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1. Welche Bedingungen muss der Antragsteller erfüllen? Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Staatsangehörigkeit der Republik Serbien kann ein einheimischer Staatsbürger die Entlassung unter folgenden Bedingungen beantragen, und zwar, dass: er volljährig ist, er keine Hindernisse in Bezug auf den Wehrdienst hat * , er die Steuern und andere gesetzliche Verpflichtungen beglichen hat, er die vermögensrechtlichen Verpflichtungen aus dem Eheverhältnis und der Eltern-Kinderbeziehung gegenüber den Personen, die in der Republik Serbien leben, geregelt hat, gegen ihn kein Strafverfahren geführt wird oder er eine Strafe verbüßt hat, er eine ausländische Staatsangehörigkeit hat oder einen ... weiter lesen
Die 1. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG hat ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Chemnitz wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem Asylverfahren aufgehoben. 1. Die Beschwerdeführer (Bf), ein Ehepaar türkischer Staats- und kurdischer Volkszugehörigkeit, beantragten 1994 politisches Asyl. Mit Bescheid vom 12. Dezember 1994 lehnte das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Bundesamt) die Asylanträge ab, stellte jedoch Abschiebungshindernisse nach §§ 51 Abs. 1 und 53 Abs. 4 AuslG fest. Der mit einer ordnungsgemäßen Rechtsmittelbelehrung versehene Bescheid wurde dem Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten (Bundesbeauftragter) ausweislich eines Vermerks in den ... weiter lesen
Der seit Oktober 2000 für das Asylrecht zuständige 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat heute darüber verhandelt, ob Asylbewerbern aus Afghanistan bei ihrer Rückkehr politische Verfolgung droht. Nach der Rechtsprechung setzt politische Verfolgung im Sinne des Asylrechts (Art. 16 a Grundgesetz, § 51 Abs. 1 Ausländergesetz) voraus, dass sie von einem Staat oder einer staatsähnlichen (quasistaatlichen) Herrschaftsmacht ausgeht. Flüchtlinge aus dem seit vielen Jahren vom Bürgerkrieg heimgesuchten Afghanistan, in dem die ursprüngliche Staatsgewalt handlungsunfähig geworden ist, können daher Asyl nur erhalten, wenn feststeht, dass sich dort quasistaatliche Machtbereiche herausgebildet haben und ihnen dortVerfolgung droht. Die Existenz ... weiter lesen
Die Gerichtshoefe in Brcko Distrikt Bosnien und Herzegowina GRUNDGERICHTSHOF BRCKO DISTRIKT Der Grundgerichtshof Brcko Distrikt wurde am 01.04.2001 nach dem Statut Brcko Distrikts BiH Gesetz ueber die Gerichtshoefe Brcko Distrikt BiH realisiert. Nach dem Gesetz ueber die Gerichtshoefe Brcko Distrikt BiH, wird das Grundgericht Brckodistrikts BiH fuer das Gebiet Brcko Distrikt BiH begruendet, dessen Hauptsitz in Brcko Distrikt ist. Der Grundgerichtshof Brcko Distrikt hat 15 Richter und den Vorsitzenden des Gerichtes. Nach der Regelung ueber die Organisation und Systematisierung der Arbeitsplatze, die der Vorsitzende trifft und die nach der Zustimmung der Justizkommision Brcko Distrikts BiH angewndet wird, wurde ... weiter lesen
Anwaltskammer der Foederation Bosnien und Herzegowinas Auf dem Niveau Bosnien und Herzegowinas gibt es keine organisierten Institutionen der Advokatur. Die Anwaltskammern in Bosnien und Herzegowina sind auf dem Entitaetenniveau organisiert. Nach dem Gesetz ueber die Advokatur der Foederation BiHs, ist die Advokatur eine nach dem Gesetz und Verordnungen begruendetes organisiertes und funktionierendes Gewerbe. Die Organe der foederalen Anwaltskammer sind: der Vorstand, Vorsitzende und sein Vizepraesident, der Aufsichtsrat, Disziplinargericht und der Staatsanwalt, Kommission fuer Anwaltspruefungen und andere Organe nach dem Statut der foederalen Anwaltskammer bestimmt. Das Mandat der foederalen Anwaltskammer betraegt ... weiter lesen
Mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz Bosnien und Herzegowinas (Amtsblatt Bosnien und Herzegowinas Nr. 4/97; 13/99; 41/02, 6/03; 14/03; 82/05; 43/09; 76/09 und 87/13) werden gemäß der Verfassung Bosnien und Herzegowinas die Voraussetzungen für den Erwerb und die Aufgabe der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit geregelt (im weiteren Text: b.-h. Staatsangehörigkeit). Die von den Ethnien verabschiedeten Staatsangehörigkeitsgesetze haben mit der Verfassung Bosnien und Herzegowinas im Einklang zu sein. Die Aufgabe der b.