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• Bei Arbeit auf Abruf ist die Dauer der Arbeitszeit innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht festgelegt. Der Arbeitgeber ruft die Arbeitsleistung im Bedarfsfall ab und bezahlt nur die jeweils abgerufene Leistung. • Im deutschen Arbeitsrecht regelt § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) die Arbeit auf Abruf. Danach ist Arbeit auf Abruf zulässig, wenn arbeitsvertraglich eine bestimmte wöchentliche und tägliche Arbeitszeit festgelegt wird. Wird dies unterlassen, so gilt eine Wochenstundenzahl von zehn Stunden als vereinbart. • Fehlt es an einer vertraglichen Festlegung der täglich zu leistenden Arbeitszeit, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers ... weiter lesen
• Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen kündigen. Voraussetzung ist, dass ein dringender betrieblicher Grund vorliegt. Ein solcher liegt regelmäßig dann vor, wenn einer oder mehrere Arbeitsplätze wegfallen. • Die Einschätzung, ob ein Arbeitsplatz wegfällt, liegt in der Macht des Arbeitgebers. Gerichtlich ist diese Entscheidung nur eingeschränkt überprüfbar. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn der Arbeitnehmer nicht an einem anderen Arbeitsplatz im Betrieb oder zu anderen Arbeitsbedingungen weiter beschäftigt werden kann. • Wenn der Arbeitgeber nicht alle Arbeitnehmer kündigt, muss er eine Sozialauswahl ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt, Berlin Erfüllt der Arbeitnehmer die Wartezeit nach § 4 BUrlG, so hat er einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch pro Jahr von 24 Werktagen. Die Regelung bezieht sich auf eine 6-Tage-Woche. Wird im Betrieb des Arbeitgebers in der 5-Tage-Woche gearbeitet, so beträgt der Anspruch 20 Arbeitstage. Bei der Gewährung des Urlaubes sind zeitlich die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Etwas anderes gilt dann, wenn der Arbeitgeber dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer zu berücksichtigen hat. Darüber hinaus muss der Urlaub zusammenhängend ... weiter lesen
Nach einer Umfrage des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) über die Höhe von Abfindungen erhielten die meisten Befragten eine Abfindung in Höhe von 5.000,00 € bis 10.000,00 €. Es kann sich also lohnen gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht zu erheben und um eine Abfindung zu kämpfen. Man hat keineswegs automatisch mit einer Kündigung einen Anspruch darauf, eine Abfindung zu bekommen (Ausnahme: Die Abfindung ergibt sich aus einem Sozialplan). Zwar hat der Gesetzgeber geregelt, dass ein Arbeitgeber im Kündigungsschreiben gleich eine Abfindung anbieten kann, wenn der gekündigte Arbeitnehmer dafür auf eine Kündigungsschutzklage ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgerichts Köln hat mit Urteil vom 09.04.2019 zum Aktenzeichen 4 Sa 242/18 entschieden, dass der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres verfällt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor über seinen Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt hat. Diese Initiativlast des Arbeitgebers bezieht sich nicht nur auf das laufende Kalenderjahr, sondern auch auf den Urlaub aus vorangegangenen Kalenderjahren. Aus der Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Köln mit der Nr. 2/2019 vom 01.07.2019 ergibt sich: Der Kläger war in der Zeit vom 01.09.2012 bis zum 31.03.2017 als Bote bei dem beklagten Apotheker beschäftigt. ... weiter lesen
Nach dem Bundesurlaubsgesetz (§ 1 BUrlG) haben Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Als Arbeitnehmer iSd. Gesetzes gelten auch Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind (§ 2 BUrlG). Der Urlaubsanspruch der arbeitnehmerähnlichen Personen richtet sich grundsätzlich nach denselben Bestimmungen wie der Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer. Sie haben ebenfalls Anspruch auf bezahlte Freistellung. Bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ist der Urlaub abzugelten. Die in einer Klinik als Nachtwache beschäftigte Klägerin hatte geltend gemacht, sie sei Arbeitnehmerin gewesen. Die Arbeitgeberin hatte das verneint, weil die Klinik den ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Straftaten zulasten des Arbeitgebers als Kündigungsgrund Wer als Arbeitnehmer Straftaten zulasten des Arbeitgebers begeht, riskiert die Kündigung. Insbesondere, wenn das Vermögen des Arbeitgebers geschädigt wird, z. B. durch Diebstahl, Unterschlagung oder einen Betrug, kann der Arbeitgeber kündigen, regelmäßig auch fristlos ohne vorherige Abmahnung. Doch nicht immer lassen sich die Vorwürfe des Arbeitgebers beweisen. Verdachtskündigung Der Arbeitgeber kann eine fristlose Kündigung zwar auch auf den Verdacht einer strafbaren Handlung des Arbeitnehmers stützen. Das ... weiter lesen
