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Experten-Ratgeber
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Der Kläger ist bei dem beklagten Freistaat als Diplom-Lehrer für das Unterrichtsfach Deutsch angestellt. Im Sommer 1996 ist er in Urwahl zum Oberbürgermeisters der Stadt S. und darauf in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen worden. Der Kläger hat im August 1996 für die siebenjährige Amtszeit unbezahlten Sonderurlaub erbeten. Das zuständige Regierungspräsidium hat den Antrag des Klägers zurückgewiesen, weil eine Beurlaubung ausschließlich im Interesse des Klägers liege. Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben und den beklagten Freistaat zur Gewährung von Sonderurlaub verurteilt. Das Landesarbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers hatte vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. ... weiter lesen
In Zeiten der Finanzkrise sparen viele Firmen am Weihnachtsgeld. Diese Praxis ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld hat. Auch wenn das Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, besteht nach der herrschenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei wiederholter freiwilliger und vorbehaltloser Zahlung des Weihnachtsgeldes ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auch für die Zukunft. Arbeitnehmer, die in den vergangenen Jahren Weihnachtsgeld erhalten haben, sollten zunächst prüfen, ob die Zahlung jeweils mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt versehen war. Hat der Arbeitgeber sich jeweils deutlich vorbehalten, die Zahlung in Zukunft ... weiter lesen
Mit Urteil vom 16.12.2014 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber nachweisen muss, dass sein Urlaubsanspruch noch nicht vollständig erfüllt wurde, wenn er im Laufe des Kalenderjahres seine Arbeitsstelle wechselt (AZ.: 9 AZR 295/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Dies begründet das BAG unter anderem damit, dass Doppelansprüche nach dem Gesetz nicht in Frage kämen, d.h. ein Arbeitnehmer hat keinen doppelten Anspruch auf Urlaub von zwei Arbeitgebern. Dies ergibt sich nach Auffassung des BAG aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 17.03.2015, Aktenzeichen 1 Ca 174/14. Ausgangslage: Verträge zur Überlassung von Leiharbeitnehmern zwischen Verleiher und Entleiher sind nur dann wirksam, wenn der Verleiher über die erforderliche staatliche Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern verfügt. Andernfalls führt die Unwirksamkeit solcher Verträge dazu, dass kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer fingiert wird. Dies ergibt sich bereits aus dem Gesetz. Schwieriger zu entscheiden ist die Frage, wann ein Fall genehmigungspflichtiger ... weiter lesen
Wenn ein Betrieb oder eine Abteilung geschlossen wird und Arbeitsplätze wegfallen, kann der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmer nicht direkt kündigen, sondern muss gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 b) des Kündigungsschutzgesetzes prüfen, ob diese in demselben Betrieb oder einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden können. Er muss also schauen, ob es in seinem Betrieb oder dem Betrieb einer anderen verbundenen Gesellschaft freie Arbeitsplätze gibt, auf die er die Arbeitnehmer versetzen kann. Soweit er ihnen dazu eine andere, nicht ihrem Arbeitsvertrag entsprechende Aufgabe zuweisen muss, ist eine sog. Änderungskündigung als milderes Mittel gegenüber ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitgeber haben in der Praxis mitunter aus verschiedenen Gründen ein Interesse daran, den Arbeitnehmer auch nach Ablauf eines halben Jahres noch zu erproben. Manchmal ist der Arbeitnehmer zeitweise krankheitsbedingt ausgefallen oder der Arbeitgeber hat sich aus anderen Gründen noch keine abschließende Meinung bilden können. Arbeitgebern geht es dann in erster Linie darum, auch später noch das Arbeitsverhältnis ohne Probleme beenden zu können. Kündigungsschutz greift für Arbeitnehmer nach sechs Monaten Arbeitgeber können das Arbeitsverhältnis während der Probezeit ... weiter lesen
Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Um der für eine Abmahnung zwingend erforderlichen Warnfunktion zu genügen muss der Arbeitgeber im Rahmen der Abmahnung deutlich zum Ausdruck bringen, dass er für den Fall weiterer Vertragspflichtverletzungen den Inhalt (drohende Änderungskündigung) oder den Bestand des Arbeitsverhältnisses (drohende Beendigungskündigung) als gefährdet ansieht. Nicht erforderlich ist, dass der Arbeitgeber konkrete Maßnahmen benennt. Das Bundesarbeitsgericht lässt auch die Androhung „arbeitsrechtliche Schritte“ ausreichen, wenn sich aus dem Gesamtzusammenhang ergibt, dass damit auch die Beendigung gemeint sein kann. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Wer als Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Konkurrenz macht, sei es durch eine Tätigkeit bei einem Konkurrenten des Arbeitgebers oder durch selbständige Tätigkeit, dem droht eine (fristlose) Kündigung. Tätigkeit für Konkurrenten des Arbeitgebers Bei einem Tätigwerden für einen Konkurrenten seines Arbeitgebers droht dem Arbeitnehmer auch dann eine Kündigung, wenn der Arbeitsvertrag kein ausdrückliches Verbot der Konkurrenztätigkeit vorsieht. Dazu das Hessische Landesarbeitsgericht: Einem Arbeitnehmer ist während des ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 04.03.2020 zum Aktenzeichen 3 Sa 218/19 entschieden, dass ein Arzt einen Vergütungsanspruch für Rufbereitschaftszeiten hat. Der Kläger ist auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags vom 29.07.1993 als Oberarzt an der beklagten Universitätsklinik, Medizinische Klinik I, Nephrologie, beschäftigt. Der Kläger nimmt außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitszeit am sog. nephrologischen Dienst (Hintergrunddienst als Rufbereitschaft) teil. Er ist verpflichtet, sich während dieses Dienstes telefonisch erreichbar zu halten. Eine ausdrückliche Vorgabe, sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten, besteht nicht. Im Rahmen dieses ... weiter lesen
Zugang eines Kündigungsschreibens während der Abwesenheit des Arbeitnehmers Die schwerbehinderte Klägerin ist seit November 1977 als Justizangestellte beim Amtsgericht H. beschäftigt. Nach dem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) ist sie ordentlich unkündbar. Nach § 7 Abs. 2 BAT kann der Arbeitgeber bei gegebener Veranlassung durch einen Vertrauensarzt oder das Gesundheitsamt feststellen lassen, ob der Angestellte dienstfähig ist. Von Januar 1997 bis November 1999 hat die Klägerin nur an drei Tagen gearbeitet. Im übrigen war sie arbeitsunfähig krank bzw. nahm ihren tariflichen Jahresurlaub. Die Beschäftigungsdienststelle der Klägerin beauftragte im Herbst 1999 den Personalärztlichen Dienst ... weiter lesen
Fristlose Kündigung wegen Tonbandaufzeichnungen: Die Aufnahme eines Personalgesprächs stellt einen Grund für eine fristlose Kündigung dar. Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin In Zeiten moderner Kommunikationsmittel kann ein Gespräch unter denkbar einfachen Umständen aufgezeichnet werden. Manch eine Hemmschwelle, private Gespräche auszuzeichnen, dürfte hierdurch gesunken sein. Der Arbeitnehmer sollte hiervon an seinem Arbeitsplatz tunlichst Abstand halten. Nach einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18.5.2011 (Aktenzeichen: 8 Sa 364/11) durfte einem Arbeitnehmer wegen mehrerer heimlicher Auszeichnungen von Personalgesprächen fristlos ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Darf ein Arbeitnehmer einfach eine Auszeit nehmen? Kann der Arbeitnehmer dann auf denselben Posten zurückkehren? Als „Sabbatical“ bezeichnet man eine Methode für die Förderung der zukünftigen Leistungsfähigkeit und Persönlichkeitsentwicklung von Arbeitnehmern, die in der Praxis nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist und die gut vorbereitet sein will. Während des Sabbaticals nimmt der Arbeitnehmer eine mehrmonatige Auszeit, die er für Persönlichkeitsentwicklung, Urlaub, Fortbildung etc. nutzen kann, um danach zu denselben Arbeitsbedingungen weiter zu arbeiten. ... weiter lesen