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Experten-Ratgeber
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Gerichtshöfe in Bosnien und Herzegowina Das Gericht Bosnien und Herzegowinas – Auf dem Niveau von Bosnien und Herzegowina (BiH) existiert das ordentliche Gericht, das aufgrund des Gesetzes über die Gerichtshöfe von BiH errichtet wurde, das der Hohe Repräsentant in BiH im Jahr 2000 nach seinen Befugnissen angeordnet hat („Amtsblatt BiH“ Nr. 29/00). Im Nachhinein wurde das Gesetz mehrere Male geändert und ergänzt. Die Richter in den Gerichten von BiH werden auf lebenslang ernannt. Der Gerichtshof Bosnien und Herzegowinas hat drei Abteilungen: Straf-, Verwaltungs- und Apellationsabteilung. Zurzeit sind im Gerichtshof BiH 53 Richter beschäftigt. Dem Gerichthof BiH hilft bei ... weiter lesen
Rechtsanwältin Valentina Stankovic berichtete im Rahmen des diesjährigen Anwaltstreffens, das die Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) in Zusammenarbeit mit Beck-online jedes Jahr in Belgrad veranstaltet, zum Thema „Neuigkeiten bei der Beschäftigung von Ausländern in Serbien“. An diesem Treffen nahm auch Denis Khudyakov , Rechtsanwalt aus Russland, aus unserer Anwaltskanzlei teil. Die Nationalversammlung der Republik Serbien verabschiedete Änderungen des Ausländergesetzes und des Gesetzes über die Beschäftigung von Ausländern und nahm damit wesentliche Änderungen an den Verfahren zur Regelung ihrer ... weiter lesen
Gerichte in der Republik Srpska, Bosnien und Herzegowina Die regelmäßigen Gerichte in der Republik Srpska, Bosnien und Herzegowina sind: Grundgericht, Kreisgericht, das Oberste Gericht der Republik Srpska und die Wirtschaftsgerichte der Republik Srpska. Die Arbeit der Gerichte ist nach dem Gesetz über die Gerichtshöfe der Republik Srpska geregelt (Amtsblatt der Republik Srpska 37/12). Die Grundgerichte werden für eine oder mehrere Gemeinden begründet. Nach dem Gesetz gibt es neunzehn. Das sind: Das Grundgericht Banja Luka Das Grundgericht Bijeljina Das Grundgericht Derventa Das Grundgericht Doboj Das Grundgericht Foča Das Grundgericht Gradiška Das ... weiter lesen
Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina Das Verfahren zur Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina Die Person, die auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina verzichtet, macht eine Aussage über die Ausbürgerung – persönlich oder durch einen Bevollmächtigten – auf einem vorbereiteten Formular beim Ministerium für zivile Angelegenheiten Bosnien und Herzegowinas in Sarajevo. Mithilfe eines Anwalts kann die Prozedur der Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina auch ohne eine Anreise nach Bosnien und Herzegowina durchgeführt werden. Der Aussage über die Ausbürgerung sind beizufügen: Der Nachweis über den Besitz ... weiter lesen
Gerichtshöfe in der Föderation Bosnien und Herzegowina Regelmäßige Gerichtshöfe in der Föderation Bosnien und Herzegowina Die regelmäßigen Gerichte in der Föderation BiHs sind eine Verfassungskategorie, das Gesetz über die Gerichtshöfe bestimmt die Arbeitsaufteilung und die Zuständigkeit der Gerichte, demnach existieren in der Föderation BiHs das Gemeindegericht, das Kantongericht und das Oberste Gericht der Foederation BiHs. Alle Richter auf allen Niveaus wählt der Oberste Gerichtsrat und Staatsanwaltschaftsrat BiHs. Das Gemeindegericht in der Föderation BiHs – die Gemeindegerichte werden nach dem Gesetz für eine oder mehrere ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage eines 27 Jahre alten, tunesischen Mannes auf ein Visum abgewiesen, der geltend machte, er wolle zu seiner 84 Jahre alten deutschen Ehefrau ziehen, die er kurz zuvor in Tunesien geheiratet hatte. Das Verwaltungsgericht Berlin ist seit September 1999 - dem Umzug der Bundesregierung (u.a. des Auswärtigen Amtes) nach Berlin - für die Visumsstreitigkeiten aus sämtlichen deutschen Auslandsvertretungen in erster Instanz allein zuständig. Dabei geht es hauptsächlich um Visa zum Nachzug von Familienmitgliedern, um Visa zur Aufnahme eines Studiums oder einer Arbeit sowie um Besuchsvisa. Da die Visa-Verfahren einerseits von besonderer Dringlichkeit sind und andererseits oft eine zeitintensive ... weiter lesen
