Ausbildung
Das Direktionsrecht wird auch Weisungsrecht genannt und bezeichnet das einseitige und empfangsbedürftige Recht des Arbeitgebers, auf Grundlage seines Arbeitsvertrages dem Arbeitnehmer Anweisungen zu erteilen. Da im Arbeitsvertrag meist nicht die Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers im Detail aufgeführt werden, hat der Arbeitgeber das Recht, ihre Ausführung im Rahmen des Direktionsrechtes zu konkretisieren. Dieses gilt insbesondere für den Inhalt der Arbeit, den Arbeitsort sowie die Arbeitszeit. So kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auch bestimmte Tätigkeiten entziehen bzw. zuweisen. Auch Anweisungen, die sich auf die Ordnung oder das Verhalten des Arbeitnehmers beziehen, fallen unter das Direktionsrecht. Zu nennen ist hier beispielsweise das Tragen einer einheitlichen Berufskleidung.
Allerdings werden dem Direktionsrecht nicht nur durch den Arbeitsvertrag und dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates Grenzen gesetzt. In Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen getroffene Regelungen haben prinzipiell Vorrang vor dem Direktionsrecht. Auch die Grundrechte des Arbeitnehmers müssen berücksichtigt werden. Werden diese Grenzen vom Arbeitgeber überschritten oder die Anweisungen verstoßen gegen Sitten oder gesetzliche Verbote, hat der Arbeitnehmer ein Leistungsverweigerungsrecht.
Beim erweiterten Direktionsrecht ist der Arbeitnehmer verpflichtet, im Notfall auch Anweisungen des Arbeitgebers zu befolgen, die über die Pflichten hinausgehen, die im Arbeitsvertrag definiert wurden. Dieses ist der Fall, wenn beispielsweise das Ereignis nicht voraussehbar bzw. vermeidbar ist oder dem Arbeitgeber ein finanzieller Schaden droht.
Das Direktionsrecht führt immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ein Rechtsanwalt zum Direktionsrecht verfügt über die entsprechenden Fachkenntnisse und steht seinen Mandanten im Rechtsfall kompetent zur Seite. Sollte es zu einem Verfahren vor dem zuständigen Arbeitsgericht kommen, vertritt der Rechtsanwalt für Direktionsrecht die Interessen seiner Mandanten, um kompetent zur Lösung der Streitigkeiten beizutragen.