Rechtsanwalt Dipl.-Jur.Jens Usebach, LL.M.
Das Landesarbeitsgericht Kiel hat mit Urteil vom 03.02.2020 zum Aktenzeichen 1 Sa 401/18 entschieden, dass ein Mitarbeiter, der aus dem Betrieb seines Arbeitgebers Weinflaschen eines Kunden entwendet, seinem Arbeitgeber den Betrag ersetzen muss, den dieser benötigt, um auf dem Markt Ersatz zu beschaffen.
Aus der Pressemitteilung des LArbG Kiel Nr. 5/2020 vom 25.03.2020 ergibt sich:
Die klagende Arbeitgeberin betreibt ein Hotel. Sie hat einem Kunden im Jahr 2009 zwei 6-Liter Flaschen "Chateau Petrus Pommerol", Jahrgang 1999, zu einem Gesamtpreis von 13.757,60 Euro verkauft und diese bei sich eingelagert. Der Beklagte war bei der Arbeitgeberin als Direktionsassistent angestellt und entwendete die Flaschen aus ... weiter lesen