Anwaltskammer der Republik Srpska, Bosnien und Herzegowina Die Adwokatur in Republika Srpska ist ein selbststaendiges, unabhaengiges professionelles Gewerbe, das funktioniert und organisiert wird nach dem Gesetz ueber die Advokatur der Republik Srpska, („Amtsblatt Republik Srpska“ Nr. 30/07 und 59/08). Die Advokatur in Rebublik Srpska ist eine unabhaengige, selbsverwaltende Oranisation der Anwaelte mit einer verpflichtenden Mitgliedschaft, mit Kanzleinen jeder Art zur Organisation des Anwaltsgewerbes ihren Hauptsitz in Republik Srpska haben (Anwalt, gemeinschaftliche Anwaltskanzlei und die Anwaltgesellschaft). Vewaltung der Anwaltskammer der Republik Srpska: Delegireternversammlung der ... weiter lesen
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Ausländer (Amtsblatt RS, Nr. 62/2023) und des Gesetzes über die Beschäftigung von Ausländern (Amtsblatt RS, Nr. 62/2023) wurden zahlreiche Änderungen zur Regelung des Aufenthalts von Ausländern in Serbien Land eingeführt. Gemäß den Änderungen sollten ausländische Staatsangehörige, die ihren Aufenthalt in der Republik Serbien aufgrund von Beschäftigung regeln (ein Ausländer, der beabsichtigt, in der Republik Serbien zu leben und zu arbeiten oder eine fachliche Spezialisierung, Schulung oder Praktikum durchzuführen), ab dem 01.02.2024 einen Antrag auf Genehmigung für vorübergehenden Aufenthalt und Arbeit für Ausländer (eine einheitliche Genehmigung) ... weiter lesen
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 5. Dezember 2001 klar gestellt, dass in Abschiebungshaft genommene Ausländer auch nach Beendigung der Haft Anspruch darauf haben, die Rechtmäßigkeit der Inhaftnahme gerichtlich vollständig überprüfen zu lassen. 1. Der Entscheidung liegen drei Verfassungsbeschwerden (Vb) zugrunde. Alle drei Beschwerdeführer (Bf) waren auf richterliche Anordnung in Abschiebungshaft genommen worden und hatten hiergegen sofortige Beschwerde eingelegt. Der Bf zu 1 wurde nach einer Woche abgeschoben, das Landgericht (LG) wies seine Beschwerde fünf Tage später als unzulässig zurück. Die dagegen eingelegte sofortige weitere Beschwerde wurde vom ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 16.01.2001 über mehrere Asylbegehren von Kurden aus dem Nordirak entschieden. Der Verwaltungsgerichtshof München hatte den Kurden Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung zugesprochen, weil sie bei einer Rückkehr in den (Zentral-)Irak wegen ungenehmigter Ausreise und Asylantragstellung im westlichen Ausland politisch verfolgt würden. Zwar seien sie in den kurdischen Provinzen des Nordirak vor dieser Verfolgung sicher (sog. inländische Fluchtalternative). Das schließe grundsätzlich die Gewährung von Asyl aus. Anders sei es, wenn das verfolgungsfreie Gebiet tatsächlich nicht erreicht werden könne. So verhalte es sich in den vorliegenden Fällen. Die Asylbewerber könnten in den Nordirak nicht ... weiter lesen
Lüneburg (jur). Werden minderjährige Flüchtlinge aus Deutschland abgeschoben, müssen sie unter Umständen die Abschiebungskosten bezahlen. Dies gilt für Jugendliche, die mindestens 16 Jahre alt und damit nach dem Aufenthaltsgesetz voll handlungsfähig sind, urteilte am Donnerstag, 25. September 2014, das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg (Az.: 8 LC 163/13). Praktische Auswirkungen hat das Urteil vor allem für Flüchtlinge, die als Minderjährige abgeschoben wurden, dann später aber wieder nach Deutschland einreisten. Im konkreten Fall muss nun eine serbische Frau rund 600 Euro an angefallenen Abschiebungskosten zahlen. Sie war 1995 zusammen mit ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute über die Klage eines albanischen Staatsangehörigen entschieden, der im Jahre 1990 als sog. Botschaftsflüchtling in Deutschland Asyl und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten hatte. Nach der Änderung der politischen Verhältnisse in Albanien hob das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Jahre 1994 die Asylanerkennung wieder auf. Daraufhin widerrief die beklagte Stadt Mannheim 1999 die Aufenthaltserlaubnis und versagte den weiteren Aufenthalt in der Bundesrepublik, weil der Kläger in der Zeit von 1991 bis 1998 mehrfach u.a. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Beförderungserschleichung und Diebstahls verurteilt worden war (neunmal zu Geldstrafen von 10 bis 90 ... weiter lesen