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Die Übertragung von Anteilen an einer allein mit der Verwaltung von Vermögen befassten Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Familienhand innerhalb der Familie kann nach den Umständen des Einzelfalls eine (ggf. gemischte) Schenkung sein und somit einen Anspruch auf Pflichtteilsergänzung begründen. OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.03.2012 - 3 U 39/11 Anmerkung: Nach der (umstrittenen) BGH-Rechtsprechung stellt die Übertragung von Gesellschaftsanteilen auch dann, wenn der neue Gesellschafter keine Einlage erbringe, grundsätzlich - mit Ausnahme von Missbrauchsfällen - keine Schenkung dar, so dass im Hinblick auf die Übertragung ein ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Um den Nachweis erbringen zu können, dass jemand Erbe ist, muss üblicherweise das Testament im Original vorliegen. Der Entscheidung des OLG Naumburg (Beschluss vom 29.03.2012, AZ: 2 Wx 60/11) entsprechend kann der Wille des Erblassers im Falle eines verschwundenen Testaments auch noch anders nachgewiesen werden. Ist das Originaltestament nicht auffindbar, kann auch eine Kopie ausreichend sein, um das Erbrecht erfolgreich nachzuweisen. Dazu müsse das Original zweifelsfrei vom Erblasser stammen und nicht bewusst durch ihn vernichtet worden sein, um es zu ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Beschluss vom 10.01.2013 (Az. 15 W 79/12) hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden, dass eine Vollmacht, die der Erblasser erteilt hat und die nach seinem Tode weiter gelten soll, dann erlöschen soll, wenn der Bevollmächtigte den Erblasser allein beerbt. Grundsätzlich braucht bei einer transmortalen Vollmacht, die auch über den Tod hinaus Geltung entfaltet, das Grundbuchamt nur die Wirksamkeit der Vollmacht zu prüfen, so dass ein Erbfolgennachweis nicht mehr erforderlich ist. Etwas anderes ... weiter lesen
Zur Möglichkeit des Erblassers, den Pflichtteil eines Erben de facto zu beschränken – und zur Möglichkeit des Erben, sich dagegen zu wehren Kurzfassung Wer im Testament als Erbe eingesetzt ist, sollte sich nicht zu früh freuen – sondern erst einmal nachrechnen. Hat nämlich der Erblasser ein Vermächtnis zu Gunsten eines Dritten angeordnet, kann unter Umständen die Ausschlagung der Erbschaft äußerst lukrativ sein. Das zeigt ein jetzt vom Landgericht Coburg entschiedener Fall. Dort stand eine Erbin unter dem Strich mit deutlich weniger Erbe da, als ihr „Pflichtteil“ (also die Hälfte des gesetzlichen Erbteiles) gewesen wäre. Hätte sie das Erbe rechtzeitig ausgeschlagen, hätte sie den Pflichtteil bekommen. ... weiter lesen
Zur Frage, wann ein Miterbe für von ihm vor dem Erbfall vorgenommene Geldabhebungen vom Konto des Erblassers haftet Kurzfassung Kaum ist die Trauerfrist um den Verlust eines geliebten Menschen abgelaufen, kommt es nicht selten zu Steitereien unter den Erben. Bezichtigt ein Miterbe den anderen, den Nachlass zu seinen Lasten verringert zu haben, muss er dies allerdings nachweisen. Gerade das war einem klagenden Miterben in einem jetzt vom Landgericht Coburg entschiedenen Fall nicht geglückt. Das Gericht wies daher seine Klage gegen einen ebenfalls vom Erblasser Bedachten auf Erhöhung des Erbanteils um (weitere) rund 16.000 € ab. Sachverhalt Der spätere Kläger hatte seine Tante zu 20 % beerbt. Das von den ... weiter lesen
Nach dem Recht des US Bundestaates Florida geht der Nachlass mit dem Tod des Erblassers auf einen Nachlassverwalter, den „Personal Representative“ über ( mehr Informationen ). Der Beitrag zeigt auf unter welchen Voraussetzungen ein ungeliebter Trustee entlassen werden kann. Nach 733.504 kann ein Nachlassverwalter nach dem Recht von Florida (“personal representative”) in folgenen Fällen entlassen werden. (1) Gerichtliche Feststellung der Geschäftsunfähigkeit. (2) Physische oder psychische Unfähigkeit die Nachlassverwaltung ordnungsgemäß zu betreiben. (3) Fehlende Befolgung einer gerichtlichen Anordnung (4) Fehlende Abrechnung über den ... weiter lesen
