die Rechtsprechung setzt als Wert für Streitigkeiten um ein Arbeitszeugnis regelmäßig ein Bruttomonatsgehalt oder weniger an. Daran messen sich die anwaltlichen Gebühren, die dann ebenfalls sehr niedrig sind. Das wird der heutigen Bedeutung eines Arbeitszeugnisses nicht gerecht. Quasi als Fortsetzung dieser fatalen Ideologie nehmen auch die meisten Arbeitnehmer die Bedeutung eines Arbeitszeugnisses nicht ernst genug. Fakt ist: Ein Zeugnis mit einer Benotung von schlechter als gut ist quasi nicht verwertbar. Man sollte es aus meiner Sicht bei der Bewerbung besser unterschlagen. Das führt zu einer Lücke in den Bewertungen mit ebenfalls fatalen Auswirkungen auf den Gang des jeweiligen Bewerbungsverfahrens. ... weiter lesen
Die nach der Betriebszugehörigkeit gestaffelten Austrittsfristen stellen keine Diskriminierung der jüngeren Arbeitnehmer dar - Urteil des BAG vom 18.09.2014, 6 AZR 636/13 Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht in § 622 Abs. 2 S. 1 BGB vor, dass sich die Kündigungsfrist je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit verlängert. Sie beträgt mindestens vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende und verlängert schrittweise auf bis zu sieben Monate nach mehr als zwanzig Jahren Betriebszugehörigkeit. Abweichende Vereinbarungen in Tarif- und Arbeitsverträgen sind möglich, wobei in Arbeitsverträgen nur zugunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden darf. Die weiter in ... weiter lesen
Ich habe eine Kündigung erhalten. Ich würde die Kündigung akzeptieren, aber nur wenn ich eine Abfindung erhalte. Wie kann ich das erreichen? Sie müssen schnell reagieren. Nach Zugang der Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Auch wenn es Ihnen eigentlich um eine Abfindung geht - Sie müssen zuerst eine Kündigungschutzklage einreichen. Wie hoch ist die Abfindung? Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. Je größer Ihre Chancen sind, den Kündigungsschutzprozess zu gewinnen, um so mehr wird der Arbeitgeber zahlen, um Sie nicht weiter beschäftigen zu müssen. Richtwert: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte Die Datenschutzbeauftragte in einem Unternehmen genießt besonderen Schutz. Er darf wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden und genießt besonderen Kündigungsschutz vergleichbar mit dem Kündigungsschutz von Betriebsratmitgliedern. Für Datenschutzbeauftragte gilt ein Benachteiligungsverbot. Gem. § 4f Abs. 3 S. 5, 6 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darf der Datenschutzbeauftragte wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden. Unter Benachteiligung in diesem Sinne war und ist unter anderem jede Änderung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses des Datenschutzbeauftragten zu seinen ... weiter lesen
Der Koalitionsvertrag liegt vor: Mutmaßliche Auswirkungen auf das Arbeitsrecht. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Vorliegend lesen Sie Teil 1 einer Artikelserie zum Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD. Die Fortsetzungen erscheinen in loser Folge in den nächsten Wochen. Serie Teil 1: 1. Rentenversicherungspflicht im Bereich der Minijobs 2. Ausweitung des Geltungsbereichs des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes 3. Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung nach dem Tarifvertragsgesetz 4. Mindestlohn in Höhe von 8,50 € zum 1.1.2015 SPD und CDU haben ihren Koalitionsvertrag unter der Überschrift „Deutschlands ... weiter lesen
Verlust einer betrieblichen Rentenanwartschaft durch Aufnahme einer Tätigkeit im Beitrittsgebiet Die Parteien streiten darum, ob der Kläger gegen die beklagten Zusatzversorgungskasse einen Anspruch auf Beihilfe zur Berufsunfähigkeitsrente nach dem Tarifvertrag für eine zusätzliche Alters- und Invalidenbeihilfe im Baugewerbe (TVA) hat. Er war zunächst für verschiedene Bauunternehmen im alten Bundesgebiet tätig gewesen, die für mehr als die vom Tarifvertrag verlangten 220 Monate Beiträge zur Zusatzversorgungskasse zahlten. Nach kurzer Zeit der Arbeitslosigkeit im Sommer 1992 übernahm er eine Stelle bei einem Bauunternehmen mit Sitz in Erkner (Brandenburg). Dort arbeitete er 16 Monate, ehe er erneut arbeitslos wurde. Ab 14. Juni ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Durch das kürzlich ergangene Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 07.08.2012 (Aktenzeichen: 9 AZR 353/10) werden die Rechte der Arbeitnehmer bei krankheitsbedingter Abwesenheit gestärkt. Auch wenn ein Arbeitnehmer ein gesamtes Jahr lang seiner Arbeitstätigkeit krankheitsbedingt nicht nachkommen kann, bleibt sein Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub demnach bestehen. Der Urlaubsanspruch soll bei einer langjährigen Krankheit erst 15 Monate nach dem Ablauf des Urlaubsjahres, in welchem er entstanden ist, verfallen. Darüber hinaus geht aus dem Urteil ... weiter lesen