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Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Ausländer (Amtsblatt RS, Nr. 62/2023) und des Gesetzes über die Beschäftigung von Ausländern (Amtsblatt RS, Nr. 62/2023) wurden zahlreiche Änderungen zur Regelung des Aufenthalts von Ausländern in Serbien Land eingeführt. Gemäß den Änderungen sollten ausländische Staatsangehörige, die ihren Aufenthalt in der Republik Serbien aufgrund von Beschäftigung regeln (ein Ausländer, der beabsichtigt, in der Republik Serbien zu leben und zu arbeiten oder eine fachliche Spezialisierung, Schulung oder Praktikum durchzuführen), ab dem 01.02.2024 einen Antrag auf Genehmigung für vorübergehenden Aufenthalt und Arbeit für Ausländer (eine einheitliche Genehmigung) ... weiter lesen
Anwaltskammer der Foederation Bosnien und Herzegowinas Auf dem Niveau Bosnien und Herzegowinas gibt es keine organisierten Institutionen der Advokatur. Die Anwaltskammern in Bosnien und Herzegowina sind auf dem Entitaetenniveau organisiert. Nach dem Gesetz ueber die Advokatur der Foederation BiHs, ist die Advokatur eine nach dem Gesetz und Verordnungen begruendetes organisiertes und funktionierendes Gewerbe. Die Organe der foederalen Anwaltskammer sind: der Vorstand, Vorsitzende und sein Vizepraesident, der Aufsichtsrat, Disziplinargericht und der Staatsanwalt, Kommission fuer Anwaltspruefungen und andere Organe nach dem Statut der foederalen Anwaltskammer bestimmt. Das Mandat der foederalen Anwaltskammer betraegt ... weiter lesen
Die 1. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG hat ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Chemnitz wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem Asylverfahren aufgehoben. 1. Die Beschwerdeführer (Bf), ein Ehepaar türkischer Staats- und kurdischer Volkszugehörigkeit, beantragten 1994 politisches Asyl. Mit Bescheid vom 12. Dezember 1994 lehnte das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Bundesamt) die Asylanträge ab, stellte jedoch Abschiebungshindernisse nach §§ 51 Abs. 1 und 53 Abs. 4 AuslG fest. Der mit einer ordnungsgemäßen Rechtsmittelbelehrung versehene Bescheid wurde dem Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten (Bundesbeauftragter) ausweislich eines Vermerks in den ... weiter lesen
Verzicht auf die Bosnische Staatsbürgerschaft Mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz Bosnien und Herzegowinas (Amtsblatt Bosnien und Herzegowinas Nr. 4/97; 13/99; 41/02, 6/03; 14/03; 82/05; 43/09; 76/09 und 87/13) werden gemäß der Verfassung Bosnien und Herzegowinas die Voraussetzungen für den Erwerb und die Aufgabe der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit geregelt (im weiteren Text: b.-h. Staatsangehörigkeit). Die von den Ethnien verabschiedeten Staatsangehörigkeitsgesetze haben mit der Verfassung Bosnien und Herzegowinas im Einklang zu sein. DIE AUFGABE DER B.-H. STAATSANGEHÖRIGKEIT ist mit dem Artikel 15 des ... weiter lesen
Die 2. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG hat einem türkischen Asylbewerber (Beschwerdeführer; Bf) Recht gegeben, der sich mit seiner Verfassungsbeschwerde (Vb) gegen die Anordnung von Abschiebungshaft gewandt hat. 1. Der Asylantrag des Bf war 1994 abgelehnt worden, eine Klage gegen die Ablehnung ist bei dem Verwaltungsgericht (VG) Chemnitz anhängig. Auf Grund einer strafrechtlichen Verurteilung des Bf wies die Ausländerbehörde in Niedersachsen ihn im November 1999 aus Deutschland aus und ordnete seine Abschiebung in die Türkei zum Zeitpunkt der Entlassung aus der Strafhaft an. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung dieser Maßnahmen beantragte der Bf beim VG Oldenburg vorläufigen Rechtsschutz. Im ... weiter lesen
Die lang erwartete Bestimmung des Ausländergesetzes, welche die Einreichung eines gemeinsamen Antrags auf vorübergehenden Aufenthalt und einer Arbeitserlaubnis vorschreibt, es hat endlich begonnen, angewendet zu werden. Das bisherige Gesetz sah vor, dass ein ausländischer Staatsbürger zunächst eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis einholt und dann einen Antrag auf Arbeitserlaubnis stellen muss, was für die Parteien in der Praxis äußerst verwirrend war, da sie nicht klar entscheiden konnten, wann und welche Maßnahmen sie vergreifen sollten. In Anbetracht der Tatsache, dass es zuvor zwei Verfahren gab und der gesamte Entscheidungszeitraum der beiden ... weiter lesen
