Wiens, Frank und Partner
Rechtsanwälte - Deutschland - Spanien

Im Mediapark (Kölnturm) 8
50670 Köln (auch Santa Cruz de Tenerife)
Spanien
Profil
Herr Rechtsanwalt Wiens ist Rechtsanwalt der Rechtsanwalt - Kanzlei Wiens, Frank und Partner, einer international tätigen Rechtsanwalt - Kanzlei mit Büros in Berlin, Hamburg, Köln), Santa Cruz de Tenerife (Teneriffa / Kanarische Inseln), Palma de Mallorca (Spanien) und Denia (Spanien).
Rechtsanwaltskammer:Köln
Amtsgerichtsbezirk:Köln Spezialisierungen
Rechtsanwalt Wiens berät vor allem Mandanten mit Vermögen in Spanien. Von besonderer Bedeutung sind dabei folgende Themen:
- Nachlassabwicklung
- Testament
- Vermeidung Erbschaftssteuer
- Beratung beim Erwerb- und Verkauf von Immobilien in Spanien
- Steuerberatung bei Immobilienerwerb in Spanien (spanische Grunderwerbsteuer, etc.)
- Vorweggenommene Erbfolge von Immobilien in Spanien und Deutschland
- Nachträgliche Legalisierung von spanischen Neubauten
- Forderungsdurchsetzung in Spanien und Deutschland (Urteilanerkennung u. Vollstreckung)
- Beratung bei der Hypothekenfinanzierung von Spanienimmobilien
- Erbkonflikte und Mediation
- Unternehmensgründung in Spanien (S.L.)
- Recherche nach Nachlassvermögen und Verwertung
- Vermögenscheck im Hinblick auf Ertrag - und Erbschaftsteuer in Deutschland
- Erstellung von Hauswertgutachten auf Teneriffa, Spanien
Daneben gilt sein besonderes Interesse dem internationalen Erb- und Erbschaftsteuerrecht. Rechtsanwalt Wiens hält regelmäßig Vorträge und veröffentlicht Artikel in spanischen und deutschen Publikationen. Er ist Mitherausgeber der deutschen Zeitschrift „Teneriffa Panorama".
Schwerpunkte:
- Erbrecht
- Internationales Recht
- Erbschaftsteuerrecht
- Immobilienrecht
- Steuerrecht
International
Korrespondenzsprachen:
- Deutsch
- Englisch
- Spanisch
- Französisch
Ausländisches Recht:
Publikationen
Veröffentlichungen
Bei schlecht geplanter Erbschaft von spanischem Grundbesitz droht Deutschen eine teure spanische Steuerpflicht bei gleichzeitiger Besteuerung in Deutschland („Teneriffa Magazin", Ausgabe 85/ 2002)
Für deutsche Residenten in Spanien gilt es eine doppelte spanisch - deutsche Erbschaftsteuerbelastung für die Erben zu vermeiden („Teneriffa Magazin", Ausgabe 86/ 2002)
Bei Erbschaft von einem deutschen Erblasser ist der Erbe verpflichtet seinen Erwerb beim spanischen Fiskus anzuzeigen („Teneriffa Magazin", Ausgabe 87/ 2002)
Für deutsche Bundesbürger gilt es mobiles Vermögen in Spanien nach Deutschland zu verlegen („Teneriffa Magazin", Ausgabe 89/ 2002)
Bei Erbschaftsangelenheiten ist Nichtstun keine Option („Teneriffa Magazin", Ausgabe 90/ 2003)
Das Berliner Testament ist bei deutsch - spanischen Vermögen ein teures Vergnügen („Teneriffa Magazin", Ausgabe 91/ 2003 und „Costa Blanca Zeitung", Ausgabe 30/ 2003)
Beim Vermögensübergang gilt es die Anzahl der steuerpflichtigen Übertragungen zu verringern(„Teneriffa Magazin", Ausgabe 94/ 2003 und „Costa Blanca Zeitung", Ausgabe 32/ 2003)
Bei der Vorbereitung des Vermögensübergangs gilt es die Bemessungsgrundlage zu drücken(„Teneriffa Magazin", Ausgabe 95/ 2003 und „Costa Blanca Zeitung", Ausgabe 34/ 2003)
Gleichbehandlung kann Doppelbesteuerung provozieren ( „Teneriffa Magazin", Ausgabe 98/ 2003 und „Costa Blanca Zeitung", Ausgabe 36/ 2003)
Für spanisches Vermögen gilt deutsches Pflichtteilsrecht ( „Teneriffa Magazin", Ausgabe 100 / 2003)
Bei der Rückführung von Geldvermögen nach Deutschland gilt es das „Oder-Konto „ zu vermeiden („Teneriffa Magazin", Ausgabe 102 / 2003)
Instrumentarien des deutschen Erbrechts (1) Schenkung auf den Todesfall / Lebensversicherung( „Teneriffa Magazin", Ausgabe 128 / 2003)
Instrumentarien des deutschen Erbrechts (2) Vollmacht auf den Todesfall ( „Teneriffa Magazin", Ausgabe 132 / 2003)
Instrumentarien des deutschen Erbrechts (3) vorweggenommene Erbfolge unter Lebenden /Schenkungen („Teneriffa Magazin", Ausgabe 133 / 2003 und „Costa Blanca Zeitung")
Instrumentarien des deutschen Erbrechts (4) Beratungsbedarf („Teneriffa Magazin", Ausgabe 134 / 2003)
Eckpfeiler der internationalen Erbschaftsplanung (1) Vermögensdokumentation („TF - Wochenspiegel", Ausgabe 573 / 2005)
Eckpfeiler der internationalen Erbschaftsplanung (2) Pflichtteilsanspruch („TF- Wochenspiegel", Ausgabe 575 / 2005)
Wortwahl im Testament ( „Teneriffa Panorama", Ausgabe 02 / 2004)
Vorbereitungen für den Erbfall („Teneriffa Panorama", Ausgabe 03 / 2004)
Steuergünstige Erbfolgeplanung („Das aktuelle Spanienmagazin", Ausgabe 08 / 2005)
Scheu vor dem Testament („Teneriffa Panorama", Ausgabe 04 / 2005)
Freibeträge ( „Teneriffa Panorama", Ausgabe 05 / 2005)
Änderungen des Testaments ( „Teneriffa Panorama", Ausgabe 05 / 2005)
Mitgliedschaften
Vorstand des Vereins „Erben International e.V.“.