Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Heeslingen - Arbeitsrecht
Rechtsanwälte für Arbeitsrecht im Umkreis von 50 km
- Anwalt Arbeitsrecht Ottersberg
- Anwalt Arbeitsrecht Scheeßel
- Anwalt Arbeitsrecht Achim
- Anwalt Arbeitsrecht Bad Bederkesa
- Anwalt Arbeitsrecht Bad Fallingbostel
- Anwalt Arbeitsrecht Bremen
- Anwalt Arbeitsrecht Bremervörde
- Anwalt Arbeitsrecht Buchholz in der Nordheide
- Anwalt Arbeitsrecht Buxtehude
- Anwalt Arbeitsrecht Delmenhorst
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Einige Arbeitnehmer haben den Wunsch, neben ihrem Hauptjob noch anderweitig tätig zu werden – entweder für einen anderen Arbeitgeber oder sogar selbständig. Was gilt es dabei zu beachten? Nebentätigkeit trotz Verweigerung des Arbeitgebers: Grundsätzlich haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihre Nebentätigkeit genehmigt (s. Teil 1). Wenn der Arbeitgeber diese Genehmigung nun rechtswidrig verweigert, darf man als Arbeitnehmer die Nebentätigkeit trotzdem ausüben, ohne rechtliche Sanktionen befürchten zu müssen (BAG Beschluss v. 13.05.2015 – 2 ABR ... weiter lesen
Die Kündigung eines Arbeitnehmers (Ingenieur) wegen dessen Eheschließung mit einer Chinesin ist sittenwidrig und damit unwirksam (Landesarbeitsgerichts (LAG) Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2011 – 3 Sa 95/11). Ein Fachbeitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat in zweiter Instanz die Kündigung eines Arbeitnehmers (Ingenieur) wegen dessen Eheschließung mit einer Chinesin für unwirksam erklärt. Der Arbeitgeber, der unter anderen die Bundeswehr belieferte, hatte die Kündigung mit der Befürchtung von Industriespionage begründet. Das Besondere an dem Fall: Der ... weiter lesen
1. Änderung der Arbeitsbedingungen Will der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen erreichen (z.B. die Erledigung einer neuen Aufgabe oder die Reduzierung des Arbeitsentgelts), wird er zunächst prüfen, ob er dies kraft seines Weisungsrechts anordnen kann. Lässt der Arbeitsvertrag eine solche Anordnung nicht zu, bleibt die Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung. Hierfür muss der Arbeitnehmer aber zustimmen. Weigert er sich, bleibt nur die Änderungskündigung. Das ist eine Kündigung des Arbeitsvertrages, verbunden mit dem Angebot an den Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen, falls er sich mit den neuen Arbeitsbedingungen ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 24. September 2019 zum Aktenzeichen 9 AZR 481/18 entschieden, dass nach Beendigung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell kein Anspruch auf Abgeltung von Urlaub für die sogenannte Freistellungsphase besteht. Aus der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgericht Nr. 30/19 vom 24.09.2019 ergibt sich: Der Kläger war bei der Beklagten im Rahmen eines Vollzeitarbeitsverhältnisses beschäftigt. Ab dem 1. Dezember 2014 setzten die Parteien das Arbeitsverhältnis als Altersteilzeitarbeitsverhältnis mit der Hälfte der bisherigen Arbeitszeit fort. Nach dem vereinbarten Blockmodell war der Kläger bis zum 31. März 2016 im ... weiter lesen
Anwendbarkeit des KSchG auf eine Konzernholding mit nicht mehr als fünf Arbeitnehmern? Der Kläger war seit 1. März 2000 bei der Beklagten als Vorstandsassistent beschäftigt. Die Beklagte ist als Holding an mehreren Tochtergesellschaften (Autohäusern in Deutschland und Frankreich) beteiligt. Im Gesamtkonzern waren knapp 300 Mitarbeiter, bei der Beklagten selbst nach ihren Angaben nur fünf Mitarbeiter beschäftigt. Mit Schreiben vom 6. September 2000 kündigte die Beklagte dem Kläger zum 31. Dezember 2000 wegen Schlechtleistung. Mit seiner Kündigungsschutzklage begehrt der Kläger die Feststellung der Sozialwidrigkeit der Kündigung und die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung. Er macht vor allem ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Wintereinbruch bedeutet wieder vermehrt Schnee und Eis und damit schwierige Straßenverhältnisse sowie Verspätungen und Ausfälle bei öffentlichen Verkehrsmitteln. Zahlreiche Arbeitnehmer haben dann mit erschwerten Bedingungen bei der Anfahrt zur Arbeit zu kämpfen. Womit müssen Mitarbeiter rechnen, die deshalb verspätet am Arbeitsplatz erscheinen? Verspätung bedeutet keinen Lohn: Wer sich verspätet, kriegt für die Zeit, die er zu spät ist, keine Vergütung. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer etwas für seine Verspätung kann oder nicht. Das ... weiter lesen
