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Wer eine Kündigung erhält, hat drei Wochen Zeit beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einzureichen. Wer diese Frist ungenutzt verstreichen lässt, hat in der Regel seine Chance auf eine Abfindung (ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr oder auch deutlich mehr) vertan. Doch wie läuft so ein Kündigungsschutzverfahren nach Eingang der Kündigungsschutzklage weiter? Damit beschäftigt sich die nachfolgende Artikelreihe von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Heute Teil 5: Schriftsätze und Schriftsatzfristen Die Auflage zur Stellungnahme zur Wirksamkeit der Kündigung bekommt zumeist erst der Arbeitgeber, es ... weiter lesen
Ein gelernter Maler war bei einem Zeitarbeitsunternehmen als Produktionshelfer / Hilfskraft eingesetzt und wurde von Februar bis April 2007 bei einer Kundin zu Malerarbeiten eingesetzt, die allerdings kein Maler- und Lackiererbetrieb war. Die Arbeitgeberin zahlte für die dort geleisteten Stunden den vereinbarten Stundenlohn von EUR 7,00 brutto. Der Arbeitnehmer war der Ansicht, dass ihm ein Stundenlohn von EUR 7,85 zustehe nach dem Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohns für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk, und forderte eine entsprechende zusätzliche Zahlung. Das Bundesarbeitsgericht entschied am 21.10.2009, AZ 5 AZR 951/08, dass ihm diese nicht zusteht. Die dritte Verordnung über ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Immer mehr arbeitsrechtliche Streitigkeiten (speziell zum Thema Kündigung) drehen sich um Aktivitäten von Arbeitnehmern in sozialen Netzwerken. Profile und Posts auf Facebook, Xing, YouTube, Twitter, etc. haben mitunter weitreichende unangenehme Konsequenzen für Arbeitnehmer. Das ist teilweise auch einer merkwürdigen Vorstellung mancher Arbeitsrichter geschuldet davon, wie die Nutzung der genannten Netzwerke eigentlich genau abläuft. Arbeitnehmer sollten sich deshalb darüber im Klaren sein, dass ihre Aktivitäten dort unter Umständen riskant für ihr Arbeitsverhältnis sind. Urlaubsfotos ... weiter lesen
Eine außerordentliche Kündigung kann für Arbeitnehmer massive Konsequenzen haben. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung erfolgt sie aus einem dringenden Grund und wirkt somit unmittelbar und ohne Vorwarnun g. Dies kann für Arbeitnehmer ein tiefer Einschnitt im Arbeitsverhältnis sein, da sie ihre Existenzgrundlage und damit einhergehend ihre finanzielle Absicherung verlieren können. Nachfolgend sollen einige der Gefahren aufgeführt und erläutert werden, die Arbeitnehmern im Falle einer außerordentlichen Kündigung drohen können. Verlust des Arbeitsplatzes und Einkommens : Die offensichtlichste Gefahr für Arbeitnehmer im Falle einer außerordentlichen Kündigung ist der Verlust des Arbeitsplatzes ... weiter lesen
Vielen dürfte bekannt sein, dass im Fall eines Betriebsübergangs die Arbeitsverhältnisse auf den neuen Inhaber aufgrund gesetzlicher Vorschriften übergehen. Gleiches gilt, wenn lediglich Betriebsteile übergehen. Es kommt aber auch darauf an, dass der neue Betrieb mit den alten identisch ist. Veränderungen in der Organisation können dazu führen, dass die Arbeitnehmer des Altbetriebes nicht automatisch Arbeitnehmer des neuen Inhabers werden. Einen solchen Fall hatte das BAG am 17.12.2009, AZ 8 AZR 1019/08 zu entscheiden, in dem eine Arbeitnehmerin bei einer Betriebskantine als Hilfskraft angestellt war. Dort wurden täglich die Speisen frisch gekocht. Nach Kündigung des ... weiter lesen
