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Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Klagen von drei nach § 51 Abs. 1 Ausländergesetz anerkannten Flüchtlingen auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis entschieden. Die Kläger hatten erfolgreich geltend gemacht, bei einer Rückkehr in ihre Heimatstaaten (Irak bzw. Sudan) politisch verfolgt zu werden. Die Ausländerbehörde erteilte ihnen dennoch keine Aufenthaltsbefugnisse, da Zweifel hinsichtlich ihrer Identität und Staatsangehörigkeit bestünden und die Kläger an der Klärung dieser Fragen nicht hinreichend mitgewirkt hätten. Das von ihnen angerufene Verwaltungsgericht hat sämtliche Klagen abgewiesen. Nur einer der Kläger hatte mit seiner Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht hat ... weiter lesen
Mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz Bosnien und Herzegowinas (Amtsblatt Bosnien und Herzegowinas Nr. 4/97; 13/99; 41/02, 6/03; 14/03; 82/05; 43/09; 76/09 und 87/13) werden gemäß der Verfassung Bosnien und Herzegowinas die Voraussetzungen für den Erwerb und die Aufgabe der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit geregelt (im weiteren Text: b.-h. Staatsangehörigkeit). Die von den Ethnien verabschiedeten Staatsangehörigkeitsgesetze haben mit der Verfassung Bosnien und Herzegowinas im Einklang zu sein. Die Aufgabe der b.-h. Staatsangehörigkeit ist im Artikel 15 des Staatsangehörigkeitsgesetzes Bosnien Herzegowinas definiert, welcher lautet: „Die Person, die durch die ... weiter lesen
Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina Das Verfahren zur Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina Die Person, die auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina verzichtet, macht eine Aussage über die Ausbürgerung – persönlich oder durch einen Bevollmächtigten – auf einem vorbereiteten Formular beim Ministerium für zivile Angelegenheiten Bosnien und Herzegowinas in Sarajevo. Mithilfe eines Anwalts kann die Prozedur der Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina auch ohne eine Anreise nach Bosnien und Herzegowina durchgeführt werden. Der Aussage über die Ausbürgerung sind beizufügen: Der Nachweis über den Besitz ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass eine erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres als Kind eines Deutschen angenommene Ausländerin mit der Adoption zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, sofern die Adoption schon vor Eintritt der Volljährigkeit beantragt worden ist. Die Klägerin, eine bahamaische Staatsangehörige, wurde im März 1977 in Hamburg geboren. Der Stiefvater beantragte im September 1993 die Annahme der Klägerin als Kind. Im August 1994 teilte das Jugendamt dem Vormundschaftsgericht mit, eine abschließende Stellungnahme zur Adoption sei nicht möglich, da sich die Klägerin überwiegend auf den Bahamas aufhalte. Sie spreche sehr gut Deutsch und fühle sich auch als Deutsche. Im Dezember ... weiter lesen
Die Gerichtshoefe in Brcko Distrikt Bosnien und Herzegowina GRUNDGERICHTSHOF BRCKO DISTRIKT Der Grundgerichtshof Brcko Distrikt wurde am 01.04.2001 nach dem Statut Brcko Distrikts BiH Gesetz ueber die Gerichtshoefe Brcko Distrikt BiH realisiert. Nach dem Gesetz ueber die Gerichtshoefe Brcko Distrikt BiH, wird das Grundgericht Brckodistrikts BiH fuer das Gebiet Brcko Distrikt BiH begruendet, dessen Hauptsitz in Brcko Distrikt ist. Der Grundgerichtshof Brcko Distrikt hat 15 Richter und den Vorsitzenden des Gerichtes. Nach der Regelung ueber die Organisation und Systematisierung der Arbeitsplatze, die der Vorsitzende trifft und die nach der Zustimmung der Justizkommision Brcko Distrikts BiH angewndet wird, wurde ... weiter lesen
Die 2. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG hat einem türkischen Asylbewerber (Beschwerdeführer; Bf) Recht gegeben, der sich mit seiner Verfassungsbeschwerde (Vb) gegen die Anordnung von Abschiebungshaft gewandt hat. 1. Der Asylantrag des Bf war 1994 abgelehnt worden, eine Klage gegen die Ablehnung ist bei dem Verwaltungsgericht (VG) Chemnitz anhängig. Auf Grund einer strafrechtlichen Verurteilung des Bf wies die Ausländerbehörde in Niedersachsen ihn im November 1999 aus Deutschland aus und ordnete seine Abschiebung in die Türkei zum Zeitpunkt der Entlassung aus der Strafhaft an. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung dieser Maßnahmen beantragte der Bf beim VG Oldenburg vorläufigen Rechtsschutz. Im ... weiter lesen