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung in Betrieben oder Behörden dient der Vertretung von Jugendlichen unter 18 Jahren sowie von Personen unter 25 Jahren, die sich in der Berufsausbildung befinden. Zu den Voraussetzungen für die Wählbarkeit dieser Vertretung sowie deren Aufgaben und Rechten ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Wählbarkeit: Grundlegende Voraussetzungen für die Wählbarkeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist das Bestehen eines Betriebsrates. Wählbar ist jeder Arbeitnehmer, der das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unabhängig davon, ob er sich in der Berufsausübung befindet. Allerdings ... weiter lesen
Dies geht aus einer neuen Entscheidung des LAG Hessen vom 28.01.2013; (Az. 16 Sa 593/12) hervor. Im Streitgegenständlichen Fall hatte ein Rohrleitungsmonteur seit August 3000 für seinen Arbeitgeber Rohre geprüft und montiert. Im August 2007 führte er bei einer Kundin eine Inspektion ihrer Rohrleitungen durch und wechselte diese später aus. Dafür verlangte er von der Kundin einen Betrag in Höhe von 900 Euro, den er für sich behielt und für den er auch keine Quittung ausstellte. Das Ganze flog erst im Jahre 2011 auf, als die Kundin wegen einer mangelhaften Montage die Nachbesserung verlangte. Das LAG Hessen sah dieses Verhalten als einen so schwerwiegenden Loyalitätsverstoß an, ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 08. Mai 2015 – 28 Ca 18485/14 –. Ausgangslage: Nach § 9 Mutterschutzgesetz ist eine Kündigung während der Schwangerschaft und im anschließenden Mutterschutz bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung nur in Ausnahmefällen mit zuvor eingeholter behördlicher Zustimmung zulässig. Das Schutzniveau ist hier sehr hoch, entsprechende Ausnahmegenehmigungen erteilt die Behörde nur in extremen Fällen und auch nur bei Gründen, die nicht mit der Schwangerschaft selbst zusammenhängen. Die Kündigung ist ohne eine solche ... weiter lesen
Die Krones AG ist ein deutscher börsennotierter Hersteller von Anlagen und Maschinen für die Herstellung, Abfüllung und Verpackung von Getränken und flüssigen Nahrungsmitteln in PET- und Glasflaschen sowie Getränkedosen[2] mit Sitz in Neutraubling, Bayern. Die Corona -Pandemie hat auch Krones zugesetzt. Im September kündigte Krones an 500 Arbeitsplätze abzubauen. Dabei setzte Krones auf ein Freiwilligenprogramm und Vorruhestandsregelungen . Die Ausstiegsprogramme begannen im Oktober und endeten im November. 400 Arbeitnehmer haben die Programme angenommen und steigen in den kommenden Monaten aus dem Arbeitsverhältnis bei Krones aus. Das Ziel des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts, BAG, Urteil vom 12. Juni 1996 – 5 AZR 960/94 –, BAGE 83, 168-181. Prüfung von Scheinselbstständigkeit: Bei der Prüfung der Frage, ob ein Mitarbeiter als Scheinselbstständiger beschäftigt wird, ist zunächst auf den Vertrag zu schauen. Wenn der Vertrag bereits als Arbeitsvertrag betitelt ist, gibt es wenig Raum für Diskussionen. So darf man den Vertrag mit einem freien Mitarbeiter natürlich nicht betiteln. Rechte und Pflichten aus dem Vertrag: In einem weiteren Schritt werden dann die einzelnen Regelungen untersucht. Oftmals finden sich hier in ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit Urteil vom 11.02.2021 zum Aktenzeichen 5 Ca 1397/20 entschieden, dass ein Arbeitnehmer , der seinen Kollegen vorsätzlich in der Toilette einschließt, so dass dieser sich nur durch das Eintreten der Toilettentür befreien kann, eine schwere Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten begeht, die eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigt. Aus der Pressemitteilung des ArbG Siegburg Nr. 2/2021 vom 24.02.2021 ergibt sich: Der Kläger war bei der Beklagten seit über einem Jahr als Lagerist beschäftigt. Mit seinem Kollegen im Lager geriet er öfters in Streit. Während der Kollege des Klägers sich auf der Toilette ... weiter lesen