Wenn der Erblasser nicht durch Verfügung von Todes wegen seine Erben bestimmt, werden seine nächsten Verwandten und der Ehegatte kraft Gesetzes seine gesetzlichen Erben. Durch Testament oder Erbvertrag können die gesetzlichen Erben aber recht unkompliziert enterbt werden, indem einfach eine andere Erbfolge bestimmt wird. Diese Freiheit des Testierenden, über sein Vermögen auch für den Todesfall frei zu bestimmen, wird aber durch das Gesetz eingeschränkt. Das Bürgerliche Gesetzbuch schützt das Recht der gesetzlichen Erben auf einen Mindestanteil. Bestimmte nahe Angehörige erhalten zum Ausgleich für die Enterbung ein Pflichtteilsrecht. Das Pflichtteilsrecht bezweckt damit ... weiter lesen
Ein Erblasser hat durch Testament eine Anordnung getroffen, die ein Kind, einen Ehegatten oder die Eltern bei der Erbfolge nicht bedenken und somit enterben. In einem solchen Fall stehen zuvorderst den Kindern (auch deren Kindern, also Enkeln), dem enterbten Ehegatten und grundsätzlich auch den Eltern des Erblassers von Gesetztes wegen Pflichtteilsansprüche zu. Häufig besteht aber das Problem in der tatsächlichen Durchsetzung darin, dass der in Betracht kommende Erbe sich weigert, nähere Informationen über den Nachlass zu erteilen. Gem. § 2314 des bürgerlichen Gesetzbuches stehen dem Pflichtteilsberechtigten nunmehr eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung, Auskunft ... weiter lesen
Bei einem Testament denkt man häufig zuerst an "Enterbung", die Ausschließung von gesetzlichen Erben. Ein Testament ermöglicht aber viel mehr und muss nicht das Geringste mit Enterbung zu tun haben. Ein sorgfältig formuliertes Testament kann viel Streit unter den Erben vermeiden. 1. Inhalt eines Testaments Mit einem Testament kann der Erblasser vielfältigste Verfügungen von Todes wegen treffen und sicherstellen, dass sein Wille verwirklicht wird. Neben der Ausschließung von Erben kann der Erblasser auch Vermächtnisse bestimmen und den Erben Auflagen erteilen, Mit einem Testament kann man auch die ... weiter lesen
Ist der Erblasser Deutscher, richtet sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen gemäß Art. 9 Ziff. 8 CC nach deutschem Recht. Dies gilt auch im Hinblick auf die Wirksamkeit und die Bindungswirkungen eines gemeinschaftlichen Testaments . Haben zwei Deutsche ein gemeinschaftliches Testament errichtet, so ist es daher wirksam und entfaltet Bindungswirkung. Es liegt auch kein Verstoß gegen den spanischen Ordre Public vor (TS vom 8.10.2010, recurso 313/2007). Beispiel Die Eheleute H und F, beide deutsche Staatsangehörige, errichten ein gemeinschaftliches Testament und setzen sich gegenseitig auf den Tod des Erstversterbenden als Alleinerben ein. Schlusserbe sollen das gemeinsame Kind K ein. F verstirbt als ... weiter lesen
Nach dem Wills Act 1837 in der Fassung des Justice Act 1982 ist ein Testament nur wirksam, wenn es folgende Voraussetzungen erfüllt: (a) es muss schriftlich sein und von dem Testierenden unterzeichnet werden. Es kann auch von einer anderen Person unterschrieben werden, wenn der Testator bei der Unterschriftsleistung dieser Person anwesend ist und diese Person anweist zu unterschreiben. (b) erkennbar ist, dass der Testierende mit seiner Unterschrift dem Testament Wirkung geben wollte. (c) die Unterschrift wurde bei gleichzeitiger Anwesenheit von zwei oder mehr Zeugen anerkannt oder geleistet. (d) Jeder Zeuge bestätigt entweder das Testament oder unterschreibt es in der Gegenwart des Testierenden (nicht ... weiter lesen
Hohe Freibeträge bei Erbschaften und Immobilienverkäufen Von Burckhardt Löber, Fernando Lozano und Dr. Alexander Steinmetz Wer als Schwerbehinderter vom Schicksal hart getroffen ist, für den haben die Gesellschaft und ihre Steuergesetzgebung Vergünstigungen geschaffen. Gewissermaßen als Ausgleich für alltäglich erlittene Nachteile gegenüber „gesunden“ Mitbürgern. Ein moderner Sozialstaat wie Spanien erkennt als EU-Mitgliedsstaat ausländische Qualifikationen der Schwerbehinderung an. Dies gilt insbesondere bei der Versteuerung von Erbschaften wie auch beim Verkauf von Immobilien. Bei Schenkungen und Erbschaften gelten steuerliche ... weiter lesen