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Karlsruhe (jur). Banken und Sparkassen dürfen das Widerrufsrecht der Kunden für Verbraucher- und Immobilienkredite nicht beschränken. Eine Geschäftsklausel, die Kunden die Aufrechnung mit sich aus einem Widerruf ergebenden Forderungen verbietet, ist daher unwirksam, urteilte am Dienstag, 20. März 2018, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: XI ZR 309/16). Bei gegenseitigen Forderungen von Geschäftspartnern kommt es häufig vor, dass eine Seite „aufrechnet“, indem sie eigene Zahlungen um ihre Gegenforderungen mindert. Die hier streitige Geschäftsklausel der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen ließ eine solche Aufrechnung durch den Kunden allerdings nur insoweit zu ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Bei dem CS Euroreal soll das Management, wie zuvor von dem SEB Immoinvest praktiziert, das Schicksal des Fonds in die Hände der Anleger gelegt haben. Der Fonds sollte zunächst am 21.05.2012 für einen Handelstag geöffnet werden um herauszufinden, ob das Fondsvermögen die Rückgabewünsche der Anleger vollständig werde erfüllen können. Schon vor Ablauf des Handelstages am 21.05.2012 soll das Credit Suisse Asset Management gekannt gegeben haben, dass die Rückgabewünsche der Anleger das vorhandene Fondsvermögen ... weiter lesen
Der u.a. für Bank- und Bürgschaftsrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat entschieden: Die von der Rechtsprechung für die Sittenwidrigkeit von Mithaftungsübernahmen naher Angehöriger entwickelten Grundsätze gelten nicht nur für Kreditinstitute, sondern auch für andere gewerbliche oder berufliche Kreditgeber im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes. Der damals gerade 18 Jahre alte, einkommens- und vermögenslose Kläger verpflichtete sich zur Rückzahlung eines seinem Vater gewährten, mit 10% zu verzinsenden Darlehens von 35.000 DM und einer Laufzeit von unter 3 Monaten. Deswegen unterwarf er sich in einer notariellen Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung. Die Vollstreckungsabwehrklage, mit der er die ... weiter lesen
Viele Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen über Immobilienfinanzierungen sind fehlerhaft, vor allem in der Zeit zwischen dem 01.11.2002 und dem 10.06.2010, davor und danach u.U. auch (unter besonderen Voraussetzungen). Dann beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen und der Darlehnsnehmer kann auch heute noch seinen Vertrag widerrufen mit der Folge der Rückabwicklung aller geleisteten Zahlungen und Freigabe der Sicherheiten.Man spricht auch vom sog. “ewigen” Widerrufsrecht, weil die Widerrufsfrist bei nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung noch nicht zu laufen begonnen hat. Auch wenn sehr viele Belehrungen über das Widerrufsrecht in den Darlehensverträgen fehlerhaft ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht München (OLG München, Urteil vom 30.12.2011 - Kap 1/07 -) hat zu Gunsten vieler Anleger festgestellt, dass der für den Medienfond VIP 4 herausgegebene Prospekt teilweise unvollständig, irreführend und unrichtig sein soll und machte dafür sowohl die UniCreditbank als auch die Fondsinitiatoren verantwortlich. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Der am 26.03.2004 durch die VIP Vermögensberatung München GmbH veröffentlichte Prospekt für die Beteiligung am Film & Entertainment Medienfonds VIP 4 GmbH & Co KG, der den Anlegern eine ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Es mehren sich Meldungen, wonach die S&K Gruppe zusammen mit einem Partnerunternehmen eine Art Schneeballsystem entwickelt haben soll. Hierdurch sollen viele Anleger geschädigt worden sein. Experten gehen anscheinend davon aus, dass der Schaden im mehrstelligen Millionenbereich liegen könnte. Die Firma S&K ist eine Immobiliengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main. Der Verdacht des Betruges gegen die Gesellschaft soll sich in letzter Zeit verdichtet haben, sodass sich nunmehr die Staatsanwaltschaft ... weiter lesen
