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Leipzig (jur). Für „Äußerungen mit einer sexuellen Konnotation“ ist im Dienst eines Beamten „generell kein Raum“. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem am Mittwoch, 22. März 2023, veröffentlichten Leitsatzurteil betont (Az.: 2 A 17.21). Es beschloss damit die Herabstufung eines Beamten um eine Stufe vom Regierungsdirektor zum Rang eines Oberregierungsrates. Im konkreten Fall geht es um einen früheren Sachgebietsleiter und späteren Referatsleiter einer Bundesbehörde. 2019 wandten sich zwei Mitarbeiterinnen an die Gleichstellungsbeauftragte der Behörde und warfen dem Mann „beanstandungswürdige Äußerungen“ vor. Eine der Frauen hatte über fast vier Jahre Zitate auf einer Liste gesammelt. Der Präsident der ... weiter lesen
Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat sich mit Beschluss vom 02.04.2019, 6 B 1708/18 im Rahmen einer Konkurrentenklage dazu geäußert, welches die notwendigen Inhalte einer Abweichungsbegründung beim sogenannten Quervergleich durch den Endbeurteiler sind und welchen Anforderungen eine in Punktwerten erfolgten Bewertung im Ankreuzverfahren genügen muss. Sachverhalt: Ein Polizeioberkommissar bewarb sich auf eine Beförderungsplanstellen der Besoldungsgruppe A 11. Der Dienstherr entschied sich jedoch für einen anderen Bewerber. Im Rahmen der Bewerberauswahl nahm der Dienstherr einen Qualifikationsvergleich vor. Der Qualifikationsvergleich ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit drei Urteilen vom 24.01.2013, Az.: 5 C 11.12 bis 5 C 13.12) entschieden, dass verbeamtete Lehrer von ihrem Dienstherren keinen Aufwendungsersatz für ein häusliches Arbeitszimmer einschließlich Arbeitsmaterialien verlangen können. Das maßgebliche Besoldungsgesetz erlaube nur dann eine Aufwandsentschädigung, wenn der Haushalt dafür entsprechende Mittel vorsehe. Einen grundsätzlichen Anspruch auf Aufwendungsersatz sehe das Gesetz nicht vor. Das BverwG wies damit die Revisionsverfahren dreier Lehrer ab. Aus der Fürsorgepflicht des Dienstherren gegenüber seinen Beamten, lasse sich ebenfalls kein Ersatzanspruch ableiten. Dieser komme nur in Betracht, ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 24.08.2018 zum Aktenzeichen 2 WD 3.18 entschieden, dass Beamte, die außerhalb des Dienstes Beleidigungen gegen andere Beamte tätigen, mit einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis im Disziplinarverfahren deswegen rechnen müssen. Im konkreten Fall hat ein Soldat mehrfach Beleidigungen gegen Beamte außerhalb seines Dienstes getätigt und wurde deshalb wegen Beleidigung verurteilt. Die Verwaltungsrichter stellten dazu fest, dass zwar allein die Tatsache, dass ein Beamter außerhalb seiner Beamtentätigkeit Beleidigungen über andere Beamte tätigt, dies für sich nicht allein die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis nach ... weiter lesen
Bislang war einhellige Meinung vor allem in der Rechtsprechung, dass Beamten kein Streikrecht zusteht. Dies ergibt sich vor allem aus der Verfassung und dem besonderen Dienst- und Treuverhältnis im Beamtenrecht. Deshalb durften auch Beamte, die keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen, wie Lehrer nicht streiken. Jedoch ist die deutsche Auffassung vor allem wegen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht mehr haltbar. Dies entschied nunmehr auch das erste Mal das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 27.2.2014 - BVerwG 2 C 1.13). Ausgangsfall für die Gerichtsentscheidung war eine verbeamtete Lehrerin, die sich am Streik ihrer im Angestelltenverhältnis beschäftigten Kollegen ... weiter lesen
Auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 28.08.2018 zum Aktenzeichen 4 S 36.18 entschieden, dass die Ablehnung eines Bewerbers für den mittleren Dienst der Schutzpolizei des Landes Berlin wegen sichtbarer, inhaltlich aber nicht zu beanstandender Tätowierungen einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Damit hat es eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt und die Beschwerde der Polizei Berlin zurückgewiesen. Der Polizeibewerber begehrt seine Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Berliner Polizei. Die Bewerbung hat die Polizei mit der Begründung abgelehnt, dass seine Tätowierungen einer Einstellung in den Polizeidienst entgegenstünden. Das ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht München hat mit Beschluss vom 24.01.2019 zum Aktenzeichen M 19L DA 18.3381 entschieden, dass die suspendierte Erste Bürgermeisterin Monika Zeller aus der Gemeinde Bolsterlang die Amtsgeschäfte vorläufig wiederaufnehmen darf. Die vorläufige Dienstenthebung der Ersten Bürgermeisterin der Gemeinde Bolsterlang, Monika Zeller, wird ausgesetzt. Dies hat eine Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts München mit heute bekanntgegebenem Beschluss im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden. Die Landesanwaltschaft Bayern hatte in ihrer Funktion als Disziplinarbehörde des Freistaats Bayern die Bürgermeisterin am 18. Juni 2018 mit sofortiger Wirkung vorläufig des ... weiter lesen
Leipzig (jur). Ein Unfall einer Beamtin auf der Toilette des Dienstgebäudes gilt während der Arbeitszeit als Dienstunfall. Das hat am Donnerstag, 17. November 2016, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Az.: 2 C 17.16). Es gab damit einer Stadtamtfrau des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg recht. Sie war während eines Toilettenbesuchs gegen den geöffneten Fensterflügel des Toilettenraums gestoßen. Eine Platzwunde und Prellungen mussten ärztlich versorgt werden. Diesen Unfall wollte die Stadtamtfrau als Dienstunfall anerkannt haben. Das Land Berlin lehnte dies jedoch ab. Zur Begründung verwies es auf die Rechtsprechung bayerischer Verwaltungsgerichte. Der ... weiter lesen
Trier (jur). Schwänzt ein Lehrer zweieinhalb Monate den Unterricht, darf er sich nicht über die Entfernung aus dem Dienst wundern. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier in einem am Montag, 26. Oktober 2015, bekanntgegebenen Urteil klargestellt (Az.: 3 K 721/15.TR). Im konkreten Fall war der Kläger, ein verbeamteter Lehrer an einer Berufsbildenden Schule, ab 2004 mehrfach langfristig erkrankt und zunächst für nicht dienstfähig befunden. Als er dann 2012 wieder unterrichten sollte, erschien der Lehrer zweieinhalb Monate nicht in der Schule. Er legte ein privatärztliches Attest vor, in dem ihm ohne nähere Angaben Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wurde. Gleichzeitig teilte der Lehrer ... weiter lesen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 15.07.2020 zum Aktenzeichen 4 S 28/20 auf den Eilantrag einer Konkurrentin gegen die Wahl des Amtsdirektors des Amtes Wusterwitz entschieden, dass die öffentliche Bekanntgabe der Bewerbung der Kandidatin nicht gegen das in der Brandenburgischen Kommunalverfassung geregelte Verschwiegenheitsgebot verstößt. Aus der Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg vom 15.07.2020 ergibt sich: Das OVG Berlin-Brandenburg hat den Eilantrag abgelehnt. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts verstieß die öffentliche Bekanntgabe der Bewerbung der Kandidatin nicht gegen das in der Brandenburgischen Kommunalverfassung geregelte ... weiter lesen
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat mit Urteil vom 22.07.2020 zum Aktenzeichen 16a D 18.1918 entschieden, dass ein Polizeibeamter für einen Computerbetrug in 31 Fällen zu Lasten des Dienstherrn, jeweils einen Verstoß gegen das Waffengesetz und das Alkoholverbot während des Dienstes sowie die wiederholte unzulässige private Nutzung eines Dienstfahrzeugs und mehrfache Verstöße gegen die Dienstleistungspflicht in den Ruhestand versetzt und das Ruhegehalt gestrichen werden darf. Der Beklagte hat durch sein Verhalten bezüglich der missbräuchlichen Nutzung der Tankkarten und der Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Munition vorsätzlich und schuldhaft gegen die ... weiter lesen
§ 184b StGB - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften: Wer pornographische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften), verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben. Wer es ... weiter lesen