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Die Outokumpu ist ein finnisches Werkstoffunternehmen mit Sitz in Helsinki. In Krefeld werden bei Outokumpu 105 Arbeitsplätze abgebaut. Der Betriebsrat wurde sich nun mit dem Arbeitgeber einig und der Stellenabbau wird sozialverträglich erfolgen. In langen Verhandlungen zwischen Arbeitnehmervertretern und Outokumpu ist der Arbeitgeber wichtigen Forderungen entgegengekommen. Der Arbeitsplatzverlust wird ohne betriebsbedingte Kündigungen bis zum 1. Mai 2021 auskommen und durch Aufhebungsverträge mit Abfindungen, Altersteilzeit und Fluktuation erfolgen; sollten bis Ende April 2021 nicht genügend Arbeitsplätze abgebaut sein, sind jedoch betriebsbedingte Kündigungen ... weiter lesen
• Mit der Abmahnung erklärt der Arbeitgeber, dass er mit einem bestimmten Verhalten oder mit der Leistung des Arbeitnehmers unzufrieden ist. • Die Abmahnung ist zugleich die Androhung, dass der Arbeitnehmer bei Wiederholung des abgemahnten Verhaltens mit einer Kündigung, rechnen muss. Der Arbeitgeber will mit der Abmahnung regelmäßig entweder eine ernste Warnung geben oder bereits eine Kündigung vorbereiten. • In der Regel ist die (unter Umständen mehrmalige) Abmahnung unbedingte Voraussetzung für eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung. Bei einer personenbedingten Kündigung kann eine vorherige Abmahnung notwendig sein. • Die ... weiter lesen
Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, im Interview mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Maximilian Renger: Wir hatten in einer Reihe von Beiträgen zum Thema Urlaub zuletzt schon geklärt, wie es mit dem Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers aussieht, ob bzw. wann der Arbeitgeber einen Urlaubsantrag ablehnen kann und was im Krankheitsfall während des Urlaubs für Arbeitnehmer zu beachten ist. Jetzt soll es um die spezielle Frage gehen, ob der Arbeitgeber eigentlich einmal genehmigten Urlaub doch noch untersagen kann. Wie sieht es aus? Fachanwalt Bredereck: Zunächst einmal gilt: solange sich der Arbeitgeber noch nicht zum Urlaubswunsch des ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Es ist unbedingt von Nöten, dass in den allgemeinen Arbeitsbedingungen der Hinweis im Arbeitsvertrag auf die Freiwilligkeit und den Widerruf der Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer deutlich erkennbar ist. Anderweitig gäbe es für den Arbeitgeber nicht die Möglichkeit der vorbehaltlosen Änderung dieser Zahlungen. Eine exakte Definition der Anteile der zusätzlichen Zahlungen, die unter dem Freiwilligkeitsvorbehalt und der Anteile die unter dem Widerrufsvorbehalt stehen, sei notwendig. So entschied das Landesarbeitsgerichts (LAG) ... weiter lesen
Was bedeutet dies für die Mitarbeiter? Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Das Unternehmen Praktiker hat mitgeteilt, dass am 11.7.2013 ein Insolvenzverfahren beantragt wurde. Ausführlich wird in den Medien über die Konsequenzen für die Aktionäre berichtet. Doch was bedeutet die Insolvenz für die Mitarbeiter? Die ca. 20.000 Mitarbeiter werden nun sicherlich um ihren Arbeitsplatz bangen müssen. Anders als häufig angenommen, sind Mitarbeiter eines insolventen Unternehmens aber keineswegs ohne Schutz. Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz gilt grundsätzlich auch in der Insolvenz. Das Arbeitsverhältnis endet insbesondere ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 05.03.2020 zum Aktenzeichen 5 TaBV 9/19 entschieden, dass die außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes möglich ist, wenn dieser unerwünscht pornografische Videos über den Messenger-Dienst (WhatsApp) an eine Arbeitskollegin sendet. Die Arbeitgeberin stellt verschiedene Kartoffelprodukte her und beschäftigt in S. etwas mehr als 200 Arbeitnehmer . Der im Februar 1971 geborene Arbeitnehmer nahm am 01.08.1996 bei der Arbeitgeberin eine Beschäftigung als Anlagen- und Mischerfahrer auf. Die betroffene Arbeitskollegin, Frau G., geboren im Juli 1961 und somit rund 10 Jahre älter als der Arbeitnehmer , ... weiter lesen
