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Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der bundesweiten Verteidigung des einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit beschuldigten Mandanten.
Da gerade diese Situation für den Betroffenen eine Extremsituation darstellt, die mit Druck und Ängsten verbunden ist, bedarf es eines qualifizierten Rechtsanwaltes, der die Rechte des Beschuldigten kennt und bereit ist, sich für diese einzusetzen. Hierbei steht die persönliche Beratung auch bereits im Vorfeld des Strafverfahrens ebenso im Mittelpunkt, wie die Tätigkeit im Ermittlungsverfahren und ggf. schließlich in einer stattfindenden Hauptverhandlung.
Der Fokus meiner Tätigkeit liegt in der strafrechtlichen Verteidigung und präventiven Beratung des Betroffenen. Um hier erstklassige Arbeit gewährleisten zu können, bilde ich mich regelmäßig fort, was der Deutsche AnwaltVerein mit der Fortbildungsbescheinigung zertifiziert. Im Mittelpunkt der Fortbildung stehen daher neben den aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung, auch die ständige Anpassung der individuellen Verteidigungsstrategien.
Strafrecht:
- Allgemeines Strafrecht
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- Insolvenzstrafrecht
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- Kapitalstrafrecht
- Steuerstrafrecht
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- Urheberrechtsverletzungen
- Waffen- und Jagdrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
Rechtsanwalt Kleine ist u.a. Mitglied im Deutschen AnwaltVerein (DAV), im Kölner AnwaltVerein (KAV) sowie in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen AnwaltVereins. Weiterhin besteht unter anderem eine Mitgliedschaft im Verein zur Förderung des Instituts für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität zu Köln.