Gerade nach der Finanzkrise suchen Anleger sichere Formen der Geldanlage. Als sichere Form der Kapitalanlage gelten regelmäßig Immobilien.Dies machen sich nicht selten auch dubiose Anbieter zunutze und offerieren minderwertige Immobilien als vermeintlich sichere und ertragreiche Geldanlage, auch zum Zwecke der Altersvorsorge, an. Sie propagieren, dass Sachwerte den Geldwerten in jedem Falle vorzuziehen seien und verweisen dabei auf die Folgen der Finanzkrise, durch welche viele Anleger Geld mit Wertpapieren verloren haben. Mit einer Immobilie sei man in jedem Fall auf der sicheren Seite. Dies berichten Opfer solcher Anbieter regelmäßig und in letzter Zeit auch vermehrt, wenn sie sich anwaltlich bei Rechtsanwalt ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Emissionsprospekte, die von Anlageberatern im Vertrieb ausgegeben wurden, sollen fehlerhaft sein, sodass die Berater im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung ggf. für mögliche Prospektfehler in Anspruch genommen werden können. Ein weiteres Problem soll zum einen die fehlende Transparenz des Geldflusses sein. Darüber hinaus sei die Höhe des Fondsvermögens derzeit unbekannt. Nach den Verkaufsprospekten und den Aussagen der Anlageberater sollte das Anlagekapital ursprünglich in Factoring-Modelle investiert werden. Die zu ... weiter lesen
In den vergangenen Jahren hat sich vermehrt eine Praxis bei dem Verkauf von Immobilien herausgebildet, die für Verkäufer nun zum Bumerang wird. Normalerweise erscheinen beim Verkauf einer Immobilie Käufer und Verkäufer bei dem Notar zur notariellen Beurkundung. Alternativ wurde in den vergangenen Jahren nicht nur ein Notartermin, sondern zwei Notartermine zum Abschluss des notariellen Kaufvertrages vereinbart. Bei dem ersten der beiden Termine soll der Käufer ein Angebot auf Abschluss des Kaufvertrages abgeben, welches der Verkäufer in einem zweiten Termin annimmt. Käufer und Verkäufer treffen beim Notar nicht aufeinander. Der BGH hat bereits in mehreren Urteilen ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Weg für Diesel-Klagen gegen Mercedes auch für von der Mercedes-Benz Bank finanzierte Autos frei gemacht. Eine Klausel in den Geschäftsbedingungen, wonach alle Forderungen gegen die Mercedes-Benz Group auf die Bank übergehen, ist unwirksam, urteilte der BGH am Montag, 24. April 2023, in Karlsruhe ( Az.: VIa ZR 1517/22 ). Der Kläger hatte im März 2019 einen neuen Mercedes GLC 250 zum Preis von 55.335,89 Euro gekauft. Er leistete eine Anzahlung von 9.140 Euro und finanzierte den Rest über die Mercedes-Benz Bank. Nach deren Darlehensbedingungen treten die Darlehensnehmer abgesehen von Garantieleistungen alle Ansprüche aus einem Kaufvertrag mit der Mercedes-Benz Group an die ... weiter lesen
Es hatte schon ein bisschen was von einer Insolvenz mit Ansage. Nach der Insolvenz einer belgischen Tochtergesellschaft hat nun auch die Karlie Group in Deutschland Anfang Dezember Insolvenzantrag gestellt und beim Amtsgericht Paderborn Eigenverwaltung beantragt. Für die Anleger der rund zehn Millionen Euro schweren Anleihe der Karlie-Group geht damit das Zittern um ihr Geld von vorne los. Erst Anfang des Jahres hatten sie einer Änderung der Anleihebedingungen zugestimmt. Nun möchte die Geschäftsführung den eingeleiteten Restrukturierungsprozess im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung fortsetzen. Das operative Geschäft der deutschen Tochtergesellschaft Karlie Flamingo GmbH sei von der ... weiter lesen
Die Wohnimmobilienrichtlinie der EU verfolgte in erster Linie den Zweck, die Verbraucherrechte gegenüber den Kreditinstituten zu stärken. Die Bundesregierung hat nun darüber hinaus am 18.02.2016 entschieden, dass im Rahmen der Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht auch das Recht zum Widerruf von Immobiliendarlehen zeitlich begrenzt werden soll. Darlehensverträge, die zwischen Oktober 2002 bis Juni 2010 abgeschlossen wurden und eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung aufwiesen, können bislang auch heute noch wirksam widerrufen werden, da der Lauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung nicht begonnen hat. Dies gilt auch für ... weiter lesen