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Rechtsanwalt in Ruhland - Bankrecht / Kapitalmarktrecht
Experten-Ratgeber
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der BGH (Bundesgerichtshof) hat mit seiner Entscheidung vom 18.09.2012 (AZ: XI ZR 344/11) die Rechte von Anlegern weiter gestärkt. Das Urteil fiel zugunsten der Anleger aus und könnte richtungsweisend für die Ausgabe anderer Inhaberschuldverschreibungen sein, bei denen der Prospekt fehlerhaft sein könnte. Die Instanzgerichte sollen die Klage zuvor noch abgewiesen haben. Dem Urteile solle ein Werbeprospekt zugrunde liegen, welcher insbesondere die Beschreibung "ausgewogene Konditionen" enthalten habe. Nach der Auffassung der Karlsruher Richter ... weiter lesen
Das Landgericht Amberg hat mit Urteil vom 29.02.2016 – 22 O 489/15 – in einem Verfahren gegen die Sparkasse Amberg-Sulzbach eine von dieser in einem Darlehensvertrag verwendete Widerrufsbelehrung für fehlerhaft und einen von einem Bankkunden erklärten Widerruf für wirksam erachtet. Die Sparkasse hat häufig in der Vergangenheit wie auch andere Sparkassen in ihrer Widerrufsbelehrung eine Fußnote „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“ verwendet. Die Verwendung dieser Fußnote in Kombination mit einer bereits vom BGH mehrfach festgestellten fehlerhaften Belehrung über den Lauf der Widerrufsfrist hat das Landgericht letztlich zu seiner Entscheidung bewogen. Rechtsanwalt ... weiter lesen
Mit seiner Entscheidung vom 19.01.2016 – XI ZR 388/14 – hat der BGH Banken bei der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung im Falle einer vorzeitigen Darlehensablösung Schranken gesetzt. Er hat eine von Bankenseite verwendete Regelung als mit dem Gesetz unvereinbar bezeichnet, mit welcher die beklagte Sparkasse zukünftige Sondertilgungsrechte im Rahmen einer vorzeitigen Darlehensvollrückzahlung bei der Berechnung von Vorfälligkeitszinsen nicht berücksichtigt wissen wollte, sofern der Kunde von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht nach § 490 Abs.2 Satz 1 BGB Gebrauch macht. Dagegen sei, so der BGH, bei einer einvernehmlichen Aufhebung des Darlehensvertrages ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Bereits mit Wirkung zum 27.02.2012 hatte der Verwaltungsrat der SEB Asset Management S.A. den Beschluss gefasst, Rücknahmen der Anteilscheine auszusetzen und Zeichnungen zurückzuweisen. Allem Anschein nach drohen den Anlegern nun noch weitere schlechtere Nachrichten. So soll der Verwaltungsrat nun beschlossen haben, den Fonds "SEB Optimix Ertrag" endgültig zu schließen und somit auch zu liquidieren. Das heißt für die Anleger und Interessenten, dass die Anteilrücknahme gänzlich ausgesetzt ... weiter lesen
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 02.03.2016 – 6 O 6071/15 – in einem Verfahren gegen die Sparkasse Nürnberg eine von dieser in einem Darlehensvertrag verwendete Widerrufsbelehrung für fehlerhaft und einen von einem Bankkunden erklärten Widerruf für wirksam erachtet. In einem von der Rechtsanwaltskanzlei KSR, Nürnberg, betreuten Verfahren ist das Landgericht Nürnberg der Rechtsauffassung von Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gefolgt und hat die Belehrung für unzureichend erachtet. Die Sparkasse hat in ihrer Belehrung Angaben als Pflichtangaben benannt, welche für Immobiliarkredite keine Pflichtangaben ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: So solle eine Haftung auch fpr solche Verbindlichkeiten bestehen die bereits vor dem Eintritt des Anlegers in die Gesellschaft begründet worden sind. Zwar können sich laut BGH (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) aus dem Inhalt der Vereinbarung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben, grundsätzlich solle sich die Haftung aber nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten und nicht etwa nach der noch offenen Restdarlehensschuld richten. Im vorliegenden Fall war Zweck der GbR die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die IVG Immobilien AG steckt augenscheinlich in massiven finanziellen Schwierigkeiten. Bis zum 30. Juli sollen die Kreditgeber nun entscheiden, ob sie dem Sanierungsplan für den angeschlagenen Immobilienkonzern zustimmen. Dieser sieht offenbar vor, die Kredite gegen Aktien zu tauschen. Sollte diese so genannte "debt-equity-swap" scheitern, käme er voraussichtlich zu einem Schutzschirmverfahren für die IVG. Das kündigte IVG-Vorstandschef Wolfgang Schäfers gegenüber dem Handelsblatt in der Ausgabe vom ... weiter lesen
Hierbei handelt es sich um Lebensversicherungsverträge, welche der Versicherungsnehmer abschließt und in der Folge die Möglichkeit hat dem Vertragsschluss noch zu widersprechen und sich so von dem Lebensversicherungsvertrag wieder zu lösen. Solche Verträge wurden insbesondere in den Jahren 1994 bis 2007 geschlossen. Der Bundesgerichtshof hatte im März 2012 dem EuGH im Wege des sog. Vorabentscheidungsverfahrens die Rechtsfrage vorgelegt, ob die damals gültige gesetzliche Widerspruchsregelung im deutschen Versicherungsvertragsgesetz mit einer Europäischen Richtlinie vereinbar ist. Der EuGH hat nunmehr festgestellt, dass diese deutsche Regelung gegen europäisches Recht ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die GEBAB-Unternehmensgruppe konnte sich durch ein umfangreiches Gesamtportfolio bislang einen guten Ruf in Deutschland sichern. Das Emissionshaus wurde wohl als Spezialist für Schiffsbeteiligungen bezeichnet. Unterschiedliche Marktsegmente und verschiedene Schiffsgrößen bilden das Gesamtportfolio der GEBAB-Unternehmensgruppe. Große und weltweit operierende Container- und Tankschiffe bilden dabei den Fokus. Ein weiterer Tätigkeitsbereich des Emissionshauses liegt in der Treuhandverwaltung, die auch ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die niedrigen Charterraten der Transportschiffe sollen nun zu den Hauptgründen für die Probleme der Schiffsfonds zählen. Der von dem Elbe Emissionshaus (EEH) vertriebene Schiffsfonds “MS Pacific Sun GmbH & Co. KG“ hat im Juli 2011 einen Insolvenzantrag gestellt. Eine unzureichende Wartung des Schiffes soll der Grund für die Insolvenz gewesen, heißt es. Die MS Pacific Sun soll zuletzt keine Einnahmen mehr erzielt haben. Das Schiff war offenbar zuletzt wegen eines Defekts der Hauptmaschine nicht mehr in Betrieb. Derzeit soll ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Der Medienfonds Montranus 2, der wohl ein Kapital von 240 Mio. Euro aufweist, konnte die in Informationsmaterialen und Beratungen gemachten Versprechungen gegenüber seinen Anlegern offenbar nicht halten. So erhielten diese Ausschüttungen aus dem Fonds, die hinter den Erwartungen zurückgeblieben sein sollen. Zum Wesen des Medienfonds Montranus 2 gehörte es, dass die Anleger etwas mehr als die Hälfte des von ihnen zu investierenden Kapitals selbst finanzierten, der Rest wurde durch einen ... weiter lesen
Mit der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie erlischt das Widerrufsrecht für Altverträge zur Immobilienfinanzierung am 21. Juni 2016. Verbraucher, die ihr Immobiliendarlehen noch widerrufen möchten, können die verbleibenden Wochen bis zum Ende des Widerrufsjokers noch nutzen. Bei Immobiliendarlehen, die zwischen 2002 und 2010 geschlossen wurden, haben Banken und Sparkassen vielfach fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Das führt in den meisten Fällen dazu, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde und die Verträge auch heute noch widerrufen werden können. Schon geringfügige inhaltliche oder formale Abweichungen von der jeweils ... weiter lesen