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Gerichtshöfe in Bosnien und Herzegowina Das Gericht Bosnien und Herzegowinas – Auf dem Niveau von Bosnien und Herzegowina (BiH) existiert das ordentliche Gericht, das aufgrund des Gesetzes über die Gerichtshöfe von BiH errichtet wurde, das der Hohe Repräsentant in BiH im Jahr 2000 nach seinen Befugnissen angeordnet hat („Amtsblatt BiH“ Nr. 29/00). Im Nachhinein wurde das Gesetz mehrere Male geändert und ergänzt. Die Richter in den Gerichten von BiH werden auf lebenslang ernannt. Der Gerichtshof Bosnien und Herzegowinas hat drei Abteilungen: Straf-, Verwaltungs- und Apellationsabteilung. Zurzeit sind im Gerichtshof BiH 53 Richter beschäftigt. Dem Gerichthof BiH hilft bei ... weiter lesen
Die 1. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG hat ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Chemnitz wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem Asylverfahren aufgehoben. 1. Die Beschwerdeführer (Bf), ein Ehepaar türkischer Staats- und kurdischer Volkszugehörigkeit, beantragten 1994 politisches Asyl. Mit Bescheid vom 12. Dezember 1994 lehnte das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Bundesamt) die Asylanträge ab, stellte jedoch Abschiebungshindernisse nach §§ 51 Abs. 1 und 53 Abs. 4 AuslG fest. Der mit einer ordnungsgemäßen Rechtsmittelbelehrung versehene Bescheid wurde dem Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten (Bundesbeauftragter) ausweislich eines Vermerks in den ... weiter lesen
Die 2. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG hat einem türkischen Asylbewerber (Beschwerdeführer; Bf) Recht gegeben, der sich mit seiner Verfassungsbeschwerde (Vb) gegen die Anordnung von Abschiebungshaft gewandt hat. 1. Der Asylantrag des Bf war 1994 abgelehnt worden, eine Klage gegen die Ablehnung ist bei dem Verwaltungsgericht (VG) Chemnitz anhängig. Auf Grund einer strafrechtlichen Verurteilung des Bf wies die Ausländerbehörde in Niedersachsen ihn im November 1999 aus Deutschland aus und ordnete seine Abschiebung in die Türkei zum Zeitpunkt der Entlassung aus der Strafhaft an. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung dieser Maßnahmen beantragte der Bf beim VG Oldenburg vorläufigen Rechtsschutz. Im ... weiter lesen
Lüneburg (jur). Werden minderjährige Flüchtlinge aus Deutschland abgeschoben, müssen sie unter Umständen die Abschiebungskosten bezahlen. Dies gilt für Jugendliche, die mindestens 16 Jahre alt und damit nach dem Aufenthaltsgesetz voll handlungsfähig sind, urteilte am Donnerstag, 25. September 2014, das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg (Az.: 8 LC 163/13). Praktische Auswirkungen hat das Urteil vor allem für Flüchtlinge, die als Minderjährige abgeschoben wurden, dann später aber wieder nach Deutschland einreisten. Im konkreten Fall muss nun eine serbische Frau rund 600 Euro an angefallenen Abschiebungskosten zahlen. Sie war 1995 zusammen mit ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Ohne grundlegende Kenntnisse der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Deutschland können Ausländer nicht eingebürgert werden. Der einbürgerungswillige Ausländer muss wenigstens über „einen Grundbestand an staatsbürgerlichem Wissen verfügen“, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem am Donnerstag, 9. Oktober 2014, veröffentlichten Urteil (Az.: 11 K 4764/13). Ein rein formales Bekenntnis zum Grundgesetz ohne entsprechendes Grundwissen reicht danach nicht aus. Geklagt hatte eine Türkin, die im Juni 1999 in Deutschland Asyl suchte. Bei der Frau wurde eine chronische posttraumatische Belastungsstörung mit „depressiv suizidalem ... weiter lesen
Rechtsanwältin Valentina Stankovic berichtete im Rahmen des diesjährigen Anwaltstreffens, das die Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) in Zusammenarbeit mit Beck-online jedes Jahr in Belgrad veranstaltet, zum Thema „Neuigkeiten bei der Beschäftigung von Ausländern in Serbien“. An diesem Treffen nahm auch Denis Khudyakov , Rechtsanwalt aus Russland, aus unserer Anwaltskanzlei teil. Die Nationalversammlung der Republik Serbien verabschiedete Änderungen des Ausländergesetzes und des Gesetzes über die Beschäftigung von Ausländern und nahm damit wesentliche Änderungen an den Verfahren zur Regelung ihrer ... weiter lesen