Die häufig gestellte Frage in unserem Büro bezieht sich auf die Möglichkeit die serbische und deutsche Staatsbürgerschaft zu besitzen. Laut derzeitigen Vorschriften ist es UNZULÄSSIG beide Staatsbürgerschaften zu besitzen, aber es bestehen Anzeichen, dass es Änderungen diesbezüglich geben wird. Wann die Änderungen der Vorschriften durchgeführt werden könnten, weiß niemand und bis zu diesem Zeitpunkt werden Vorschriften über die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft eine Staats und Stands der Staatsbürgerschaft des anderen angewandt. Wie lange dauert das Verfahren der Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der Republik Serbien? Das Verfahren der Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der Republik Serbien ... weiter lesen
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Ausländer (Amtsblatt RS, Nr. 62/2023) und des Gesetzes über die Beschäftigung von Ausländern (Amtsblatt RS, Nr. 62/2023) wurden zahlreiche Änderungen zur Regelung des Aufenthalts von Ausländern in Serbien Land eingeführt. Gemäß den Änderungen sollten ausländische Staatsangehörige, die ihren Aufenthalt in der Republik Serbien aufgrund von Beschäftigung regeln (ein Ausländer, der beabsichtigt, in der Republik Serbien zu leben und zu arbeiten oder eine fachliche Spezialisierung, Schulung oder Praktikum durchzuführen), ab dem 01.02.2024 einen Antrag auf Genehmigung für vorübergehenden Aufenthalt und Arbeit für Ausländer (eine einheitliche Genehmigung) ... weiter lesen
Die 1. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG hat ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Chemnitz wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem Asylverfahren aufgehoben. 1. Die Beschwerdeführer (Bf), ein Ehepaar türkischer Staats- und kurdischer Volkszugehörigkeit, beantragten 1994 politisches Asyl. Mit Bescheid vom 12. Dezember 1994 lehnte das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Bundesamt) die Asylanträge ab, stellte jedoch Abschiebungshindernisse nach §§ 51 Abs. 1 und 53 Abs. 4 AuslG fest. Der mit einer ordnungsgemäßen Rechtsmittelbelehrung versehene Bescheid wurde dem Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten (Bundesbeauftragter) ausweislich eines Vermerks in den ... weiter lesen
Leipzig (jur). Erklären sich Menschen aus humanitären Gründen zur Übernahme aller Lebensunterhaltskosten von Bürgerkriegsflüchtlingen bereit, gilt diese Verpflichtung auch noch nach deren Anerkennung als Flüchtling. Denn es kommt nicht auf den Aufenthaltstitel, sondern vielmehr auf den Aufenthaltszweck an, wie humanitäre Gründe, urteilte am Montag, 30. Januar 2017, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 1 C 10.16). Von dieser Entscheidung sind alle betroffen, die bis August 2016 eine entsprechende Haftung eingegangen sind. Im konkreten Fall hatte ein in Deutschland lebender Syrer sich wegen des Bürgerkriegs um seine Verwandten in Syrien gesorgt. Damit seine Nichte, ihr ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Flüchtlinge haben nach EU-Recht keinen Anspruch auf ein humanitäres Visum, damit sie in einem EU-Mitgliedstaat Asyl beantragen können. Die jeweiligen Mitgliedstaaten könnten allein nach ihrem nationalem Recht entscheiden, ob sie einem Antrag auf ein humanitäres Visum für politisch Verfolgte und Andersdenkende stattgeben, urteilte am Dienstag, 7. März 2017, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-638/16 PPU). Ein solcher Visa-Anspruch würde zudem das bislang geschaffene allgemeine System zur Prüfung von Asylanträgen beeinträchtigen. Geklagt hatte eine syrische Familie aus der belagerten Stadt Aleppo. Die Familie floh infolge des ... weiter lesen
Der seit Oktober 2000 für das Asylrecht zuständige 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat heute darüber verhandelt, ob Asylbewerbern aus Afghanistan bei ihrer Rückkehr politische Verfolgung droht. Nach der Rechtsprechung setzt politische Verfolgung im Sinne des Asylrechts (Art. 16 a Grundgesetz, § 51 Abs. 1 Ausländergesetz) voraus, dass sie von einem Staat oder einer staatsähnlichen (quasistaatlichen) Herrschaftsmacht ausgeht. Flüchtlinge aus dem seit vielen Jahren vom Bürgerkrieg heimgesuchten Afghanistan, in dem die ursprüngliche Staatsgewalt handlungsunfähig geworden ist, können daher Asyl nur erhalten, wenn feststeht, dass sich dort quasistaatliche Machtbereiche herausgebildet haben und ihnen dortVerfolgung droht. Die Existenz ... weiter lesen