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Experten-Ratgeber
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Karlsruhe (jur). Ärzte, die die nach Lage der Dinge gebotenen Untersuchungen nicht veranlassen, begehen einen schweren „Befunderhebungsfehler“. Im Fall einer Klage führt dieser zu einer Beweislastumkehr zugunsten des Patienten, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag, 8. April 2016, veröffentlichten Urteil betont (Az.: VI ZR 146/14). Danach müssen die Gerichte aber dennoch auch anderen möglichen Ursachen der Gesundheitsschäden nachgehen. Der Kläger leidet an schwersten Gesundheitsschäden, die er auf eine Sauerstoffunterversorgung während seiner Geburt zurückführt. Dem Frauenarzt seiner Mutter wirft er vor, er habe ein sogenanntes ... weiter lesen
Ärzte haben zunehmend Schwierigkeiten, ihre berufliche Tätigkeit im Bereich der Geburtshilfe haftpflichtzuversichern. Eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und schließt das Haftpflichtrisiko des nachgeordneten ständigen ärztlichen und medizinischen Hilfspersonals ein. Entscheidend ist, dass für Personenschäden ausreichende Deckungssummen zur Verfügung stehen, innerhalb dieser Summe ohne Begrenzung für die einzelne geschädigte Person. Für Sach- und Vermögensschäden genügen unter Umständen wesentlich niedrigere Deckungssummen. Wer als Arzt im Bereich der ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Hersteller von Herzschrittmachern und ähnlichen medizinischen Geräten müssen umfassend für Produktfehler haften. Bei entsprechenden Hinweisen können alle Produkte desselben Modells oder derselben Serie als fehlerhaft eingestuft werden, urteilte am Donnerstag, 5. März 2015, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-503/13 und C-504/13). Danach muss der Hersteller nicht nur Ersatzgeräte liefern, sondern auch notwendige Austausch-Operationen bezahlen. Damit gab der EuGH der AOK Sachsen-Anhalt im Streit mit einem Hersteller weitgehend recht. Die Firma hatte festgestellt, dass es bei einem bestimmten Herzschrittmacher-Modell zu einem vorzeitigen Entladen der ... weiter lesen
Wird ein Behandlungsfehler des Arztes z.B. beim Einsetzen eines Verhütungsmittels festgestellt, stellt sich die Frage, ob die sich ergebende Unterhaltspflicht für ein ungewolltes Kind einen Schaden darstellt. Diskutiert wird dies unter dem Stichwort „Kind als Schaden". Der für das Arzthaftungsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 14.11.06, VI ZR 48/06) stellte fest, dass im Einzelfall eine Haftung des Arztes für den Unterhaltsschaden der Eltern zu bejahen sein kann. Dies ergebe sich bereits aus der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur sog. "fehlgeschlagenen" Familienplanung, wie sie das Bundesverfassungsgericht gebilligt hat. Klargestellt wurde in ... weiter lesen
Im Geburtsschadensrecht, also im Arzthaftungsprozess, sind an die Darlegung der Wahrscheinlichkeit, dass spätere Schadensfolgen eintreten können, mit Rücksicht auf das Interesse des Patienten am Schutz vor der Verjährung seiner Ansprüche, nur maßvolle Anforderungen zu stellen. Es genügt, dass der Patient die aus seiner Sicht bei verständiger Würdigung nicht eben fern liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Schadensersatzpflicht durch das Auftreten weiterer Folgeschäden aufzeigt (BGH, NJW 1998, 160). Wegen der physischen Zukunftsschäden ist ein Feststellungsinteresse zu bejahen, da ein Grund bestehen kann, wonach mit dem Eintritt von Spätschäden ... weiter lesen
Im Geburtsschadensrecht geht die Betreuung und Behandlung des Kindes regelmäßig mit einem entsprechenden zeitlichen Mehrbedarf wegen vermehrter Bedürfnisse einher. Auch die Eltern haben regelmäßig einen täglich anfallenden zeitlichen Mehraufwand wegen vermehrter Bedürfnisse von unter Umständen gleich mehreren Stunden pro Tag. Relevant sind z.B. das Waschen, die Pflege der Zähne, das Baden und die Zubereitung der Nahrung. