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Bereits das Grundgesetz statuiert als Zugangsvoraussetzung zu einem öffentlichen Amt die Eignung des Bewerbers. Auch die einschlägigen Vorschriften des Bundes und der Länder machen die Begründung des Beamtenverhältnisses (ebenso wie die Übernahme auf Lebenszeit) von der Eignung eines Bewerbers abhängig. Dabei fällt unter den Rechtsbegriff der Eignung, sowohl die körperliche als auch die geistige sowie die charakterliche Eignung verstanden. Die gesundheitliche Eignung wird im Rahmen einer Einstellungsuntersuchung von einem Amtsarzt festgestellt. Dabei kommt es immer wieder vor, dass dem Bewerber die gesundheitliche Eignung aufgrund einer in der Vergangenheit auftretenden psychischen ... weiter lesen
Das Besoldungsrecht für Beamte, Richter und Staatsanwälte wurde in den letzten Jahren umfassend reformiert. Traditionell war die Besoldung an das Lebensalter geknüpft, es beinhalte sogenannte Lebensaltersstufe, so dass die Betroffenen, ohne jegliche Leistungskomponente, alle zwei, drei oder vier Jahre mehr Geld erhielten. Diese Besoldungsstrategie war nicht nur wenig leistungsfördernd, sie war auch vor allem für die jüngeren Beamtinnen und Beamte benachteiligend. Auch aufgrund diverser Entscheidungen des EuGH wurde die Besoldung nach Lebensaltersstufen aufgegeben. Dennoch ist zu befürchten, dass auch das neue Besoldungssystem der Überprüfung durch den EuGH nicht standhalten wird. ... weiter lesen
Leipzig (jur). Die Beihilfe zur medizinischen Versorgung von Beamten darf sich bei Medizinprodukten grundsätzlich den Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherungen anschließen. Das ist zulässig, wenn Ausnahmen im Einzelfall möglich bleiben, urteilte am Donnerstag, 26. März 2015, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 5 C 8.14 und 5 C 9.14). Es wies damit zwei Beamte des Landes Berlin ab. Beide Kläger hatten zur Behandlung von Knorpel- und Gelenkschäden Hyaluronsäurepräparate verordnet bekommen. Hyaluronsäure ist ein körpereigenes „Schmiermittel“ etwa im Kniegelenk. Es wirkt stoßdämpfend und verbessert die Gleitfähigkeit des Knorpels. ... weiter lesen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 05.11.2020 zum Aktenzeichen 4 S 41/20 entschieden, dass die Entlassung eines Polizeikommissaranwärters, der bei einer Funkverkehrsübung Nazi-Vokabular benutzt hatte, wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue und charakterlichen Eignung nicht zu beanstanden ist. Aus der Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg vom 11.11.2020 ergibt sich: Das Land entließ den Polizeikommissaranwärter aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf. Der Polizist hatte im April 2019 seine Ausbildung begonnen und als fast 25-Jähriger im Unterricht der Hochschule der Polizei in Oranienburg beim Üben des Funkalphabets den Nachnamen Jung mit „Jude, ... weiter lesen
Für den Beamten unangenehm und sicherlich mitentscheidend in seiner Laufbahn kann die Ankündigung des Dienstherrn sein, gegen den Beamten ein Disziplinarverfahren eröffnen zu wollen. Dieser Beitrag soll das Verfahren, sowie Rechte und Pflichten des Betroffenen näher erläutern. Das Verfahren beginnt, wenn der Dienstherr von einer Pflichtverletzung Kenntnis erlangt. Verletzungen von Pflichten sind beispielsweise: Nichtbeachtung innerdienstlicher Pflichten aus Gesetz oder Weisungen, oder auch außerdienstliches Verhalten. Notwendig ist jedoch auch bei solchen Verfehlungen jedenfalls ein innerdienstlicher Bezug. Das Vertrauen zwischen Dienstherrn und ... weiter lesen
Trier (jur). Schwänzt ein Lehrer zweieinhalb Monate den Unterricht, darf er sich nicht über die Entfernung aus dem Dienst wundern. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier in einem am Montag, 26. Oktober 2015, bekanntgegebenen Urteil klargestellt (Az.: 3 K 721/15.TR). Im konkreten Fall war der Kläger, ein verbeamteter Lehrer an einer Berufsbildenden Schule, ab 2004 mehrfach langfristig erkrankt und zunächst für nicht dienstfähig befunden. Als er dann 2012 wieder unterrichten sollte, erschien der Lehrer zweieinhalb Monate nicht in der Schule. Er legte ein privatärztliches Attest vor, in dem ihm ohne nähere Angaben Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wurde. Gleichzeitig teilte der Lehrer ... weiter lesen