Die häufig gestellte Frage in unserem Büro bezieht sich auf die Möglichkeit die serbische und deutsche Staatsbürgerschaft zu besitzen. Laut derzeitigen Vorschriften ist es UNZULÄSSIG beide Staatsbürgerschaften zu besitzen, aber es bestehen Anzeichen, dass es Änderungen diesbezüglich geben wird. Wann die Änderungen der Vorschriften durchgeführt werden könnten, weiß niemand und bis zu diesem Zeitpunkt werden Vorschriften über die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft eine Staats und Stands der Staatsbürgerschaft des anderen angewandt. Wie lange dauert das Verfahren der Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der Republik Serbien? Das Verfahren der Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der Republik Serbien ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute über die Klage eines albanischen Staatsangehörigen entschieden, der im Jahre 1990 als sog. Botschaftsflüchtling in Deutschland Asyl und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten hatte. Nach der Änderung der politischen Verhältnisse in Albanien hob das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Jahre 1994 die Asylanerkennung wieder auf. Daraufhin widerrief die beklagte Stadt Mannheim 1999 die Aufenthaltserlaubnis und versagte den weiteren Aufenthalt in der Bundesrepublik, weil der Kläger in der Zeit von 1991 bis 1998 mehrfach u.a. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Beförderungserschleichung und Diebstahls verurteilt worden war (neunmal zu Geldstrafen von 10 bis 90 ... weiter lesen
Verzicht auf die Bosnische Staatsbürgerschaft Mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz Bosnien und Herzegowinas (Amtsblatt Bosnien und Herzegowinas Nr. 4/97; 13/99; 41/02, 6/03; 14/03; 82/05; 43/09; 76/09 und 87/13) werden gemäß der Verfassung Bosnien und Herzegowinas die Voraussetzungen für den Erwerb und die Aufgabe der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit geregelt (im weiteren Text: b.-h. Staatsangehörigkeit). Die von den Ethnien verabschiedeten Staatsangehörigkeitsgesetze haben mit der Verfassung Bosnien und Herzegowinas im Einklang zu sein. DIE AUFGABE DER B.-H. STAATSANGEHÖRIGKEIT ist mit dem Artikel 15 des ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Klagen von drei nach § 51 Abs. 1 Ausländergesetz anerkannten Flüchtlingen auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis entschieden. Die Kläger hatten erfolgreich geltend gemacht, bei einer Rückkehr in ihre Heimatstaaten (Irak bzw. Sudan) politisch verfolgt zu werden. Die Ausländerbehörde erteilte ihnen dennoch keine Aufenthaltsbefugnisse, da Zweifel hinsichtlich ihrer Identität und Staatsangehörigkeit bestünden und die Kläger an der Klärung dieser Fragen nicht hinreichend mitgewirkt hätten. Das von ihnen angerufene Verwaltungsgericht hat sämtliche Klagen abgewiesen. Nur einer der Kläger hatte mit seiner Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht hat ... weiter lesen
Leipzig (jur). Erklären sich Menschen aus humanitären Gründen zur Übernahme aller Lebensunterhaltskosten von Bürgerkriegsflüchtlingen bereit, gilt diese Verpflichtung auch noch nach deren Anerkennung als Flüchtling. Denn es kommt nicht auf den Aufenthaltstitel, sondern vielmehr auf den Aufenthaltszweck an, wie humanitäre Gründe, urteilte am Montag, 30. Januar 2017, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 1 C 10.16). Von dieser Entscheidung sind alle betroffen, die bis August 2016 eine entsprechende Haftung eingegangen sind. Im konkreten Fall hatte ein in Deutschland lebender Syrer sich wegen des Bürgerkriegs um seine Verwandten in Syrien gesorgt. Damit seine Nichte, ihr ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 16.01.2001 über mehrere Asylbegehren von Kurden aus dem Nordirak entschieden. Der Verwaltungsgerichtshof München hatte den Kurden Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung zugesprochen, weil sie bei einer Rückkehr in den (Zentral-)Irak wegen ungenehmigter Ausreise und Asylantragstellung im westlichen Ausland politisch verfolgt würden. Zwar seien sie in den kurdischen Provinzen des Nordirak vor dieser Verfolgung sicher (sog. inländische Fluchtalternative). Das schließe grundsätzlich die Gewährung von Asyl aus. Anders sei es, wenn das verfolgungsfreie Gebiet tatsächlich nicht erreicht werden könne. So verhalte es sich in den vorliegenden Fällen. Die Asylbewerber könnten in den Nordirak nicht ... weiter lesen