§ 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes begründet einen Anspruch des Arbeitnehmers, seine mit Zustimmung des Arbeitgebers verringerte Arbeitszeit auf die vom Arbeitnehmer gewünschten Zeiten festzulegen, soweit dieser Verteilung der Arbeitszeit keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Eine von den Betriebsparteien vereinbarte Regelung über den Beginn der täglichen Arbeitszeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG) kann ein betrieblicher Grund iSv. § 8 TzBfG sein. Das ist sie jedoch nicht, wenn der vom Arbeitnehmer gewünschte andere Arbeitsbeginn keinen kollektiven Bezug hat. Dieser Bezug fehlt, wenn die Interessen der anderen Arbeitnehmer nicht durch Arbeitsverdichtung, Mehrarbeit oder andere Auswirkungen berührt werden. Die Beklagte ist ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Als Anlass für eine krankheitsbedingte Kündigung kommen in Betracht: • Häufige Kurzzeiterkrankungen • Langzeiterkrankung • krankheitsbedingte Leistungsminderung • dauernde Arbeitsunfähigkeit, bzw. Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit da in den nächsten zwei Jahren nicht mit einer anderen Prognose gerechnet werden kann. Die Rechtssprechung prüft die Wirksamkeit der Kündigung in 4 Stufen: 1. Stufe: Prüfung einer negativen Gesundheitsprognose. Eine negative Gesundheitsprognose ist zu ... weiter lesen
Keine Zeitzuschläge für Angestellte des öffentlichen Dienstes, die an Heiligabend und Silvester zur Arbeit herangezogen werden und später bezahlte Freizeit erhalten Die Klägerin ist als Angestellte bei der Bundeswehr beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden die Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrags (BAT) Anwendung. Nach diesem Tarifvertrag ist an Heiligabend und Silvester, soweit die dienstlichen und betrieblichen Verhältnisse es zulassen, Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Vergütung zu erteilen. Die Klägerin wurde am 24. Dezember 1997 von 19.00 Uhr bis 24.00 Uhr und am 31. Dezember 1997 von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr zur Arbeitsleistung herangezogen. In den Folgemonaten erhielt sie als Ausgleich dafür im ... weiter lesen
Nach § 104 Abs.1 Satz 1 SGB VII sind Unternehmer den in ihrem Unternehmen tätigen gesetzlich Unfallversicherten zum Ersatz von Personenschäden nach zivilrechtlichen Haftungsgrundsätzen nur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 - 4 SGB VII versicherten Weg herbeigeführt haben. Direkte Haftungsansprüche des Versicherten gegen den Arbeitgeber, der allein die Beiträge zahlt, sind danach ausgeschlossen. Zu den versicherten Wegen gehören zwar auch die Wege von der Wohnung zur Arbeitsstelle und zurück. Der Achte Senat zählt hierzu jedoch nur die privat organisierten Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstelle. Ein vom Arbeitgeber durchgeführter Transport der Arbeitnehmer zur und von der ... weiter lesen
Ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist für den Arbeitgeber eine interessante Alternative zum Ausspruch einer Kündigung. Er riskiert keine Überprüfung der Kündigungsgründe durch das Arbeitsgericht und muss auch keine Kündigungsfristen beachten. Auch auf den besonderen Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder, schwerbehinderte Menschen, Eltern in Elternzeit, pflegende Angehörige oder Schwangere muss er keine Rücksicht nehmen. Vorsicht ist für den Arbeitnehmer angebracht. Erhält der Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung im Rahmen eines außergerichtlichen Aufhebungsvertrags, riskiert er eine Sperrzeit von der ... weiter lesen