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Der 1. Strafsenat hat die vom Landgericht Heidelberg ausgesprochene Verurteilung des Ärztlichen Direktors der Abteilung Herzchirurgie des Universitätsklinikums Heidelberg wegen Untreue und Vorteilsnahme zu einer Gesamtgeldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 1.000 DM im Schuldspruch nur hinsichtlich der Vorteilsannahme bestätigt, die Verurteilung wegen Untreue und der Strafausspruch hatten hingegen keinen Bestand. Nach den Feststellungen der Strafkammer hatte der Angeklagte eine Drittmittelvereinbarung mit einer Medizintechnikfirma geschlossen, von der die Universitätsklinik unter anderem Herzschrittmacher und Herzklappen bezog. Danach wurden dem Angeklagten von der Firma fünf Prozent ihres Umsatz mit der Klinik als sogenannte "Boni" ... weiter lesen
Sachverhalt: Der Beschuldigte hat einen Impfausweis bei einer Apotheke vorgelegt, damit ihm ein digitales Impfzertifikat ausgestellt wird. Allerdings waren die Angaben im Impfpass unrichtig, da der Beschuldigte nicht gegen Covid-19 geimpft wurde. Dem Apotheker ist die Unrichtigkeit der Angaben aufgefallen und meldete dies der Ermittlungsbehörde. Der Impfpass wurde infolgedessen beschlagnahmt. Die Polizei hat daraufhin die gerichtliche Bestätigung für die Beschlagnahme beantragt. Beschwerdeentscheidung: Dem Landgericht Osnabrück wurde eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Osnabrück vorgelegt. Das Amtsgericht Osnabrück hat zuvor eine Strafbarkeit des Beschuldigten verneint und somit die ... weiter lesen
Mit einem Verfahrensabschluss nach § 153a StPO erfolgen weder ein Eintrag ins Führungszeugnis, noch ins Bundeszentralregister (BZR). Gleichfalls gilt man nicht als vorbestraft. Dass ein vorschnell akzeptiertes "153a-Angebot" jedoch auch unangenehme Folgen haben kann, wissen viele nicht. Oft treten die negativen Folgen auch erst Jahre später zu Tage. Besitz von Kinderpornographie (§ 184b StGB), BAFöG-Betrug (§ 263 StGB), Besitz von Drogen (§ 29 BtMG, Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) - Diese und andere Straftatbestände stehen derzeit verstärkt im Fokus der Ermittlungs- bzw. Strafverfolgungsbehörden und werden in den kleineren Fällen oftmals mit der Versendung eines ... weiter lesen
Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle hat den Chefredakteur einer Garbsener Wochenzeitung mit Urteil vom 30. Juni 2004 (21 Ss 45/04) der Beleidigung für schuldig befunden und die Sache zur Bemessung der Strafhöhe an das Landgericht Hannover zurückverwiesen. Der Angeklagte ist zugleich Inhaber und Herausgeber der Zeitung und hatte in einem darin am 17. Juli 2002 erschienenen Artikel den CDU-Ratsherr und stellvertretenden Bürgermeister der Stadt Garbsen in der Artikelüberschrift und im Text selbst als "Schleimer" bezeichnet. Der im Strafverfahren als Nebenkläger aufgetretene Ratsherr hatte zunächst vergeblich versucht, beim Landgericht Hannover eine zivilrechtliche Unterlassungs- und Widerrufsverfügung zu erwirken. Das ... weiter lesen
Der Straftatbestand der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes von kinderpornographischen Schriften (§ 184 b StGB) wurde nunmehr durch das 49. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches vom 21.01.2015 mit Wirkung vom 27.01.2015 geändert. November 2008 war bereits die Strafbarkeit des Verbreitens, des Erwerbs und Besitzes sog. Posing-Fotos in den § 184 b StGB eingeführt worden. Diese Posingfotos fielen also bereits unter den § 184 b Absatz 1 StGB alte Fassung, nämlich unter „sexuelle Handlungen von Kindern“. Seitdem war aber dennoch oft kritisiert worden, dass Kinder in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung, von denen aber keine Handlungen ausgehen, weil sie ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Die Rechtsterroristin des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU), Beate Zschäpe, ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen ihre lebenslange Freiheitsstrafe gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) durfte Zschäpes Rechtsmittel ohne mündliche Verhandlung abweisen, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Montag, 24. Oktober 2022, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 BvR 2222/21). Das Recht der heute 47-Jährigen auf Gewährung rechtlichen Gehörs und Zugang zu einem gesetzlichen Richter sei damit nicht verletzt worden. Zschäpe wurde vom Oberlandesgericht (OLG) München am 11. Juli 2018 wegen „mittäterschaftlicher und ... weiter lesen