Die Gerichtshoefe in Brcko Distrikt Bosnien und Herzegowina GRUNDGERICHTSHOF BRCKO DISTRIKT Der Grundgerichtshof Brcko Distrikt wurde am 01.04.2001 nach dem Statut Brcko Distrikts BiH Gesetz ueber die Gerichtshoefe Brcko Distrikt BiH realisiert. Nach dem Gesetz ueber die Gerichtshoefe Brcko Distrikt BiH, wird das Grundgericht Brckodistrikts BiH fuer das Gebiet Brcko Distrikt BiH begruendet, dessen Hauptsitz in Brcko Distrikt ist. Der Grundgerichtshof Brcko Distrikt hat 15 Richter und den Vorsitzenden des Gerichtes. Nach der Regelung ueber die Organisation und Systematisierung der Arbeitsplatze, die der Vorsitzende trifft und die nach der Zustimmung der Justizkommision Brcko Distrikts BiH angewndet wird, wurde ... weiter lesen
Der seit Oktober 2000 für das Asylrecht zuständige 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat heute darüber verhandelt, ob Asylbewerbern aus Afghanistan bei ihrer Rückkehr politische Verfolgung droht. Nach der Rechtsprechung setzt politische Verfolgung im Sinne des Asylrechts (Art. 16 a Grundgesetz, § 51 Abs. 1 Ausländergesetz) voraus, dass sie von einem Staat oder einer staatsähnlichen (quasistaatlichen) Herrschaftsmacht ausgeht. Flüchtlinge aus dem seit vielen Jahren vom Bürgerkrieg heimgesuchten Afghanistan, in dem die ursprüngliche Staatsgewalt handlungsunfähig geworden ist, können daher Asyl nur erhalten, wenn feststeht, dass sich dort quasistaatliche Machtbereiche herausgebildet haben und ihnen dortVerfolgung droht. Die Existenz ... weiter lesen
Leipzig (jur). Erklären sich Menschen aus humanitären Gründen zur Übernahme aller Lebensunterhaltskosten von Bürgerkriegsflüchtlingen bereit, gilt diese Verpflichtung auch noch nach deren Anerkennung als Flüchtling. Denn es kommt nicht auf den Aufenthaltstitel, sondern vielmehr auf den Aufenthaltszweck an, wie humanitäre Gründe, urteilte am Montag, 30. Januar 2017, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 1 C 10.16). Von dieser Entscheidung sind alle betroffen, die bis August 2016 eine entsprechende Haftung eingegangen sind. Im konkreten Fall hatte ein in Deutschland lebender Syrer sich wegen des Bürgerkriegs um seine Verwandten in Syrien gesorgt. Damit seine Nichte, ihr ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage eines 27 Jahre alten, tunesischen Mannes auf ein Visum abgewiesen, der geltend machte, er wolle zu seiner 84 Jahre alten deutschen Ehefrau ziehen, die er kurz zuvor in Tunesien geheiratet hatte. Das Verwaltungsgericht Berlin ist seit September 1999 - dem Umzug der Bundesregierung (u.a. des Auswärtigen Amtes) nach Berlin - für die Visumsstreitigkeiten aus sämtlichen deutschen Auslandsvertretungen in erster Instanz allein zuständig. Dabei geht es hauptsächlich um Visa zum Nachzug von Familienmitgliedern, um Visa zur Aufnahme eines Studiums oder einer Arbeit sowie um Besuchsvisa. Da die Visa-Verfahren einerseits von besonderer Dringlichkeit sind und andererseits oft eine zeitintensive ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute über die Klage eines albanischen Staatsangehörigen entschieden, der im Jahre 1990 als sog. Botschaftsflüchtling in Deutschland Asyl und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten hatte. Nach der Änderung der politischen Verhältnisse in Albanien hob das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Jahre 1994 die Asylanerkennung wieder auf. Daraufhin widerrief die beklagte Stadt Mannheim 1999 die Aufenthaltserlaubnis und versagte den weiteren Aufenthalt in der Bundesrepublik, weil der Kläger in der Zeit von 1991 bis 1998 mehrfach u.a. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Beförderungserschleichung und Diebstahls verurteilt worden war (neunmal zu Geldstrafen von 10 bis 90 ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Klagen von drei nach § 51 Abs. 1 Ausländergesetz anerkannten Flüchtlingen auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis entschieden. Die Kläger hatten erfolgreich geltend gemacht, bei einer Rückkehr in ihre Heimatstaaten (Irak bzw. Sudan) politisch verfolgt zu werden. Die Ausländerbehörde erteilte ihnen dennoch keine Aufenthaltsbefugnisse, da Zweifel hinsichtlich ihrer Identität und Staatsangehörigkeit bestünden und die Kläger an der Klärung dieser Fragen nicht hinreichend mitgewirkt hätten. Das von ihnen angerufene Verwaltungsgericht hat sämtliche Klagen abgewiesen. Nur einer der Kläger hatte mit seiner Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht hat ... weiter lesen