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Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt nur für Arbeitnehmer, die auch in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen. Das sind diejenigen Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis bereits länger als 6 Monate bestanden hat und die in einem Betrieb mit mehr als 10 Arbeitnehmern beschäftigt sind. Sind diese beiden Kriterien nicht erfüllt, genießt ein Arbeitnehmer grundsätzlich nicht den Kündigungsschutz des Kündigungsschutzgesetzes. Dennoch steht ein Arbeitnehmer auch in diesen Fällen einer Kündigung durch den Arbeitgeber nicht schutzlos gegenüber. Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist, kann eine Kündigung unwirksam sein. Eine Kündigung ... weiter lesen
• Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat oder Personalrat kann ein Schiedsverfahren eingeleitet werden, Einigungsstelle genannt. • Die Einigungsstelle besteht aus einer gleichen Anzahl von Beisitzern, die von Arbeitgeber und Betriebsrat bestellt worden sind. Zusätzlich hat die Einigungsstelle einen unparteiischen Vorsitzenden. Die Wahl des Vorsitzenden müssen Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam treffen. Gibt es über den Vorsitzenden keine Einigung, wird er vom Arbeitsgericht bestellt. • Die Einigungsstelle trifft ihre Beschlüsse nach einfacher Stimmmehrheit. Bei Abstimmungen wird der Vorsitzende seine Stimme erst geben, wenn es ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Pressemeldungen zufolge wird der Arzneimittelhersteller erneut Stellen abbauen. Auch wenn der bisherige Stellenabbau aufgrund guter Abfindungen weitgehend einvernehmlich verlief, gibt es für die betroffenen Arbeitnehmer einiges zu beachten. Nachfolgend werden wichtige Probleme dargestellt, die Arbeitnehmer in Firmen, in denen Personalabbau droht regelmäßig begegnen. Weiter gebe ich Verhaltenstipps zum richtigen Umgang. Grundsätzliche Überlegung Grundsätzlich gilt, derartige Situationen sind einem Pokerspiel vergleichbar. Wer die besten Nerven hat, wird erfahrungsgemäß am meisten gewinnen. ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Essen und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Essen Arbeitsverhältnisse enden auf sehr unterschiedliche Weise. Nicht immer ist es die Kündigung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers. Nachfolgend stelle ich die Beendigungssituationen jenseits von Kündigungen und Aufhebungsverträgen dar. 1. Der Arbeitnehmer erreicht das Renteneintrittsalter Entgegen einer weitverbreiteten Ansicht endet das Arbeitsverhältnis bei Erreichen des 65. bzw. 67. Lebensjahres und der damit verbundenen Möglichkeit zum Bezug von Altersrente nicht automatisch, sondern nur, wenn dies • in einem anwendbaren Tarifvertrag, • in einer ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Während der Krankheit kein besonderer Kündigungsschutz Zunächst einmal ist ein Arbeitnehmer nicht in besonderem Maße vor einer Kündigung geschützt, während er krank ist. Eine Kündigung des Arbeitgebers kann demnach unter den gleichen Voraussetzungen ergehen wie sonst. Kein Kündigungsschutz im Kleinbetrieb Arbeitnehmer, die in einem Betrieb mit regelmäßig weniger als zehn Mitarbeitern beschäftigt sind, haben keinen Kündigungsschutz. Eine Kündigung des Arbeitgebers ist auch während der Krankheit unter Einhaltung der Kündigungsfrist ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Begeht ein Arbeitnehmer eine Straftat zulasten des Arbeitgebers, ist das in aller Regel Grund für eine (fristlose) Kündigung. Im Streitfall, also wenn sich der Mitarbeiter mit einer Kündigungsschutzklage zur Wehr setzt, muss der Arbeitgeber dann aber auch die besagte Straftat nachweisen können. Das ist oft nicht einfach. Deshalb kann eine Kündigung unter Umständen auch auf den bloßen Verdacht einer Pflichtverletzung gestützt werden. Eine solche Verdachtskündigung ist jedoch nicht ohne Weiteres wirksam, wie ein aktuelles Urteil des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Bei der Rückkehr aus dem Urlaub kann einiges schief laufen. Flüge werden gestrichen, auf einmal sitzt der Arbeitnehmer irgendwo fest und kommt nicht rechtzeitig zurück, um seine Arbeit wieder aufzunehmen. Hat er trotzdem einen Anspruch auf Vergütung? Kann oder muss er die Arbeit nachholen? Oder droht ihm gar eine Abmahnung oder Kündigung des Arbeitgebers in solchen Fällen? Wegerisiko beim Arbeitnehmer: Der Arbeitnehmer muss grundsätzlich dafür sorgen, rechtzeitig bei der Arbeit zu erscheinen, er trägt das sog. Wegerisiko. Gelingt ihm das nicht, bekommt er auch keine Vergütung vom ... weiter lesen
