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Experten-Ratgeber
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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Die Abgrenzung zwischen echten Selbstständigen und Scheinselbstständigen, also Arbeitnehmern, fällt in der Praxis oftmals sehr schwer, da sie von einer ganzen Reihe unterschiedlicher Kriterien abhängt. Wie kann man in der Praxis vorgehen, um eine fehlerhafte Einordnung des jeweiligen Vertragsverhältnisses zu vermeiden? Regelmäßige Überprüfung des betroffenen Vertrages Zunächst sollte der betroffene Vertrag regelmäßig darauf überprüft werden, dass er keine Regelungen enthält, die die Annahme eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Letztlich ... weiter lesen
Eine arbeitsvertragliche Vergütungsvereinbarung ist nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn sie gegen die guten Sitten verstößt. Ob eine Entgeltvereinbarung sittenwidrig ist, beurteilt sich nicht allein nach der vereinbarten Vergütungshöhe. § 138 Abs. 1 BGB schützt auch anerkannte Rechts- und Grundwerte des Gemeinschaftslebens, die sich aus den Wertungen des Grundgesetzes und einfachgesetzlichen Regelungen ergeben. Für private Ersatzschulen sind insoweit Art. 7 Abs. 4 GG und die Regelungen in den Schulgesetzen der Länder maßgebend. Danach erhalten die Träger anerkannter privater Ersatzschulen einen Finanzierungszuschuss zu den Personalkosten für die angestellten Lehrkräfte. Dieser betrug in Brandenburg 97 % der Personalkosten einer ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das BAG erklärte in einem Fall in jüngster Vergangenheit, dass Urlaubsansprüche auch im langjährig ruhenden Arbeitsverhältnis entstehen. Diese Ansprüche sollen jedoch bereits 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfallen. Bereits im November letzten Jahres hatte der EuGH seine Rechtsprechung zum zeitlich unbegrenzten Ansammeln von Urlaubsansprüchen geändert. Anscheinend geht nun auch das BAG davon aus, dass ein solcher Urlaubsanspruch 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfällt (Urteil vom 7. August 2012 – 9 ... weiter lesen
Der Spiegel ist ein deutsches Nachrichtenmagazin, das im Spiegel-Verlag in Hamburg erscheint. Die Corona -Pandemie hat auch mittelbar dem Medienunternehmen Spiegel zugesetzt, da Werbeeinnahmen ausblieben . Nun sollen Arbeitsplätze eingespart werden. Als Arbeitgeber plant der Spiegel einen sozial-verträglichen Stellenabbau , bei dem vor allem ältere Arbeitnehmer ausscheiden sollen und die freiwerdenden Arbeitsplätze nicht neu besetzt werden. Die rentennahen Arbeitnehmer , die 1966 oder früher geboren sind, sollen durch Altersteilzeit oder den Vorruhestand verbunden mit der Zahlung einer Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis gelockt werden. Der Spiegel weist ... weiter lesen
Prominente Namen schützen nicht vor unethischem und rechtswidrigem Verhalten. Wer denkt, dass bekannte Firmen fürsorglicher mit ihren Mitarbeitern umgehen, als der auf den ersten Blick knorrige Chef eines Mittelstandsunternehmens, täuscht sich. Landauf und landab werden Arbeitnehmer schikaniert, gemobbt und unter Druck gesetzt - und das in zum Teil weltbekannten Firmen. Die Methoden heißen: Abmahnakkord, Abschusslisten, Schikane, Mobbing, Bossing. Um den Marktanteil zu halten oder auszubauen werden Personalkosten gedrückt, wo es nur geht. Ziel vieler Firmen ist es, langjährige Mitarbeiter, die ein hohes Lohnniveau erreicht haben oder von früher ein hohes Lohnniveau mitschleppen, zu entlassen oder ... weiter lesen
Nach § 3 Abs. 4 Satz 1 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung - WO) vom 11. Dezember 2001 ist ein Abdruck des Wahlausschreibens vom Tage seines Erlasses bis zum letzten Tag der Stimmabgabe an einer oder mehreren geeigneten, den Wahlberechtigten zugänglichen Stellen vom Wahlvorstand auszuhängen und in gut lesbarem Zustand zu erhalten. Dadurch soll es den Wahlberechtigten ermöglicht werden, sich von der Einleitung der Wahl bis zu deren Abschluss über die zur Ausübung ihres Wahlrechts maßgeblichen Umstände und Vorschriften zu informieren. Diese Möglichkeit muss für alle Wahlberechtigten gleichermaßen bestehen. Das Wahlausschreiben muss so ausgehängt werden, dass es von allen Wahlberechtigten ... weiter lesen
