GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Bremen entschied mit Urteil vom 06.12.2012 (Az.: 3 U 16/11), dass es gegebenenfalls zu den Pflichten eines Architekten gehöre, seinen Auftraggeber darüber aufzuklären, dass dieser sich eine im Vertrag mit dem Bauunternehmer vorgesehene Vertragsstrafe bei der förmlichen Abnahme vorbehalten müsse, damit er diese letztlich noch geltend machen könne. Vorliegend schloss der zuletzt in Anspruch genommene Architekt mit dem Kläger wohl einen Architektenvertrag, in ... weiter lesen