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Experten-Ratgeber
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Ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG), klärt die Haftungsfrage im Fall eines Anlagebetrugs mit Gold (Az. 13 U 180/22 ). Trotz der Betroffenheit von Anlegern durch die Machenschaften einer Anlagegesellschaft, wurde die Lagerhaltungsfirma von der Haftung freigesprochen. Investoren falsch informiert Die betroffene Anlagegesellschaft bot Investitionsgelegenheiten in physisches Feingold, welches über eine Strukturvertriebsmethode vermarktet wurde. Dabei wurden Investoren bezüglich der realen Goldmenge und ihrer vermeintlichen Besitzansprüche irreführend informiert. Das angeklagte Unternehmen verwaltet unter anderem ein Hochsicherheitsdepot, in dem im Zuge der Investitionsvereinbarungen Gold von der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Die Richter aus Karlsruhe erkannten in den zur Entscheidung stehenden Fällen die Schadenersatzansprüche gegen den beklagten Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) aus England an. Das Gericht urteilte hier, dass CMI ihren Kunden grundsätzlich die anfangs zugesagten Erträge aus ihren Verträgen auskehren müsse. Dies soll losgelöst von dem jeweils ermittelten Wert der Versicherung gelten. Selbiges soll auch für die Leistungsverpflichtung aus den abgeschlossenen Verträgen gelten. Mit seinen aktuellen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Der Medienfonds Montranus 2, der wohl ein Kapital von 240 Mio. Euro aufweist, konnte die in Informationsmaterialen und Beratungen gemachten Versprechungen gegenüber seinen Anlegern offenbar nicht halten. So erhielten diese Ausschüttungen aus dem Fonds, die hinter den Erwartungen zurückgeblieben sein sollen. Zum Wesen des Medienfonds Montranus 2 gehörte es, dass die Anleger etwas mehr als die Hälfte des von ihnen zu investierenden Kapitals selbst finanzierten, der Rest wurde durch einen ... weiter lesen
Gerade nach der Finanzkrise suchen Anleger sichere Formen der Geldanlage. Als sichere Form der Kapitalanlage gelten regelmäßig Immobilien.Dies machen sich nicht selten auch dubiose Anbieter zunutze und offerieren minderwertige Immobilien als vermeintlich sichere und ertragreiche Geldanlage, auch zum Zwecke der Altersvorsorge, an. Sie propagieren, dass Sachwerte den Geldwerten in jedem Falle vorzuziehen seien und verweisen dabei auf die Folgen der Finanzkrise, durch welche viele Anleger Geld mit Wertpapieren verloren haben. Mit einer Immobilie sei man in jedem Fall auf der sicheren Seite. Dies berichten Opfer solcher Anbieter regelmäßig und in letzter Zeit auch vermehrt, wenn sie sich anwaltlich bei Rechtsanwalt ... weiter lesen
Die Commerzbank AG muss wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Zertifikaten umfassend Schadensersatz leisten. Der BGH hat mit Beschluss vom 23.10.2012 (Az.: XI ZR 413/11) eine Nichtzulassungsbeschwerde der Commerzbank AG gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zurückgewiesen. Damit ist die Entscheidung der Berufungsinstanz nunmehr rechtskräftig. Gegenstand des von der KSR | Kanzlei Siegfried Reulein, Nürnberg, durch alle drei Instanzen begleiteten Rechtsstreits war der Erwerb verschiedener Zertifikate durch einen Kunden der Dresdner Bank AG, die zwischenzeitlich mit der Commerzbank AG verschmolzen ist. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist nach ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Die Probleme auf dem Schiffsmarkt sollen aus einer geringen Nachfrage an Schiffstransporten bei gleichzeitigem Überangebot an Transportkapazität und den daraus resultierenden niedrigen Charterraten entstehen. Von diesen Problemen sollen auch zahlreiche der Dr. Peters Schiffsfonds betroffen sein. Jetzt können auch Anleger des Dr. Peters Schiffsfonds DS-Fonds Nr.112 VLCC Mercury Glory Zweifel haben, ob sie die bereits in den Fonds investierten 45,2 Mio. € wiedersehen. Die Anleger haben häufig in Schiffsfonds als sichere Anlagen investiert. Aufgrund ... weiter lesen