Im Zuge der Globalisierung wächst die Wirtschaft weltweit immer enger zusammen. Viele deutsche Unternehmen haben Auslandsgesellschaften oder sind Teil eines internationalen Konzerns. Für Arbeitnehmer ist es oft wichtig durch einen Auslandsaufenthalt ihre Sprachkenntnisse zu verbessern oder auch die Kulturen kennen zu lernen, mit denen sie in ihrem Arbeitsalltag in Deutschland regelmäßig zu tun haben. Oft wird aber hierbei vergessen, dass ein solcher Auslandsaufenthalt Auswirkungen auf die Steuer- und Sozialversicherungspflicht haben kann. Behält der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland bei und bezieht er im Ausland nur eine kleine Dienstwohnung, ist er mit seinem Welteinkommen in Deutschland ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitnehmer müssen dafür sorgen, dass sie pünktlich zur Arbeit erscheinen. Sie tragen das sog. Wegerisiko, bei Verspätungen gibt es für die versäumte Arbeitszeit keinen Lohn. Im Gegenteil, Verspätungen können unangenehme Konsequenzen haben. Grundsätzlich kommt für Arbeitgeber eine Abmahnung, im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung in Betracht. Fristlose Kündigung bei Verspätungen: Regelmäßig können Arbeitgeber in einem solchen Fall nur ordentlich kündigen. Ausnahmsweise ist aber sogar eine fristlose Kündigung zulässig, wie ein aktuelles ... weiter lesen
Ich hatte bereits über das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 26.02.2009, AZ 29 Ca 422/08 berichtet, wonach die Durchführung eines betrieblichen Wiedereingliederungsmanagements bei einer längeren oder wiederholten Erkrankung eines Arbeitnehmers anzuraten ist, bevor eine personenbedingte Kündigung ausgesprochen wird. Dies ist nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 30.09.2010, 2 AZR 88/09, auch dann der Fall, wenn in dem Betrieb des Arbeitgebers kein Betriebsrat existiert. Zwar sehe § 84 Abs. 2 SGB IX vor, dass der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung in Sinne des § 93 SGB IX, also dem Betriebs- oder auch dem Personalrat, die Möglichkeiten zu klären hat, wie die ... weiter lesen
Gerade im Rahmen von „harten“ Verhandlungen hat der Fachanwalt für Arbeitsrecht , Robert Mudter, die Erfahrung gemacht, dass Arbeitnehmer ankündigen „bestimmte Vorfälle an die Öffentlichkeit zu bringen“. Das LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.5.2014 (5 Sa 60/14) hatte über einen entsprechenden Fall zu entscheiden. Auch in späteren Fällen verschiedener Arbeitsgerichte, in welche der Autor verwickelt war - oder von denen er Kenntnis hatte - kam es häufig zu der Fragestellung ob eine Veröffentlichung Sinn macht. Die klare Empfehlung: Reden ist silber, Schweigen ist gold . Gerade bei Aufhebungsverhandlungen gibt es bessere Strategien. Die Drohung mit der ... weiter lesen
Wenn Arbeitnehmer ihren Urlaub nicht im laufenden Kalenderjahr nehmen, riskieren sie, dass dieser verfällt. In der betrieblichen Praxis ist es üblich, dass Arbeitnehmer den Urlaub mit ins folgende Jahr nehmen. Manche Arbeitnehmer "schleppen" auf diese Weise Urlaubsansprüche für mehrere Jahre mit sich rum. Das ist sehr gefährlich, wie an dem aktuell vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall zu sehen. Dort war ein Arbeitnehmer über mehrere Jahre durchgängig arbeitsunfähig krank. Was viele Arbeitnehmer nicht wissen - für all diese Jahre steht dem Arbeitnehmer nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Urlaub zu, der nach der Krankheit genommen werden kann. Im vorliegenden ... weiter lesen