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Bremen (jur). Ständig kurzzeitig erkrankte Arbeitnehmer können zwar bereits ab dem ersten Krankheitstag zur Vorlage eines ärztlichen Attests verpflichtet werden. Vorher muss aber der Personalrat dazu angehört werden, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen in einem am Mittwoch, 28. Juni 2017, veröffentlichten Beschluss zu den landesrechtlichen bremischen Bestimmungen (OVG 6 LP 54/15). Die Rechtsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde zugelassen. Laut Gesetz müssen Arbeitnehmer ein Attest spätestens ab dem vierten Krankheitstag vorlegen, der Arbeitgeber kann dies aber auch schon früher verlangen. Im konkreten Fall ging es um eine beim bremischen Senator ... weiter lesen
Wer die Vergütung von Überstunden einklagen möchte, unterliegt hohen prozessualen Anforderungen - Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10.04.2013, 5 AZR 122/12 Wer wochen- und monatelang Überstunden geleistet hat und diese dann vor Gericht einklagen möchte, hat oft Probleme. Denn die Arbeitsgerichte stellen hohe Anforderungen an den Vortrag, den der Arbeitnehmer in einem solchen Prozess zu leisten hat. Kann dieser vom Arbeitnehmer nicht geleistet werden, geht dieser leer aus. Dies passierte dem Arbeitnehmer in dem Prozess, der mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10.04.20103, 5 AZR 122/12, endete. Der Fall mit den Überstunden Der Kläger war als betriebseigener Handwerker bei ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat am 02.09.2020 zu den Aktenzeichen 5 Sa 295/20 und 5 Sa 14/20 entschieden, dass die betriebsbedingte Kündigung von Stammarbeitnehmern wegen alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten unwirksam ist, wenn der Arbeitgeber Leiharbeitnehmer beschäftigt, mit denen er ein nicht schwankendes, ständig vorhandenes (Sockel-) Arbeitsvolumen abdeckt. Aus der Pressemitteilung des LArbG Köln Nr. 6/2020 vom 30.10.2020 ergibt sich: Die Beklagte, ein Automobilzulieferer, beschäftigt neben 106 Arbeitnehmern auch Leiharbeitnehmer. Weil ihr Auftraggeber das Volumen seiner Autoproduktion reduzierte, sprach sie wegen des dadurch bei ihr entstehenden ... weiter lesen
Die Rechtsprechung setzt als Wert für Streitigkeiten um ein Arbeitszeugnis regelmäßig ein Bruttomonatsgehalt oder weniger an. Daran messen sich die anwaltlichen Gebühren, die dann ebenfalls sehr niedrig sind. Das wird der heutigen Bedeutung eines Arbeitszeugnisses nicht gerecht. Quasi als Fortsetzung dieser fatalen Ideologie nehmen auch die meisten Arbeitnehmer die Bedeutung eines Arbeitszeugnisses nicht ernst genug. Fakt ist: Ein Zeugnis mit einer Benotung von schlechter als gut ist quasi nicht verwertbar. Man sollte es aus meiner Sicht bei der Bewerbung besser unterschlagen. Das führt zu einer Lücke in den Bewertungen mit ebenfalls fatalen Auswirkungen auf den Gang des jeweiligen Bewerbungsverfahrens. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach, 2 Ca 1765/15 , Urteil vom 14.10.2015. Wenn sich Arbeitnehmer Weisungen ihres Arbeitgebers widersetzen, kann schnell eine Abmahnung und im Extremfall sogar eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses drohen. Fall: Im vorliegenden Fall ging es um einen homosexuellen Verkaufsreisenden mit einer Beschäftigungsdauer von 20 Jahren. Dieser weigerte sich, ein neues Firmenfahrzeug zu benutzen, auf dem nackte, aus Kaffeebohnen herausragende Frauenbeine zu sehen waren. Der Arbeitgeber hatte außerdem rote, statt der bis dahin grauen Radkappen angebracht. Der ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Teilurteil vom 16.11.2020 zum Aktenzeichen 2 Sa 112/20 entschieden, dass für eine Abmahnung nicht bereits deshalb ein Entfernungsanspruch besteht, weil sie lange zurückliegende Sachverhalte betrifft.Denn das Bundesarbeitsgericht wertet ein bis zum Kündigungszeitpunkt langjährig beanstandungsfrei geführtes Arbeitsverhältnis positiv im Rahmen der Interessenabwägung. Im Gegenzug bedeutet dies, dass auch lange zurückliegende abgemahnte Vertragsverletzungen weiterhin dokumentiert bleiben müssen, um den Anschein eines stets beanstandungsfreien Arbeitsverhältnisses widerlegen zu können. Die erkennende Kammer ... weiter lesen