Hintergrund: EncroChat-Handys sind Mobiltelefone mit spezieller, verschlüsselter Software. Das EncroChat-Handy und dessen Programm galten lange als abhörsicher, sodass insbesondere Personen das Mobiltelefon für ihre geheimen Geschäfte genutzt haben. Die Entschlüsselung der zwischen den Nutzern gewechselten Chatnachrichten auf dem Server war nicht möglich. Daher entschlossen sich die französischen Behörden unmittelbar auf die Endgeräte zuzugreifen, um die Nutzer zu identifizieren und deren Aktivitäten aufzudecken. Schließlich gelang es den französischen Ermittlern und Ermittlerinnen die Kommunikation von rund 60.000 EncroChat-Nutzer|innen mit Hilfe eines Trojaners ... weiter lesen
OLG Stuttgart, Beschl. v. 4. Mai 2016 – 4 Ss 543/15 Ist ein Dashcam-Video, das im Auto gemacht wurde und den Streitfall bzw. die Tat (in Teilen) aufzeichnet, vor Gericht als Beweismittel zulässig und auch verwertbar? Ein sehr umstrittenes Thema, bei dem mehrere Verwaltungs-, Amts- und Landgerichte bislang unterschiedlich geurteilt haben. Nun gibt es endlich eine obergerichtliche Entscheidung, die wegweisend für künftige Zivil- und Strafgerichtsverfahren sein könnte. Bei schweren Verstößen im Straßenverkehr kann nach dem Beschluss des OLG Stuttgart das Video unter Umständen verwertet werden. Datenschützer kritisieren die Entscheidung unter Verweis auf einen Verstoß ... weiter lesen
Dies hat am 15.11.2002 der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschieden und damit eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe vom 8.5.2002 aufgehoben. Dieses hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen einen 25jährigen Studenten und einen 26jährigen Handwerker abgelehnt und damit eine Anklage der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 8.2.2002 zurückgewiesen. Beiden wird hierin vorgeworfen, auf ein von ihnen in Karlsruhe betriebenes sog. „nationales Infotelefon“ als Bandansage im Anschluss an verschiedene Veranstaltungshinweise der rechten Szene die Parole „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ aufgesprochen und hierdurch Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation nach § 86a Abs. 2 Satz 2 StGB verwendet ... weiter lesen
Zum 1. Mai 2010 wurde das Bundeszentralregistergesetz um das sogenannte erweiterte Führungszeugnis ergänzt. Entgegen dem normalen Führungszeugnis werden im erweiterten Führungszeugnis nun auch bestimmte Delikte in Strafbereichen aufgeführt, die im normalen Führungszeugnis nicht eingetragen wären. Dazu zählen insbesondere Delikte wie die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, die Ausbeutung von Prostituierten, die Zuhälterei, die Misshandlung von Schutzbefohlenen, der Menschenhandel, der Kinderhandel, die Verurteilungen wegen exhibitionistischer Handlungen oder Taten wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornographie. Nach der neuen geänderten Rechtslage ... weiter lesen
Der 54jährige Angeklagte ist als Rechtsanwalt im nordbadischen Raum tätig. Im Dezember 1998 führte er die Beratung eines Ehepaares durch, das sich einvernehmlich voneinander scheiden lassen wollte. Im Rahmen der Besprechung berechnete er die sich gegen den Ehemann sich ergebenden Unterhaltsansprüche der Ehefrau und des gemeinsamen Kindes. Nachdem der Ehemann daraufhin um „Zurückstellung der Scheidungssache“ gebeten hatte, forderte ihn der Rechtsanwalt im Auftrag der Ehefrau zur Zahlung des berechneten Unterhalts auf. Außerdem vertrat er diese während des späteren Scheidungsverfahrens vor Gericht. Wie die Vorinstanz hat das Landgericht hierin ein Vergehen des Parteiverrats erblickt und den Rechtsanwalt im Juli 2001 zu einer ... weiter lesen
Am 01.07.2017 tritt das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in Kraft. Mit diesem Gesetz, durch welches grundlegende Änderungen im Strafgesetzbuch und der Strafprozessordnung vorgenommen werden, verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, das Recht der Vermögensabschöpfung zu vereinfachen, die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten zu erleichtern und die nachträgliche Abschöpfung von Vermögensgegenständen zu ermöglichen (BT-Drucks. 18/9525 S. 48). Erreicht werden soll dieses Ziel insbesondere durch die grundsätzliche Abkehr vom Konzept der „Rückgewinnungshilfe“. Nach dem bisher geltenden § 73 Abs. 1 S. 2 ... weiter lesen