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Lebenspartner von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst, denen eine Versorgungszusage entsprechend den Bestimmungen des Bundesbeamtengesetzes gewährt wurde, steht eine Hinterbliebenenrente zu. Das hat das Bundesarbeitsgericht am 15.09.2009, AZ 3 AZR 294/09 entschieden. Ein Arzt war als Geschäftsführer für eine Körperschaft öffentlichen Rechts tätig. Der Dienstvertrag war als Arbeitsvertrag ausgestaltet, es wurde jedoch an vielen Stellen auf die für Bundesbeamte geltenden Bestimmungen verwiesen, so auch bezüglich der Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Vor seinem 65. Lebensjahr ging er eine Lebenspartnerschaft mit einem anderen Mann ein. Die Arbeitgeberin weigerte sich zu ... weiter lesen
Nachtarbeit und Ausgleichsleistungen des Arbeitgebers Der Kläger ist seit 1995 bei der Beklagten, einem Unternehmen der obst- und gemüseverarbeitenden Industrie, als Maschinenbediener beschäftigt. Der Kläger arbeitet ausschließlich nachts. Der Stundenlohn ist mit 18,40 DM vereinbart. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien ist kein Tarifvertrag anzuwenden. Eine arbeitsvertragliche Regelung, wie die mit der Nachtarbeit verbundenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgeglichen werden, besteht nicht. Der Kläger hat mit der im Herbst 1999 erhobenen Klage geltend gemacht, die Beklagte schulde ihm für die seit 1997 geleisteten Nachtarbeitsstunden den gesetzlichen Nachtarbeitszuschlag. Angemessen sei der im Manteltarifvertrag für ... weiter lesen
Die MBDA Deutschland GmbH ist ein deutsches Rüstungsunternehmen. Als rechtlich eigenständige hundertprozentige Tochter der europäischen und global agierenden MBDA erwirtschaftet das Unternehmen einen Jahresumsatz von ca. 300 Millionen Euro. Etwa die Hälfte des Umsatzes stammt dabei aus transatlantischen Kooperationsprogrammen. Neben dem Hauptsitz in Schrobenhausen hat das Unternehmen noch Standorte in Aschau am Inn und Ulm. Das Unternehmen der Verteidigungsindustrie entwickelt, produziert und wartet Lenkflugkörpersysteme, Komponenten und Subsysteme für Luftwaffe, Marine und Heer. Nun verzögert sich ein Milliardenauftrag der Bundeswehr , so dass MBDA eine ... weiter lesen
Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist für viele Arbeitnehmer eine belastende Erfahrung. Sie fühlen sich in ihrer Existenz bedroht und oft macht sich auch Angst um die Zukunft breit. Wenn der Arbeitgeber jedoch anbietet, stattdessen einen Aufhebungsvertrag zu schließen, sind viele Arbeitnehmer verunsichert. Sollten sie das Angebot annehmen oder nicht? In diesem Text soll erörtert werden, in welchem Fall Arbeitnehmer vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber einen vom Arbeitgeber angebotenen Aufhebungsvertrag schließen sollten, wenn der Arbeitgeber androht, andernfalls eine Kündigung auszusprechen. Grundsätzliches zum Aufhebungsvertrag Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche ... weiter lesen
Haftungsausschluß gemäß § 106 Abs. 3 SGB VII bei gemeinsamer Betriebsstätte Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte an den Kläger Schadensersatz wegen einer fahrlässigen Körperverletzung leisten muß. Der Beklagte ist Arbeitnehmer der Streithelferin, der R. GmbH & Co KG, einer Spedition; der Kläger war Arbeitnehmer der B. GmbH. Am 20. Mai 1998 erwartete die B. GmbH einen Maschinentransport, der von der Streithelferin als Spediteurin durchgeführt wurde. Dabei sollte eine Druckmaschine auf dem Betriebsgelände der Streithelferin ab- und umgeladen werden. Der Kläger begab sich im Auftrag seiner Arbeitgeberin dorthin, um in deren Interesse die Entladung zu überwachen und zu koordinieren. Der Beklagte lud zu dieser Zeit ... weiter lesen
Nach § 308 Nr. 4 BGB ist die formularmäßige Vereinbarung eines Rechts des Arbeitgebers, die versprochene Vergütung zu ändern oder von ihr abzuweichen, unwirksam, wenn nicht die Vereinbarung der Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zumutbar ist. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2002. Auf Arbeitsverträge, die vor dem 1. Januar 2002 begründet worden sind, findet sie seit dem 1. Januar 2003 Anwendung. Dem Kläger stand nach einem Formulararbeitsvertrag vom 9. Juli 1998 neben dem Tariflohn ua. eine außertarifliche Zulage von zuletzt 227,72 Euro brutto und ein Fahrtkostenersatz von 12,99 Euro arbeitstägig zu. Im Vertrag heißt es, die Firma habe das Recht, "diese ... weiter lesen