Seit Inkrafttreten des Schuldrechtsreformgesetzes findet eine Inhaltskontrolle vorformulierter Vertragsbedingungen nach den §§ 305 ff. BGB statt. Die früher für das Arbeitsrecht geltende Bereichsausnahme des Gesetzes zur Regelung Allgemeiner Geschäftsbedingungen wurde aufgehoben. Bei der Anwendung der §§ 305 ff. BGB nF auf Arbeitsverträge sind jedoch gemäß § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen. In der Rechtsprechung und im Schrifttum besteht seitdem Streit, ob Vertragsstrafenversprechen in vorformulierten Arbeitsverträgen noch zulässig sind, denn nach § 309 Nr. 6 BGB ist eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Bestimmung, durch die dem Verwender ua. für den Fall, ... weiter lesen
Jeder Arbeitnehmer hat gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf Zahlung eines gewissen Grundgehalts. Neben dem in der Regel monatlich ausgezahlten Grundgehalt erhalten viele Arbeitnehmer aber auch noch weitere Leistungen vom Arbeitgeber, z.B. Zulagen und Zuschläge für Überstunden sowie für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit und Nachtarbeit, übertarifliche Zulagen, Prämien oder Provisionen. Neben diesen in der Regel monatlich ausgezahlten zusätzlichen Leistungen erhalten viele Arbeitnehmer auch noch Leistungen, die nur einmal im Jahr oder noch seltener ausgezahlt werden, z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, ein 13. Monatsgehalt, Erfolgs- bzw. Gewinnbeteiligungen, Bonuszahlungen und Jubiläumszuwendungen. ... weiter lesen
Ein Konzern entschloss sich, 250 Mitarbeitern des erweiterten Führungskreises der Führungsebenen F 1 und F 2 verbilligt Aktien im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms zu gewähren. Der Führungsebene F 2 waren auch zwei angestellte Juristen aus der Konzern-rechtsabteilung zugeordnet, ein dritter Kollege, der ebenfalls dort tätig war, jedoch nicht. Er durfte an dem Optionsprogramm folglich nicht teilnehmen und klagte gegen die Arbeitgeberin auf Erstattung des hypothetisch entgangenen Optionsgewinn von über EUR 500.000,00. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied am 21.10.2009, AZ 10 AZR 664/08, dass ihm ein entsprechender Schadenersatzanspruch zustand. Es war nach Auffassung des Gerichts zwar ... weiter lesen
Wer als Arbeitnehmer seine Anstellung verliert oder kündigt, musste bis vor Kurzem unbedingt darauf achten, etwaige Abgeltungsansprüche bis zum Ende des Kalenderjahres beim ehemaligen Arbeitgeber anzumelden, um diese nicht zu verlieren. Nach einem neuen Urteil des Bundesarbeitsgerichts gehört die in diesen Fällen gebotene Eile nunmehr wohl der Vergangenheit an. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Arbeitsverhältnis eines Operating-Managers endete am 31. Juli 2008. Zu diesem Zeitpunkt war noch ein Resturlaubsanspruch von 16 Tagen vorhanden. Dieser Anspruch (in Form einer Abgeltung) wurde aber erst am 6. Januar des Folgejahres vom ehemaligen Arbeitnehmer geltend gemacht. Zu spät - meinten ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes: Die entscheidende Überlegung für Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung ist die, ob das Kündigungsschutzgesetz in ihrem Fall Anwendung findet. Das ist der Fall, wenn in dem Betrieb regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt werden und es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der mehr als ein halbes Jahr beschäftigt worden ist. Kündigung im Kleinbetrieb: Greift das Kündigungsschutzgesetz nicht, weil es sich um einen Kleinbetrieb handelt (nicht mehr als zehn beschäftigte Mitarbeiter), ist der Arbeitgeber weitgehend frei, wen ... weiter lesen
Tarifangleichung Ost - West: Kein Anspruch auf Tarifentgelterhöhung nach Verbandsaustritt (Berliner Brauereien) Die Klägerin ist Mitglied der Gewerkschaft Nahrung - Genuß - Gaststätten. Die Beklagte ist eine im Ostteil Berlins ansässige Brauerei. Die Beklagte war seit 1990 Mitglied der Tarifgemeinschaft der Brauereien in Berlin und Brandenburg. Der einschlägige Entgelttarifvertrag (ETV - Ost 1994) sah die stufenweise Angleichung der Arbeitsentgelte an die für Berlin - West geltenden Vergütungsregelungen eines zwischen denselben Tarifvertragsparteien abgeschlossenen Entgelttarifvertrages (ETV - West) vor. Ab 1. Mai 1997 waren die Vergütungsbeträge in Ost- und West - Berlin gleich hoch vorgesehen. Seitdem erhält die Klägerin ... weiter lesen