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Frankfurt/Main (jur). Ein Arzt sollte sich mit Todesdrohungen gegen eine Mitarbeiterin der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) auch in Form eines Verweises auf ein Märchen der Brüder Grimm zurückhalten. Nimmt die Mitarbeiterin die Drohung ernst, kann es sich um eine strafbare Bedrohung mit einem Verbrechen handeln, enschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Freitag, 19. Mai 2023, veröffentlichten Beschluss (Az.: 7 ORs 10/23). Damit wurde der angeklagte Facharzt für forensische Psychiatrie zu Recht wegen einer Todesdrohung in Form eines Hinweises auf das Märchen „Die Gänsemagd“ der Brüder Grimm verwarnt. Der Mediziner hatte sich per E-Mail mit einer Mitarbeiterin der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen ... weiter lesen
Bundesgerichtshof ändert Rechtsprechung zum Bandendiebstahl Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat auf Vorlage des 4. Strafsenats die Rechtsprechung zum Bandendiebstahl grundlegend geändert. Nach § 244 StGB, der dem Dieb für verschiedene besonders gefährliche Fälle des Diebstahls schwerere Strafe androht, wird wegen Bandendiebstahls bestraft, wer "als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds stiehlt" (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB). In ihrer bisherigen Rechtsprechung haben alle Strafsenate des Bundesgerichtshofs unter Bande im Sinne dieser Vorschrift – sowie anderer Bandentatbestände – bei Vorliegen der ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Nach 47 Jahren Gefängnis müssen Gerichte auch bei einem zu lebenslanger Haft verurteilten Mörder eine beantragte Entlassung auf Bewährung ernsthaft prüfen. Das betonte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Freitag, 31. März 2023, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 BvR 117/20 und 2 BvR 962/21). Es gab damit der Beschwerde eines heute 79 Jahre alten Mannes statt. Je länger die Haft schon dauere, desto genauer sei ein solcher Antrag zu prüfen und eine Ablehnung zu begründen. Der Beschwerdeführer wurde 1944 geboren und fiel schon in den 1960-er Jahren als Voyeur auf. 1970 drang er nachts in ein Wohnhaus ein, weil er Geschlechtsverkehr mit der Tochter des Hauses haben wollte. Allerdings wurde ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Teilt ein Gericht einem Anwalt den Termin einer Anhörung zu einem Haftantrag mit, darf dieser nicht zu kurzfristig stattfinden. Dem Anwalt muss Gelegenheit gegeben werden, zum Anhörungstermin pünktlich erscheinen zu können, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, 18. August 2014, veröffentlichten Beschluss vom 10. Juli 2014 (Az.: V ZB 32/14). Das Recht des Anwalts auf Teilnahme an der Anhörung kann auch nicht durch die Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme gewahrt werden, so der V. Zivilsenat des BGH. Hintergrund des Rechtsstreits war die Abschiebung eines Georgiers, der in Deutschland ohne gültige Aufenthaltserlaubnis angetroffen ... weiter lesen
§ 176 StGB - Sexueller Mißbrauch von Kindern (Kindesmissbrauch): Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer unter anderem auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt. In aktuellen Medienberichterstattungen ist gegenwärtig zu lesen, dass RTL 2 am 7. Oktober um 20.15 Uhr kurzfristig die erste Folge derSendereihe „Tatort ... weiter lesen
Zum 1. Mai 2010 wurde das Bundeszentralregistergesetz um das sogenannte erweiterte Führungszeugnis ergänzt. Entgegen dem normalen Führungszeugnis werden im erweiterten Führungszeugnis nun auch bestimmte Delikte in Strafbereichen aufgeführt, die im normalen Führungszeugnis nicht eingetragen wären. Dazu zählen insbesondere Delikte wie die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, die Ausbeutung von Prostituierten, die Zuhälterei, die Misshandlung von Schutzbefohlenen, der Menschenhandel, der Kinderhandel, die Verurteilungen wegen exhibitionistischer Handlungen oder Taten wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornographie. Nach der neuen geänderten Rechtslage ... weiter lesen