-h. Staatsangehörigkeit ist im Artikel 15 des Staatsangehörigkeitsgesetzes Bosnien Herzegowinas definiert, welcher lautet: „Die Person, die durch die ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute über die Klage eines albanischen Staatsangehörigen entschieden, der im Jahre 1990 als sog. Botschaftsflüchtling in Deutschland Asyl und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten hatte. Nach der Änderung der politischen Verhältnisse in Albanien hob das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Jahre 1994 die Asylanerkennung wieder auf. Daraufhin widerrief die beklagte Stadt Mannheim 1999 die Aufenthaltserlaubnis und versagte den weiteren Aufenthalt in der Bundesrepublik, weil der Kläger in der Zeit von 1991 bis 1998 mehrfach u.a. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Beförderungserschleichung und Diebstahls verurteilt worden war (neunmal zu Geldstrafen von 10 bis 90 ... weiter lesen
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Ausländer (Amtsblatt RS, Nr. 62/2023) und des Gesetzes über die Beschäftigung von Ausländern (Amtsblatt RS, Nr. 62/2023) wurden zahlreiche Änderungen zur Regelung des Aufenthalts von Ausländern in Serbien Land eingeführt. Gemäß den Änderungen sollten ausländische Staatsangehörige, die ihren Aufenthalt in der Republik Serbien aufgrund von Beschäftigung regeln (ein Ausländer, der beabsichtigt, in der Republik Serbien zu leben und zu arbeiten oder eine fachliche Spezialisierung, Schulung oder Praktikum durchzuführen), ab dem 01.02.2024 einen Antrag auf Genehmigung für vorübergehenden Aufenthalt und Arbeit für Ausländer (eine einheitliche Genehmigung) ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass eine erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres als Kind eines Deutschen angenommene Ausländerin mit der Adoption zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, sofern die Adoption schon vor Eintritt der Volljährigkeit beantragt worden ist. Die Klägerin, eine bahamaische Staatsangehörige, wurde im März 1977 in Hamburg geboren. Der Stiefvater beantragte im September 1993 die Annahme der Klägerin als Kind. Im August 1994 teilte das Jugendamt dem Vormundschaftsgericht mit, eine abschließende Stellungnahme zur Adoption sei nicht möglich, da sich die Klägerin überwiegend auf den Bahamas aufhalte. Sie spreche sehr gut Deutsch und fühle sich auch als Deutsche. Im Dezember ... weiter lesen
Gerichtshöfe in Bosnien und Herzegowina Das Gericht Bosnien und Herzegowinas – Auf dem Niveau von Bosnien und Herzegowina (BiH) existiert das ordentliche Gericht, das aufgrund des Gesetzes über die Gerichtshöfe von BiH errichtet wurde, das der Hohe Repräsentant in BiH im Jahr 2000 nach seinen Befugnissen angeordnet hat („Amtsblatt BiH“ Nr. 29/00). Im Nachhinein wurde das Gesetz mehrere Male geändert und ergänzt. Die Richter in den Gerichten von BiH werden auf lebenslang ernannt. Der Gerichtshof Bosnien und Herzegowinas hat drei Abteilungen: Straf-, Verwaltungs- und Apellationsabteilung. Zurzeit sind im Gerichtshof BiH 53 Richter beschäftigt. Dem Gerichthof BiH hilft bei ... weiter lesen
Anwaltskammer der Republik Srpska, Bosnien und Herzegowina Die Adwokatur in Republika Srpska ist ein selbststaendiges, unabhaengiges professionelles Gewerbe, das funktioniert und organisiert wird nach dem Gesetz ueber die Advokatur der Republik Srpska, („Amtsblatt Republik Srpska“ Nr. 30/07 und 59/08). Die Advokatur in Rebublik Srpska ist eine unabhaengige, selbsverwaltende Oranisation der Anwaelte mit einer verpflichtenden Mitgliedschaft, mit Kanzleinen jeder Art zur Organisation des Anwaltsgewerbes ihren Hauptsitz in Republik Srpska haben (Anwalt, gemeinschaftliche Anwaltskanzlei und die Anwaltgesellschaft). Vewaltung der Anwaltskammer der Republik Srpska: Delegireternversammlung der ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 16.01.2001 über mehrere Asylbegehren von Kurden aus dem Nordirak entschieden. Der Verwaltungsgerichtshof München hatte den Kurden Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung zugesprochen, weil sie bei einer Rückkehr in den (Zentral-)Irak wegen ungenehmigter Ausreise und Asylantragstellung im westlichen Ausland politisch verfolgt würden. Zwar seien sie in den kurdischen Provinzen des Nordirak vor dieser Verfolgung sicher (sog. inländische Fluchtalternative). Das schließe grundsätzlich die Gewährung von Asyl aus. Anders sei es, wenn das verfolgungsfreie Gebiet tatsächlich nicht erreicht werden könne. So verhalte es sich in den vorliegenden Fällen. Die Asylbewerber könnten in den Nordirak nicht ... weiter lesen