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Der Fall eines Mitarbeiters der Firma IKEA schlug in der Presse hohe Wellen. Der Arbeitnehmer hatte NPD-Funktionäre als Freunde auf seinem Facebook-Profil verlinkt und stand mit diesen in Verbindung. IKEA möchte sich von diesem Mitarbeiter trennen, da diese Einstellung nicht mit den Werten des Unternehmens vereinbar ist. Für die Kündigung eines Mitarbeiters in einem größeren Unternehmen muss ein Kündigungsgrund vorliegen. In Betracht kommt eine verhaltensbedingte Kündigung. Diese setzt eine Verfehlung des Arbeitnehmers gegen seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen oder ein schädigendes Verhalten zulasten des Arbeitgebers voraus. Die Frage der Auswahl von Freunden auf Facebook ist ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Am 30.4.2014 endet das Schutzschirmverfahren für den Weltbild-Verlag. Das bedeutet, dass dann auch die bislang von der Bundesagentur für Arbeit geleisteten Insolvenzgeldzahlungen an die Arbeitnehmer eingestellt werden. Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge ist immer noch keine endgültige Entscheidung über den Verkauf der einzelnen Filialen gefallen. Es soll aber demnächst einen Sozialplan und wohl auch eine Transfergesellschaft geben. Für die Arbeitnehmer des Weltbildkonzerns ist die derzeitige Situation weiterhin äußerst unübersichtlich. Ab dem 1.5.2014 erhalten Sie wieder ... weiter lesen
Beschäftigungsanspruch eines Schwerbehinderten und Betriebsratsanhörung Nach § 81 Abs. 4 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen gegenüber ihrem Arbeitgeber Anspruch auf eine Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können. Der Anspruch besteht nicht, soweit seine Erfüllung für den Arbeitgeber nicht zumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden wäre. Der bei der beklagten Deutschen Post AG tätige Kläger ist mit einem Grad der Behinderung von 70 schwerbehindert. Er ist allein in der Briefzustellung einsatzfähig. Freie Arbeitsplätze dafür sind nur in einer Niederlassung vorhanden, in die der Kläger erst versetzt werden müßte. Die Beklagte lehnt dies ... weiter lesen
•Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, welche dem Arbeitnehmer aus einer Betriebsänderung entstehen. •Der Sozialplan ist anders als der Interessenausgleich eine Betriebsvereinbarung. •Bei jeder Betriebsänderung kann grundsätzlich ein Sozialplan verlangt werden. •Der Sozialplan sollte vor der Betriebsänderung erstellt werden, kann jedoch auch noch danach vereinbart werden, wenn die Betriebsänderung sehr schnell vollzogen wurde. •Von dem Sozialplan sind alle Arbeitnehmer erfasst, die durch die geplante Betriebsänderung Nachteile erleiden. Nicht vom Sozialplan ... weiter lesen
Nach einem Bericht des Spiegels vom 8.8.2011 hat die Geschäftsführung der Deutschen Flugsicherung (DFS) ihren Mitarbeitern verboten an dem Streik teilzunehmen. Wer trotzdem mitmache, riskiere "arbeitsrechtliche Konsequenzen", bis hin zur "fristlosen Kündigung", so der Spiegel in seinem Bericht. Im vorliegenden Fall hatte das Arbeitsgericht Frankfurt den Streik verboten, die Gewerkschaft auf eine weitere Auseinandersetzung verzichtet. Dann ist die Rechtslage klar. Arbeitnehmer die in einem solchen Fall trotz Streikverbot streiken, riskieren ihren Arbeitsplatz. Das gilt erst recht, wenn der Arbeitgeber zuvor klargestellt hat, dass er einen solchen Streik und die Teilnahme an ihm nicht tatenlos hinnehmen werde. Weitaus ... weiter lesen
Die Neufassung des § 309 Nr. 13 BGB, der auch im Rahmen der AGB-Kontrolle für Arbeitsverträge gilt, wirkt sich auf die Regelungen über Ausschlussklauseln aus. Ab dem 1. Oktober 2016 dürfen Arbeitsverträge maximal Textform vorschreiben. Üblicherweise enthalten Arbeitsverträge so genannte Ausschlussklauseln bei deren Nichtbeachtung die Ansprüche der Vertragsparteien vor Eintritt der Verjährung nicht mehr durchgesetzt werden können. Dabei ist regelmäßig Schriftform vereinbart. Für die bis zum 30. September 2016 geschlossenen Verträge gilt das bisherige Recht. Danach war es möglich, einstufige oder zweistufige Ausschlussfristen zu vereinbaren, die ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat am 28.07.2020 zum Aktenzeichen 1 ABR 6/19 entschieden, dass das Einsichts- und Auswertungsrecht des Betriebsrates zur Beantwortung von Auskunftsverlangen der Beschäftigten nach den Vorgaben im Entgelttransparenzgesetz nicht besteht, wenn der Arbeitgeber die Erfüllung der Auskunftsverpflichtung berechtigterweise an sich gezogen hat. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 24/2020 vom 29.07.2020 ergibt sich: Die Arbeitgeberin ist ein Telekommunikationsunternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten. Nach Inkrafttreten des EntgTranspG machte sie von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, die Verpflichtung zur Erfüllung von Auskunftsverlangen der Beschäftigten ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Mögliche Transfergesellschaft für Berliner Mitarbeiter: Zuletzt hatte es Verhandlungen zwischen dem Bund und den drei Air-Berlin-Ländern (Berlin, Nordrhein-Westfalen und Bayern) über die Einrichtung einer Transfergesellschaft gegeben. Nach aktuellen Medienberichten (u.a. Spiegel Online vom 25.10.2017) sind diese Verhandlungen nun gescheitert. Die betroffenen Mitarbeiter von Air Berlin stehen demnach vor der Kündigung. Möglich bleiben soll aber eine Transfergesellschaft für die Berliner Beschäftigten. Vorteile der Transfergesellschaft: Mit einer Transfergesellschaft (auch Auffanggesellschaft ... weiter lesen
Erfurt (jur). Die Einwilligung eines Arbeitnehmers zu Film- oder Fotoaufnahmen erlischt nicht automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Das hat am Donnerstag, 19. Februar 2015, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden (Az.: 8 AZR 1011/13). Danach können Arbeitnehmer ihre Einwilligung aber widerrufen, wenn hierfür ein wichtiger Grund besteht. „Bildnisse“ ihrer Mitarbeiter dürfen Unternehmen laut Gesetz nur mit deren Einwilligung veröffentlichen. Die Einwilligung muss schriftlich erfolgen. Der Kläger arbeitete seit 2007 in einem Unternehmen für Klima- und Kältetechnik in Rheinland-Pfalz. 2008 willigte er schriftlich in Videoaufnahmen für einen ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Maximilian Renger: Viele Arbeitnehmer bekommen in der Praxis zunächst nur einen befristeten Arbeitsvertrag. Warum ist das Mittel der Befristung bei Arbeitgebern so beliebt? Fachanwalt Bredereck: Manche Arbeitgeber möchten erst einmal testen, wie sich der Arbeitnehmer im Betrieb so macht, oder aber wissen selbst noch gar nicht so genau, wie gut ihr Unternehmen in der Zukunft laufen wird. Dabei muss man immer im Hinterkopf behalten, dass ein Arbeitnehmer nach sechs Monaten im Betrieb und wenn regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter im Unternehmen ... weiter lesen
Der Betreiber eines Krematoriums kann von seinen Mitarbeitern die Herausgabe des aus der Asche Verstorbener gewonnenen Zahngoldes verlangen. (Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 26. Juni 2013 – 5 Sa 110/12 –, juris). Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Ausgangslage: Der Angestellte eines Krematoriums hatte ohne Kenntnis seines Arbeitgebers aus der Asche der Verstorbenen das Zahngold heraus gesammelt und an eine andere Firma verkauft. Als der Arbeitgeber Schadensersatz verlangt (eine Herausgabe war nicht möglich, da das Gold bereits verarbeitet war) berief sich der Arbeitnehmer zum einen darauf, dass das Zahngold herrenlos gewesen sei und er es sich daher ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Maximilian Renger: Auf unserem YouTube-Kanal hat zuletzt ein Zuschauer gefragt, ob ein befristeter Arbeitsvertrag eigentlich gekündigt werden kann. Wie sieht es denn nun aus? Fachanwalt Bredereck: Bei einem befristeten Arbeitsvertrag handelt es sich um einen Zeitvertrag, der automatisch am in dem Vertrag festgelegten Termin endet. Eine vorherige Kündigung ist deshalb nur dann möglich, wenn eine entsprechende Möglichkeit im Vertrag vereinbart wurde. Ist das nicht der Fall, können weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer kündigen, bis der Vertrag von ... weiter lesen