Seit kurzem hat die Staatsanwaltschaft Kiel zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Kunden eines Händlers eingeleitet, der über Onlineshops u.a. verschiedene Kräuter angeboten hat. Hierunter befand sich auch „Salvia divinorum", auch Azteken-Salbei oder Göttersalbei genannt. Dieser wurde jedoch mit Wirkung zum 01.03.2008 in die Anlage 1 zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) aufgenommen. Dementsprechend sind seitdem Pflanzen und Pflanzenteile von „Salvia divinorum" als nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel eingestuft, sodass der unerlaubte Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Einfuhr, Ausfuhr, Veräußerung, Abgabe, sonstiges Inverkehrbringen, Erwerb oder sonstiges Verschaffen eine ... weiter lesen