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Experten-Ratgeber
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Geschädigte Anleger der Crassus-Germanum-Gruppe haben in den vergangenen Tagen Post vom Amtsgericht Coburg erhalten. Sie werden aufgefordert, Stellung zu einem Prozesskostenhilfeantrag des Insolvenzverwalters der Firma CG Service & Verwaltung GmbH, einem Unternehmen der Crassus-Germanum-Gruppe, zu nehmen, welchen dieser parallel mit dem Antrag auf Durchführung eines Mahnverfahrens beim Amtsgericht Coburg eingereicht hat. Die CG Crassus Germanum hat in den vergangenen Jahren mit Hilfe des Vertriebs der GK-Group an Anleger Photovoltaikanlagen vertrieben. Bei der Firma CG Service & Verwaltung GmbH handelt es sich um ein Tochterunternehmen, welches nach dem Erwerb der PV-Anlagen durch den Anleger als Mieter der ... weiter lesen
Nicht selten raten Versicherungsvermittler ihren Kunden zur Kündigung einer bestehenden Lebensversicherung und zum Abschluss einer neuen, vermeintlich rentableren Lebensversicherung. Ein solcher Wechsel kann jedoch Risiken mit sich bringen. Auf diese muss ein Versicherungsvermittler aufmerksam machen. Dies hat der BGH nun auch in einer aktuellen Entscheidung vom 13.11.2014 – III ZR 544/13 – festgestellt. Ein Versicherungsvermittler ist verpflichtet, den Versicherungsnehmer, soweit nach der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beurteilen, oder der Person des Versicherungsnehmers und dessen Situation hierfür Anlass besteht, nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen und, auch ... weiter lesen
Aktuell sind mit sicheren Geldanlagen kaum nennenswerte Zinsen zu erzielen. Bausparer, die in den vergangenen Jahrzehnten Bausparverträge abgeschlossen haben, konnten sich jedoch anders als andere Sparer bislang zurücklehnen und vergleichsweise hohe Zinsen mit ihren teilweise Jahrzehnte alten Verträgen erzielen. Dies scheint nun vorbei zu sein. Immer mehr Bausparkassen versuchen diese „teuren“ Kunden loszuwerden und kündigen diesen die Bausparverträge. Bis vor kurzem waren lediglich Bausparer betroffen, die die Bausparsumme vollständig angespart haben. Teilweise wurde diesen sogar aktiv angeraten, Sondersparleistungen vorzunehmen, ohne sie darauf hinzuweisen, dass dies ein ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Anleger des geschlossenen Schiffsfonds Hannover Leasing Nr. 177 Maritime Werte 3 Containerschiffe MS Lauenburg und MS Papenburg scheinen erneut um ihr investiertes Kapital bangen zu müssen. Die Anleger scheinen auf die ihnen zunächst zugesicherten Ausschüttungen verzichten zu müssen, heißt es. Die 2007 auf den Markt gebrachten Schiffe konnten jedoch anscheinend bisher nicht die geplanten wirtschaftlichen Ziele erreichen. Auch die Banken, welche die beiden Fondsschiffe finanziert hatten, könnten die finanzielle Unterstützung bald ... weiter lesen
Im September 2008 bot das Emissionshaus Atlantic den Schiffsfonds MS Hammonia Pescara zur Beteiligung an. Gute acht Jahre später ist die Schiffsgesellschaft insolvent. Das Amtsgericht Hamburg eröffnete am 7. Dezember 2016 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft (Az.: 67g IN 480/16). Für den Schiffsfonds wurden rund 34 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt, die sich mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro beteiligen konnten. Die Fondsgesellschaft investierte das Geld in die baugleichen Containerschiffe MS Hammonia Pescara (früher MS Benjamin Schulte) und MS Benedict Schulte. Für beide Schiffe gab es zunächst feste Charterverträge. Als diese ausgelaufen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der Dachfonds Stratego Grund (WKN: A0ERSF; ISIN: DE000A0ERSF5) investiert in offene Immobilienfonds. Davon sollen sich derzeit mehrere in der Liquidation befinden. Die Fondsgesellschaft hatte 2012 verkündet, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine des Stratego Grund ausgesetzt