Rechtsanwalt Dipl.-Jur.Jens Usebach, LL.M.
Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 16.01.2019 zum Aktenzeichen 5 U 29/17 entscheiden, dass eine Klinik im Einzelfall verpflichtet sein kann, sich vom Fortbestand der Einwilligung zu vergewissern, wenn ein Operationstermin vorverlegt wird.
Eine Klinik kann verpflichtet sein, sich zu vergewissern, ob die in einer schwierigen Situation gegebene Einwilligung des Patienten in eine Operation nach wie vor dem freien Willen entspricht. Dies gilt jedenfalls in dem vom 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln entschiedenen Einzelfall, bei dem die Patientin sich beim ärztlichen Aufklärungsgespräch ausgesprochen skeptisch und „regelrecht widerspenstig“ gegenüber der von den Ärzten ... weiter lesen