In den vergangenen Jahren hat sich die Medienlandschaft v.a. darauf gestürzt, dass Bankkunden in vielen Fällen die Möglichkeit hatten und auch noch haben, durch Widerruf sich von ihrem hochverzinsten Darlehen zu trennen und Geld zu sparen. Dabei ist etwas untergegangen, dass seit Jahren der BGH und auch die Instanzgerichte über Klagen von Versicherungskunden zu befinden haben, die der Überzeugung sind, dass die ihnen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages zur Verfügung gestellten Belehrungen über ihr Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht fehlerhaft sind. Im Falle einer unzureichenden Belehrung kann sich der Verbraucher auch nach Jahren durch ... weiter lesen
Aktuell befinden sich zahlreiche geschlossene Immobilienfonds in ganz Deutschland in existenzgefährdender wirtschaftlicher Lage. Als Reaktion hierauf werden Sanierungsbemühungen entfaltet, in deren Zuge betroffene Anleger häufig zu „Nachschusszahlungen" aufgefordert und für den Fall der Nichterbringung entsprechender Leistungen mit gerichtlicher Beitreibung oder mit dem Ausschluss aus der Gesellschaft bedroht werden. Der Bundesgerichtshof hat nun mit Urteil vom 25.01.2011 - II ZR 122/09 in dem ihm in dem konkreten Einzelfall vorgelegten Sachverhalt entschieden, dass ein Anleger nicht aus einer solchen Publikumsgesellschaft ausgeschlossen werden kann, wenn in dem zugrunde liegenden Gesellschaftsvertrag ... weiter lesen
Seit vergangenem Jahr hat der Bundesgerichtshof (BGH) mehrere Entscheidungen zum Widerspruch bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen getroffen (KSR hat berichtet). Mit zwei neuen Entscheidungen vom 29.07.2015 (IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14) hat der Bundesgerichtshof (BGH) seine Rechtsprechung zu diesem Thema weiterentwickelt. In seinen vergangenen Entscheidungen hat der BGH klargestellt, dass Kunden im Falle einer unzureichenden Belehrung über ihr Widerspruchsrecht auch Jahre nach Abschluss des Versicherungsvertrages noch den Widerspruch erklären können. Folge dessen ist, dass der Verbraucher seine geleisteten Beiträge unter Anrechnung des bis dahin gewährten Versicherungsschutzes ... weiter lesen
Bankkunden haben auch heute noch im Einzelfall die Möglichkeit, sich durch einen Widerruf sich von ihrem oftmals teuren Darlehensvertrag zu trennen und Geld zu sparen. Zwar hat der Gesetzgeber für „Altverträge“, welche bis zum 10.06.2010 geschlossen worden sind, eine Ausschlussfrist vorgesehen, welche am 21.06.2016 ausgelaufen ist. Von dieser Ausschlussfrist nicht betroffen sind Kreditnehmer, welche ihren Immobilienkredit nach dem 10.06.2010 abgeschlossen haben. Zwar hat der BGH mit einer Entscheidung vom 22.11.2016 – XI ZR 434/15 – klargestellt, dass er das nach dem 31.07.2010 gültige gesetzliche Muster, welches Banken und Sparkassen in der Regel als Grundlage für die Belehrung ... weiter lesen
Tausende Darlehensnehmer haben in den vergangenen Monaten ihre Immobiliendarlehensverträge auch Jahre nach Abschluss deren Abschluss erfolgreich widerrufen und hierdurch vielfach mehrere Tausend oder gar Zehntausend Euro gespart. Hierbei haben sie von Versäumnissen der Banken und Sparkassen profitiert, die v.a. in dem Zeitraum zwischen September 2002 und Juni 2010 vielfach unzureichend über das einem Verbraucher bei Abschluss eines Darlehensvertrages zustehende Widerrufsrecht informiert haben. Folge eines solchen Widerrufs ist, dass der Verbraucher sich von einem häufig hoch verzinsten Darlehen trennen kann. Er bleibt lediglich verpflichtet, das Darlehen nach dem Widerruf zurückzuzahlen, ist jedoch von ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die Verhandlungen über ein umfassendes Restrukturierungskonzept für die finanziell angeschlagene IVG Immobilien AG mit den Gläubigern sind nun offenbar doch noch gescheitert. Daher teilte das Unternehmen am 20. August mit, dass es beim Amtsgericht Bonn einen Antrag auf Eröffnung des Schutzschirmverfahrens stellen werde. Das Schutzschirmverfahren bewahrt den Konzern für drei Monate vor dem Zugriff der Gläubiger. Gelingt die Sanierung in diesem Zeitraum nicht, droht aber immer noch die Insolvenz. ... weiter lesen