Mit Beschluss vom 14. Dezember 2010 (Az: 1 ABR 19/10 , kein Urteil) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Weil deshalb die von der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge grundsätzlich unwirksam sind, können Leiharbeitern Ansprüche auf Lohnnachzahlungen in beträchtlicher Höhe gegen Zeitarbeitsfirmen zustehen. 1. Was ist der Grund für das mögliche Bestehen von Ansprüchen von Leiharbeitern auf Nachzahlung von Lohn? Prinzipiell gilt der gesetzliche Grundsatz, dass Zeitarbeiter denselben Lohn bekommen müssen, wie vergleichbare fest angestellte ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Gerade wenn Arbeitgeber bzw. Vorgesetzte sich selbst unprofessionell verhalten, kann ein Arbeitnehmer schon mal die Nerven verlieren. Hier fallen dann häufig auch sehr unbedachte Äußerungen. Nicht selten wird dem Arbeitgeber sogar gedroht. Davor muss ich aus arbeitsrechtlicher Sicht dringend warnen. Drohungen gegenüber dem Arbeitgeber können eine Kündigung rechtfertigen Wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber bedroht, kann dies eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen. Dabei müssen es gar nicht immer Schläge sein, mit denen gedroht wird. Es reicht auch eine ... weiter lesen
Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 26.10.2022 zum Aktenzeichen 7 O 52/22 in einem von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Rechtsanwaltskanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass eine Gewerkschaft die Handakten an ein Mitglied herauszugeben hat. Der Kläger macht gegen die Beklagte Ansprüche auf Herausgabe einer Handakte aus einem Geschäftsbesorgungsvertrag geltend. Der Kläger ist Mitglied bei der Beklagten. Der Kläger hat einen Grad der Behinderung von 50 und gilt deshalb als schwerbehindert , vgl. § 2 Abs. 2 SGB IX. Die Beklagte vertrat den Kläger außergerichtlich gegenüber dem Arbeitgeber des Klägers. Daneben ... weiter lesen
Akzeptiert ein Arbeitnehmer eine Kündigung gemäß § 1a Kündigungsschutzgesetz (Arbeitgeber bietet im Kündigungsschreiben eine Abfindung an, wenn der Arbeitnehmer auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet), dann hat er keinen Anspruch auf Wiedereinstellung, wenn der Kündigungsgrund nachträglich wegfällt, weil es zu einem Betriebsübergang auf ein anderes Unternehmen kommt. Das Arbeitsgericht Krefeld hat in einer aktuellen Entscheidung (ArbG Krefeld, Urteil vom 28.1.2010, Az. 1CA 2930/09) zu der in der Rechtsprechung noch umstrittenen Frage Stellung genommen, ob einem Arbeitnehmer, der zunächst eine Kündigung mit einem Abfindungsangebot des alten ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden (Az.: 7 Sa 766/12), dass einem Arbeitnehmer, der nach Elternzeit in sein Unternehmen zurückkehrt ein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung zusteht. Der Kläger war zuvor im 3-Schichtbetrieb in einer Vollzeitbeschäftigung angestellt gewesen. Nach seiner zweijährigen Elternzeit wollte er nur noch in Teilzeit von 9 Uhr bis 14 Uhr arbeiten. Aufgrund seiner familiären Situation, zwei Kinder und berufstätige Frau, war ihm das Antreten einer Vollzeitstelle ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht relativiert den bisherigen Grundsatz, dass verhaltensbedingte Kündigungen ohne vorherige Abmahnungen grundsätzlich auch dann zulässig sind, wenn es sich bei den gestohlenen oder unterschlagenen Gegenständen um Dinge von geringem Wert handelt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer seiner jüngsten diesbezüglichen Entscheidung (10.06.2010) seinen bislang von ihm selbst fortwährend vertretenen Grundsatz nachhaltig in Frage gestellt, nach dem bei Straftaten des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, insbesondere bei Eigentumsdelikten, eine fristlose Kündigung des Arbeitgebers auch dann rechtmäßig ist, wenn sich der Rechtsverstoß des Arbeitnehmers auf ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen Unterschrift ist riskant: Oftmals wollen Arbeitgeber vom Arbeitnehmer eine Unterschrift, wenn sie diesem eine Kündigung übergeben. In der Regel möchte sich der Arbeitgeber damit einfach nur bestätigen lassen, dass der Arbeitnehmer die Kündigung auch wirklich erhalten hat. Dann ist eine Unterschrift unproblematisch. Ich empfehle Arbeitnehmern trotzdem, nicht zu unterscheiben. Ansonsten besteht nämlich das Risiko, dass die Unterschrift später dahingehend gedeutet wird, dass der Arbeitnehmer damit die Kündigung akzeptiert hat. Keine Gefahr bei klarstellendem Zusatz: Damit eine ... weiter lesen