1. Einleitung Wer sich in Deutschland auf ein öffentliches Amt hin bewirbt, hat regelmäßig etliche Hürden vor sich. Will man z. B. in ein Beamtenverhältnis eintreten, so wird neben den üblichen Qualifikationen, die einem im Kampf gegen andere Bewerber auszeichnen müssen, gefordert, dass man auch gesundheitlich für die jeweilige Stelle geeignet sein muss. Interessant ist dabei die Tatsache, dass die Frage, wann man denn nun als gesundheitlich geeignet gelte, nicht nur eine medizinische, sondern auch eine juristische ist. Zu dieser Frage hat es im Sommer 2013 nun eine entscheidende Änderung in der Rechtsprechungspraxis des BVerwG gegeben, die sich in Zukunft auf die Bewerbungen ... weiter lesen
Leipzig (jur). Beamte, die auf eine Beförderung hoffen, müssen zunächst gegebenenfalls mit einer Art Teilbeförderung vorlieb nehmen. Denn die Zulagen für eine höherwertige Tätigkeit sind auf mehrere Personen aufzuteilen, wenn der Haushalt die volle Zulage nicht für alle Anwärter hergibt, urteilte am Donnerstag, 25. September 2014, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 2 C 16.13 und 2 C 21.13). Umgekehrt darf danach aber die Dienststelle freiwerdende Gelder nicht anderweitig verwenden und Zulagen ganz ablehnen. Damit gab das Bundesverwaltungsgericht zwei Beamten des gehobenen Dienstes in einem Finanzamt in Brandenburg teilweise recht. Sie hatten beide schon über Jahre ... weiter lesen
Auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 28.08.2018 zum Aktenzeichen 4 S 36.18 entschieden, dass die Ablehnung eines Bewerbers für den mittleren Dienst der Schutzpolizei des Landes Berlin wegen sichtbarer, inhaltlich aber nicht zu beanstandender Tätowierungen einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Damit hat es eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt und die Beschwerde der Polizei Berlin zurückgewiesen. Der Polizeibewerber begehrt seine Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Berliner Polizei. Die Bewerbung hat die Polizei mit der Begründung abgelehnt, dass seine Tätowierungen einer Einstellung in den Polizeidienst entgegenstünden. Das ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Aachen hat mit Beschluss vom 07.10.2020 zum Aktenzeichen 1 L 677/20 entschieden, dass ein Polizeibewerber, gegen den nach einer bereits erfolgten Einstellungszusage ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung eingeleitet wurde, keine Einstellung in den Polizeidienst verlangen kann. Aus der Pressemitteilung des VG Aachen vom 08.10.2020 ergibt sich: Ein 19-jähriger Antragsteller hatte sich um die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst zum 01.09.2020 beworben und bereits im Jahr 2019 eine Einstellungszusage erhalten. Im August 2020 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung ... weiter lesen
Leipzig (jur). Laufbahnregelungen für Beamte dürfen keine Mindestaltersgrenze enthalten. Solche Grenzen sind verfassungswidrig, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit zwei am Donnerstag, 27. September 2012, bekanntgegebenen Urteilen vom Vortag entschied (Az.: 2 C 74.10 und 2 C 75.10). Es verwarf damit eine Mindestaltersgrenze bei der Finanzverwaltung des Saarlandes. Zwei Steuerhauptsekretärinnen wollten an einer Ausbildung für den „Laufbahnaufstieg“ zu höheren Posten teilnehmen. Die Finanzverwaltung lehnte dies ab, weil sie noch nicht 40 Jahre alt waren. Das Saarland rechtfertigte die Altersgrenze mit dem Argument, „gestandene“ Männer und Frauen hätten mehr ... weiter lesen
Wie im Arbeitsrecht , stellt sich im Beamtenrecht die Frage, welche Folgen es hat, wenn der Beamte trotz einer Erkrankung und Abwesenheit in der Behörde, regelmäßig seinen Freizeitaktivitäten nachgeht. Im entschiedenen Fall wurde einem Beamten eine Nebentätigkeit als Mitglied einer Tanz- und Showband genehmigt. Die Genehmigung umfasste eine Tätigkeit von maximal 8 Stunden pro Woche, nicht jedoch im Krankheitsfall. Gegen diese Bestimmung hatte der Betroffene mehrmals verstoßen. Der Dienstherr widerrief daraufhin die Nebentätigkeitsgenehmigung. Selbst nach dem Widerruf und trotz Krankheit trat der Beamte weiterhin mit seiner Band auf. Hierauf reagierte der Dienstherr mit der ... weiter lesen