Braunschweig (jur). Wer ein Hakenkreuz auf Facebook postet, macht sich strafbar. Das gilt auch dann, wenn der Post insgesamt nicht eine Unterstützung der NS-Ideologie zum Ausdruck bringt, wie das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig in einem am Dienstag, 18. Oktober 2022, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 1 Ss 34/22). Danach muss eine Frau aus dem Harz nun doch noch mit einer Strafe rechnen. Auf ihrem privaten Facebook-Account hatte sie ein Muster eines EU-Gesundheitspasses mit negativem Corona-Test gepostet und dazu die Abbildung eines Gesundheitspasses aus der NS-Zeit, der mit einem Hakenkreuz versehen war. Dazu schrieb sie: „Die Geschichte wiederholt sich. Das Drehbuch wird immer billiger“. Vor ... weiter lesen
Oldenburg (jur). Nach einem sich als falsch erweisenden Vorwurf der sexuellen Belästigung müssen die vermeintlichen Opfer in der Regel keine Angaben dazu machen, wer die anonyme Strafanzeige gestellt hat. Ein Auskunftsanspruch bestünde nur, wenn die angeblichen Opfer selbst mit der Strafanzeige zu tun haben, wie das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einem am Donnerstag, 15. Oktober 2015, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: 5 U 123/15). Im entschiedenen Fall hatte die Staatsanwaltschaft eine anonyme Strafanzeige gegen ein Vorstandsmitglied einer Bank im Emsland erhalten. Der Mann habe zwei Mitarbeiterinnen sexuell belästigt. Bei einer Vernehmung der Mitarbeiterinnen bestätigte sich der Vorwurf ... weiter lesen
Drei Jahre Freiheitsstrafe für "Schockanrufer" rechtskräftig Die auswärtige Strafkammer des Landgerichts Kleve in Moers hat den 48-jährigen Speditionskaufmann R. wegen 61 sogenannter Schockanrufe zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen hatte der Angeklagte in zahlreichen Telefonaten Personen vorgetäuscht, einen nahen Angehörigen in seiner Gewalt zu haben, verbunden mit der Drohung, diesem Gewalt zuzufügen, um sie zu sexuellen Handlungen zu zwingen. Dazu spiegelte er ihnen teilweise vor, mit zwei Skinheads den Angehörigen niedergeschlagen und gefesselt zu haben und ihn zu töten, wenn seinen Forderungen nicht nachgekommen werde. Von den dadurch verschreckten Opfern verlangte er, daß sie ... weiter lesen
Besitz von Kinderpornographie (§ 184b StGB), BAFöG-Betrug (§ 263 StGB), Besitz von Drogen (§ 29 BtMG, Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) - Diese Straftatbestände stehen derzeit verstärkt im Fokus der Ermittlungs- bzw. Strafverfolgungsbehörden und werden oftmals mit der Versendung eines sogenannten Strafbefehls nach §§ 407 ff. StPO abgeschlossen. Ist sich der Strafbefehlsempfänger einer gewissen Schuld bewusst oder befürchtet er, unschuldig vor Gericht gestellt und verurteilt zu werden, wird er in der Regel den Strafbefehl mit Erleichterung zur Kenntnis nehmen. Schließlich sind die mittels eines Strafbefehls ausgeurteilten Geldstrafen oft nicht allzu hoch und ein ... weiter lesen
Mit einem Verfahrensabschluss nach § 153a StPO erfolgen weder ein Eintrag ins Führungszeugnis, noch ins Bundeszentralregister (BZR). Gleichfalls gilt man nicht als vorbestraft. Dass ein vorschnell akzeptiertes "153a-Angebot" jedoch auch unangenehme Folgen haben kann, wissen viele nicht. Oft treten die negativen Folgen auch erst Jahre später zu Tage. Besitz von Kinderpornographie (§ 184b StGB), BAFöG-Betrug (§ 263 StGB), Besitz von Drogen (§ 29 BtMG, Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) - Diese und andere Straftatbestände stehen derzeit verstärkt im Fokus der Ermittlungs- bzw. Strafverfolgungsbehörden und werden in den kleineren Fällen oftmals mit der Versendung eines ... weiter lesen
Bezirksgericht Zürich, Urteil vom 29.05.2017 Geschäfts-Nr. GG160246 Es mutet auf den ersten Blick seltsam, dass die Benutzung der „Gefällt-mir“-Funktion in sozialen Netzwerken einen Straftatbestand erfüllen können soll. Doch so entschied nun erstmals ein Schweizer Strafgericht. Der Angeklagte war regelmäßiger Facebook-Nutzer und führte im Rahmen der Kommentierungsfunktion auch rege politische Diskussionen über das Netzwerk. Dort hatte er einen anderen Nutzer als unter anderem als Anti-Semiten bezeichnet. Zusätzlich hatte er mehrere beleidigende Beiträge von Dritten mit „Gefällt mir“ markiert. Unabhängig von seinen ... weiter lesen