Frankfurt/Main (jur). Arbeitnehmer dürfen um den Abschluss eines Tarifsozialplans streiken. Dies hat das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt am Main in einem am Montag, 16. Juli 2018, verkündeten Urteil klargestellt und damit den unbefristeten Streik von über 2.200 Beschäftigten bei dem Autozulieferer Neue Halberg Guss (NHG) in Leipzig und Saarbrücken gebilligt (Az.: 16 SaGa 933/18). Anlass des Streiks um den Abschluss eines Tarifsozialplans ist die beabsichtigte Werkschließung in Leipzig Ende 2019. Laut IG Metall würden damit 750 Beschäftigte ihre Arbeit verlieren. In Saarbrücken sollen 300 Stellen abgebaut werden. In wirtschaftliche Bedrängnis war die zur ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Dezember 2014 – 5 Sa 518/14 –, Rn. 26, juris. Ausgangslage: Insbesondere vor dem Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber regelmäßig ein so genanntes betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen. Unterlässt er dies, kann die Kündigung allein deswegen unwirksam sein. Da das betriebliche Eingliederungsmanagement also häufig im Vorfeld einer Kündigung stattfindet, haben Arbeitnehmer durchaus ein Interesse daran, hierbei rechtlich beraten zu werden. Dies ist auch sinnvoll, da ... weiter lesen
Es ist Ihnen einfach so rausgerutscht, Sie waren verärgert und der Kollege hatte Sie auch absichtlich provoziert. Und nun fragen Sie sich: Kann man wegen einer Beleidigung gekündigt werden? Es kommt immer darauf an, wen sie wie beleidigt haben und welcher Umgangston in ihrem Betrieb herrscht. So muss die Beleidigung innerhalb des Betriebs erfolgen. Beleidigen sie einen Dritten, der rein gar nichts mit dem Unternehmen zu tun hat, kann man ihnen deswegen nicht kündigen. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein (Az.: 6 TaBV 46/07) erst im April 2008 wieder bestätigt. Anders sieht es aus, wenn sie ihren Vorgesetzten, ihren Kollegen und ihre Kolleginnen sowie Kunden und Geschäftspartnern ihres ... weiter lesen
Thyssen-Krupp hat bereits im Jahr 2020 in einigen Werken Arbeitsplätze gestrichen. Nun geht im Jahr 2021 der Stellenabbau weiter. In allen sechs Engineering-Werken in Deutschland fallen 385 Arbeitsplätze weg. Außerdem wird die Sparte in zwei Unternehmen aufgeteilt – in eine Firma für Karosseriebau und eine für Antriebstechnik. Der Betriebsrat geht davon aus, dass bis Ende März 2021 der Abbau der Arbeitsplätze abgeschlossen ist. Die Arbeitnehmervertretung in Form des Betriebsrats mit der Gewerkschaft haben sich mit Thyssen-Krupp auf einen neuen Interessenausgleich geeinigt. Arbeitnehmer in allen Unternehmensbereichen sind demnach betroffen ... weiter lesen
Die Arbeitgeberin betreibt Datenverarbeitung. Nach dem Tarifvertrag beträgt die Wochenarbeitszeit - zumindest im Jahresdurchschnitt - 37,5 Stunden. Seit einiger Zeit schließt die Arbeitgeberin mit Arbeitnehmern sog. AT-Verträge ab, in denen es heißt, die Dauer der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit richte sich nach dem Tarifvertrag, die Arbeitnehmer verpflichteten sich, im Bedarfsfall Überstunden zu leisten, eine maschinelle Zeiterfassung finde nicht statt. Der Betriebsrat hat von der Arbeitgeberin bezüglich der "AT-Mitarbeiter" eine monatlich zu erteilende Auskunft über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie Über- und Unterschreitungen der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit und außerdem die Vorlage der Aufzeichnungen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck Berlin und Essen, zum Urteil des Arbeitsgerichts Bochum zum Aktenzeichen 2 Ca 1482/13. Ausgangslage: In der Generation Praktikum ist es leider Alltag, dass Praktikanten wie normale Arbeitnehmer beschäftigt werden. Steht aber nicht die Ausbildung sondern die eigentliche Arbeitsleistung im Vordergrund, handelt es sich tatsächlich nicht mehr um ein Praktikum. Der vermeintliche Praktikant ist eigentlich Arbeitnehmer. Er hat daher Anspruch auf Vergütung und auf alle weiteren Rechte eines Arbeitnehmers (Urlaub, Sonderzahlungen, Überstundenvergütung, Kündigungsschutz soweit die übrigen Voraussetzungen hierfür ... weiter lesen