Manchmal müssen Arbeitgeber feststellen, dass die Beschäftigungsmöglichkeit für einen bestimmten Arbeitnehmer wegfällt, sie diesen aber auf einem anderen Arbeitsplatz noch gebrauchen können. Durch eine bloße Versetzung kann der neue Arbeitsplatz aber nicht zugewiesen werden, da hiergegen konkrete Festlegungen im Arbeitsvertrag sprechen. In diesem Fall bietet sich eine sog. Änderungskündigung an, also die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zusammen mit dem Angebot, dieses zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. In einem solchen Fall schadet dem Arbeitgeber aber zuviel Flexibilität. Er muss dem Arbeitnehmer ein konkretes Angebot machen, dass dieser nur noch mit ... weiter lesen
Die Beklagte betrieb als Franchisenehmerin ein Restaurant in Frankfurt/Main und ein weiteres im Darmstädter Hauptbahnhof. Der Kläger ist bei ihr seit 1991 beschäftigt, seit 1995 als Schichtführer im Frankfurter Betrieb. Diesen Betrieb schloß die Beklagte am 30. Juni 1997. Nach einem mit dem Betriebsrat, dessen Vorsitzender der Kläger war, abgeschlossenen Interessenausgleich sollten der Kläger und einige andere Arbeitnehmer in Darmstadt weiterbeschäftigt werden. Nachdem die Beklagte ab 1. Juli 1997 in Darmstadt die Schichtzeiten geändert hatte, konnte der Kläger einen Teil der in die Nacht hineinreichenden Schichten nicht mehr wahrnehmen. Er hätte sonst, weil er keinen PKW besaß und von Frankfurt aus mit dem Zug anreiste, vor ... weiter lesen
Wenn Arbeitnehmer sich mit dem Arbeitgeber – gerichtlich oder außergerichtlich – gütlich einigen, fragen sich viele Arbeitnehmer regelmäßig, wie sie sicherstellen, dass sie bei den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber („Abfindungspoker“) wirklich das bestmögliche Ergebnis erzielen. Arbeitnehmer fragen sich sodann, ob sie unter allen Umständen davon ausgehen können, dass die mit dem Arbeitgeber ausgehandelten Abfindungskonditionen optimal sind und die den Interessen des Arbeitnehmers am besten gerecht wird. Um in den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen, muss der Arbeitnehmer Kenntnis von den ... weiter lesen
Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung Als Anlass für eine krankheitsbedingte Kündigung kommen in Betracht: • Häufige Kurzzeiterkrankungen • Langzeiterkrankung • krankheitsbedingte Leistungsminderung • dauernde Arbeitsunfähigkeit, bzw. Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit da in den nächsten zwei Jahren nicht mit einer anderen Prognose gerechnet werden kann. Die Rechtssprechung prüft die Wirksamkeit der Kündigung in 4 Stufen: 1. Stufe: Prüfung einer negativen Gesundheitsprognose. Eine negative Gesundheitsprognose ist zu stellen, wenn zum Zeitpunkt des Zuganges der Kündigung in Bezug auf die zu diesem Zeitpunkt ... weiter lesen
Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, im Interview mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Maximilian Renger: Uns hat vor kurzem mal wieder eine Nachfrage eines YouTube-Zuschauers erreicht, der wissen wollte, welche Informationen der Arbeitgeber eigentlich über ihn als Arbeitnehmer sammeln darf. Wie sieht es denn nun aus? Fachanwalt Bredereck: Der Arbeitgeber ist dazu berechtigt eine sog. Personalakte über den Arbeitnehmer zu führen. Das kann er in Papierform oder auch elektronisch tun. In dieser Personalakte darf er dann alle solchen Daten und Unterlagen aufbewahren, die für das Arbeitsverhältnis von Bedeutung sind. Maximilian Renger: Welche ... weiter lesen
• In Krisenzeiten sparen viele Firmen am Weihnachtsgeld. Diese Praxis ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld hat. Auch wenn das Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, besteht nach der herrschen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei wiederholter, freiwilliger und vorbehaltloser Zahlung des Weihnachtsgeldes ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auch für die Zukunft. • Arbeitnehmer, die in den vergangenen Jahren Weihnachtsgeld erhalten haben, sollten zunächst prüfen, ob die Zahlung mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt versehen waren. Hat der Arbeitgeber sich jeweils deutlich vorbehalten, die Zahlung in Zukunft ... weiter lesen