Der Europäische Gerichtshof hat am 18.11.2020 zum Aktenzeichen C-463/19 entschieden, dass in einem nationalen Tarifvertrag ein zusätzlicher Mutterschaftsurlaub ausschließlich Müttern vorbehalten werden darf, jedoch ist darzutun, dass dieser zusätzliche Urlaub den Schutz der Arbeitnehmerinnen hinsichtlich der Folgen der Schwangerschaft und ihrer Mutterschaft bezweckt. Aus der Pressemitteilung des EuGH Nr. 139/2020 vom 18.11.2020 ergibt sich: Das Syndicat CFTC du personnel de la Caisse primaire d’assurance maladie (CPAM) de la Moselle (Gewerkschaft CFTC des Personals der gesetzlichen Krankenkasse des Département Moselle) klagt gegen die Weigerung dieser Krankenkasse, dem Vater eines ... weiter lesen
(Stuttgart) Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub wegen Elternzeit nicht mehr kürzen. Die Regelung in § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG, wonach der Arbeitgeber den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen kann, setzt voraus, dass der Anspruch auf Erholungsurlaub noch besteht. Daran fehlt es, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist und der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsabgeltung hat. Die bisherige Rechtsprechung zur Kürzungsbefugnis des Arbeitgebers auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beruhte auf der vom Senat ... weiter lesen
Beim Arbeitsgericht Krefeld hat am 21.09.2020 zum Aktenzeichen 4 Ca 1347/20 die Güteverhandlung in dem Rechtsstreit zwischen Daniel Pietta und der KEV Pinguine Eishockey GmbH stattgefunden. Aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Krefeld vom 21.09.2020 ergibt sich: Die Parteien haben am 17.12.2014 eine Vereinbarung für die Zeit vom 01.05.2015 bis zum 30.04.2025 geschlossen. Der Kläger wird in dieser Vereinbarung als Arbeitnehmer und die Beklagte als Arbeitgeber bezeichnet. In der Vereinbarung ist auch die jährliche Nettoerwartung für den Kläger festgelegt. Die Vereinbarung sieht außerdem vor, dass der Arbeitnehmer verpflichtet sei, einen Arbeitsvertrag zu unterzeichnen, ... weiter lesen
Erziehungsurlaub (Elternzeit) und Höhe der Sozialplanabfindung Die Klägerin war bei der Beklagten von November 1990 bis Ende Januar 2000 als Näherin beschäftigt. Aus Anlaß einer Personalreduzierung, die zur Kündigung der Klägerin und sieben weiterer Mitarbeiterinnen führte, vereinbarten die Beklagte und der Betriebsrat einen Sozialplan. Darin waren für den Verlust des Arbeitsplatzes Abfindungen vorgesehen, deren Höhe sich - bis auf einen geringen Sockelbetrag - ausschließlich nach der Dauer der Beschäftigung richtete. Dabei waren nur Zeiten der tatsächlichen Beschäftigung zu berücksichtigen, zu denen Zeiten des Erziehungsurlaubs ausdrücklich nicht zählten. Die Klägerin hatte Erziehungsurlaub in Anspruch genommen. Dessen Dauer ... weiter lesen
Wer die Vergütung von Überstunden einklagen möchte, unterliegt hohen prozessualen Anforderungen - Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10.04.2013, 5 AZR 122/12 Wer wochen- und monatelang Überstunden geleistet hat und diese dann vor Gericht einklagen möchte, hat oft Probleme. Denn die Arbeitsgerichte stellen hohe Anforderungen an den Vortrag, den der Arbeitnehmer in einem solchen Prozess zu leisten hat. Kann dieser vom Arbeitnehmer nicht geleistet werden, geht dieser leer aus. Dies passierte dem Arbeitnehmer in dem Prozess, der mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10.04.20103, 5 AZR 122/12, endete. Der Fall mit den Überstunden Der Kläger war als betriebseigener Handwerker bei ... weiter lesen
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat den Antrag des Betriebsrats der Kölner Niederlassung eines Versicherungsunternehmens abgewiesen, der begehrt hatte, dem Arbeitgeber die Anordnung von Arbeit am Karnevalsdienstag ohne seine Zustimmung zu untersagen. Zwar hat der Betriebsrat bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz mitzubestimmen. Im entschiedenen Fall hatte er dieses Mitbestimmungsrecht durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung im Jahr 1999 aber bereits ausgeübt. Nach dieser Betriebsvereinbarung sind die Tage von Montag bis Freitag reguläre Arbeitstage. Eine Ausnahme für den Karnevalsdienstag ist nicht vorgesehen. Um die Weiterführung der ... weiter lesen