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Eine Hilfskraft würde für etwaige Tätigkeiten im Rahmen der Betreuung und Behandlung des Kindes pro Stunde ca. 9,00 bis 11,00 EUR berechnen. Es ist daher regelmäßig mit einem monatlichen ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 20.12.2018 zum Aktenzeichen 1 U 145/17 entschieden, dass eine Patienten 10.000,00 € Schmerzensgeld bekommt, weil Ärzte eine Nadel nach der Operation im Körper vergessen. Die heute 30-jährige Klägerin unterzog sich im März 2014 einer urologischen Operation in dem Krankenhaus der Beklagten, bei der eine 1,9 cm lange Nadel im Körper zurückgeblieben war. Dies wurde bei einem CT im April 2014 festgestellt und die Patientin darüber rund zwei Monate nach der Operation informiert. Seither muss sie sich zur Kontrolle des Verbleibs der Nadel im Körper regelmäßig röntgenologisch untersuchen lassen und befürchtet ... weiter lesen
Beim Landgericht Bonn klagt ein 5-jähriger Junge gegen ein Krankenhaus aus der Eifel, weil er bei der Geburt derart geschädigt wurde, dass er ein Leben lang die Hand eingeschränkt bewegen kann. Berufswünsche als Sportler, Feuerwehrmann, Polizist oder Musiker haben sich damit weitestgehend erledigt. Bei der Geburt wog der Junge bereits 4,6 kg. Die Ärzte regten deshalb einen Kaiserschnitt an, während die Mutter aber eine natürliche Geburt wünschte. Bei der Geburt knickte die Hand vom Jungen ab und drohte im Becken stecken zu bleiben; die Hebamme versuchte sodann verschiedene Manöver um den Jungen auf die Welt zu bekommen. Mit verschiedenen Handgriffen sollte der Arm in die ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 07.12.2004 (Az. VI ZR 212/03, VersR 2005, 408) hinsichtlich der Fragen im Zusammenhang mit der Haftung der Betreiberin eines Geburtshauses für Fehler des insofern weisungsberechtigten zugezogenen Geburtshelfers entschieden. Eine Hebamme war Betreiberin eines Geburtshauses. Im Prospekt des Geburtshauses wurde u.a. mit der Sicherheit und dem Team von erfahrenen Hebammen, ergänzt durch ortsansässige und verfügbare Gynäkologen, Anästhesisten und Kinderärzte geworben. Entscheidend war hier die Funktion der Hebamme bei der Entbindung nach Einschaltung eines Arztes. Die Hebamme trafen eigene vertragliche Pflichten (Organisationspflichten) als Betreiberin des ... weiter lesen
Erkennt ein Hautarzt aufgrund als grob zu bewertender Behandlungsfehler die Hautkrebserkrankung einer Patientin nicht rechtzeitig, kann dem Arzt eine bis zum Tod führende Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Patientin zuzurechnen sein und ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro rechtfertigen. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 27.10.2015 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Paderborn abgeändert. Die 1954 geborene Patientin suchte im August 2009 die Gemeinschaftspraxis der beklagten Hautärzte aus Paderborn auf, um die Verfärbung eines Zehnnagels nach einer Stoßverletzung abklären zu lassen. Ein Nagelhämatom in Betracht ziehend ... weiter lesen
Fragen im Zusammenhang mit der Eingriffsaufklärung und der Selbstbestimmungsaufklärung sind auch im Geburtsschadensrecht regelmäßig streitentscheidend. Im Grundsatz hat der Arzt die Voraussetzungen für eine wirksame Aufklärung darzutun und in der Praxis im Bestreitensfalle auch zu beweisen. Der Arzt hat auch im Geburtsschadensrecht die Erfüllung seiner Aufklärungspflicht nachzuweisen. Grundlage für diese Annahme ist einmal das Konzept der Rechtsprechung im Hinblick auf die deliktische Haftung des Behandlers nach §§ 823 ff. BGB. Vertragsrechtlich ist dies dem Umfang der Behandlungspflicht in Verbindung mit der entsprechenden Aufklärungspflicht geschuldet, vgl. § ... weiter lesen
In Deutschland unterlaufen Ärzten jedes Jahr bis zu 400.000 Behandlungsfehler. Zum Teil bleiben diese ungeklärt bzw. unentdeckt, daher liegt die Dunkelziffer wohl sehr viel höher. Rechtsanwalt Dr. jur. Alexander Rauhaus und Rechtsanwältin Nathalie Raffel, beide Fachanwälte für Medizinrecht, vertreten ihre Mandanten gegenüber Ärzten und Krankenhäusern sowie deren Haftpflichtversicherungen und verhelfen geschädigten Patienten zu ihrem Recht. Nach einem Behandlungsfehler fühlen sich die geschädigten Patienten oft alleingelassen und hilflos. Hinzu kommt die seelische und/oder körperliche Beeinträchtigung als unmittelbare Folge des Kunstfehlers. Hilfe bietet ein ... weiter lesen