werden sollte. Anfang 2013 wurden die Anleger nun darüber informiert, dass die Aussetzung der Anteilsrücknahme bis auf weiteres beibehalten werde. Grund dafür sei, dass sich die Liquiditätslage des Fonds bisher ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Aufgrund der internationalen Schifffahrtskrise erhielten in den vergangenen Jahren zahlreiche Anleger von Schiffsfonds eine schlechte Nachricht nach der anderen. Häufig wurden von diesen auch bereits erhaltene Ausschüttungen zurückgefordert. Dies kann ein besonders schwerer Schlag für Anleger sein. Offenbar ist eine Fondsgesellschaft eines Schiffsfonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG unter gewissen Umständen aber nicht berechtigt, erhaltene Ausschüttungen zurückzuverlangen. Der BGH ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: So stellt der BGH klar, dass der Herausgeber eines Prospekts keine tatsächliche Gewähr für den Eintritt der prognostizierten Entwicklung übernimmt, sondern nur dann haftet, wenn die im Prospekt enthaltene Prognose bereits aus damaliger Sicht nicht vertretbar war. Damit seien die Interessen der Anleger ausreichend gewährt. Die am 23.04.12 gefällte Entscheidung der Richter in Karlsruhe bestätigte eine Haftung für Prognosefehler im Prospekt jedoch nur unter gewissen Einschränkungen: Sie ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Viele der Anleger, die Anteile an einer der Prorendita Beteiligungen von Ideenkapital gezeichnet haben, scheinen gegenwärtig Schreiben zu erhalten, in denen sie über die anscheinend schlechte wirtschaftliche Situation ihrer Anlage unterrichtet werden. Die wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft Prorendita soll von den ursprünglichen Erwartungen abweichen. Anleger der Prorendita Beteiligungen sollen offensichtlich aktuell von der Verwaltungsgesellschaft über diese Vorgänge informiert werden. Die fünf Prorendita Fonds wollten ... weiter lesen
Der Widerrufsjoker bei Darlehensverträgen sticht noch immer. Denn Banken und Sparkassen haben auch nach dem 10. Juni 2010 noch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Das führt dazu, dass in diesen Fällen die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt wurde und der Widerruf immer noch möglich ist. Am 21. Juni 2016 endete bekanntlich das sog. „ewige Widerrufsrecht“ bei Immobiliendarlehen, die vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Nicht betroffen von dieser Frist sind jüngere Immobilienfinanzierungen, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden. Auch bei diesen Verträgen gilt, dass sie widerrufen werden können, wenn sie fehlerhafte Belehrungen enthalten. Der Fehler ... weiter lesen
Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß die im Preisverzeichnis einer Bank enthaltene Allgemeine Geschäftsbedingung "Rücklastschrift von anderen Banken: fremde Kosten ..." gegen § 9 Abs. 1 und 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) verstößt und unwirksam ist. Hingegen unterliegt die Klausel "Scheckrückgabe von anderen Banken: fremde Kosten ..." nicht der gerichtlichen Inhaltskontrolle. Ein Verbraucherschutzverein hatte die Bank auf Unterlassung der Verwendung beider Klauseln verklagt. Das Oberlandesgericht hat die Klage gegen die Klausel für Scheckrückgaben abgewiesen und der Klage gegen die Klausel für Rücklastschriften ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Haftung der Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer GbR wurde schon vom Bundesgerichtshof (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) für eine Darlehensschuld der Gesellschaft zugesichert. Doch es sei beachtlich, dass sich die Haftung nicht nach der noch offenen Restdarlehensschuld sondern nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten richtet. Es solle keine Einschränkung der Haftung durch die aus der Zwangsverwaltung und der Verwertung des Erbbaurechts erzielten Erlöse möglich sein. Die ... weiter lesen