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Um einen Rechtsmissbrauch auszuschließen, müssen bei der Überprüfung einer Vertretungsbefristung alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Urteil vom 18. Juli 2012 – 7 AZR 443/09. Fall: Elf Jahre lang war eine Justizfachangestellte vom AG Köln zur Vertretung von anderen Arbeitnehmern beschäftigt worden. Ihr Arbeitsverhältnis beruhte dabei auf 13 unmittelbar aneinander anschließenden befristeten Arbeitsverträgen. Nun machte die Klägerin mit einer Befristungskontrollklage geltend, dass eine Rechtfertigung der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Abgrenzungskatalog: Der nachfolgende Abgrenzungskatalog soll einen Überblick über die wichtigsten Abgrenzungsmerkmale zwischen selbstständigen Mitarbeitern und tatsächlichen Arbeitnehmern bieten. Dabei muss stets die typologische Betrachtungsweise des Bundesarbeitsgerichts berücksichtigt werden. Das Gericht hält die Aufstellung abstrakter, für alle möglichen Arbeitsverhältnisse geltender Kriterien für unmöglich. Als Konsequenz sieht es das Gesamtbild unter Berücksichtigung der Umstände des einzelnen Falles als maßgeblich an. Daher empfiehlt es sich immer zunächst ... weiter lesen
Freistellung einer Frauenvertreterin Die Klägerin ist als vollzeitbeschäftigte Angestellte an der Universität Freiburg tätig. Für diese Dienststelle ist sie nach dem Landesgleichberechtigungsgesetz (LGlG) als Frauenvertreterin gewählt und im Umfang von 60 vH von ihrer Arbeitspflicht befreit. Sie ist zuständig für etwa 1800 Beschäftigte; der Frauenanteil beträgt 57 vH. Nach § 13 Abs. 1 Satz 1 LGlG ist eine Frauenvertreterin zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben in erforderlichem Umfang von den übrigen dienstlichen Aufgaben freizustellen. Bei Uneinigkeit über die Freistellung entscheidet eine Schlichtungsstelle. Diese hielt auf einen Antrag der Klägerin hin eine Freistellung im Umfang von 75 vH für geboten. An diese ... weiter lesen
Kein zeitlich unbegrenzter Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Auflösungsverschuldens des Arbeitgebers Der Kläger war seit 1991 in einer Niederlassung der beklagten Omnibusherstellerin als Verkaufsbeauftragter beschäftigt. Im Anstellungsvertrag behielt sich die Beklagte das Recht vor, das Verkaufsgebiet zu ändern. Eine 1992 zunächst erfolgte Erweiterung des Gebiets wurde 1993 teilweise wieder zurückgenommen. Für 1994 blieben vom Kläger beanspruchte Ausgleichsprovisionen iHv. ca. 3.900,00 DM offen. Der Kläger, dessen Jahreseinkommen 1994 und 1995 bei jeweils ca. 130.000,00 DM lag, hatte die Zahlung im August 1995 vergeblich angemahnt, im November 1995 bekräftigte die Beklagte, daß sie die Beträge nicht zahle. Mit ... weiter lesen
Eine erschreckende Vielzahl heute noch verwandter Arbeitsverträge sind unbrauchbar aus im wesentlichen drei Gründen: 1. Die Arbeitsverträge enthalten unwirksame Regelungen. 2. Die Arbeitsverträge enthalten überflüssige Regelungen. 3. In Arbeitsverträgen fehlen gesetzlich vorgeschriebene Regelungen. 1. Die Arbeitsverträge enthalten unwirksame Regelungen. Seit dem 1.1.2002 werden Arbeitsverträge in die sogenannte AGB-Kontrolle (AGB = Allgemeine Geschäftsbedingung) einbezogen. Damit werden die einseitig vom Arbeitgeber in Formulararbeitsverträgen dem Arbeitnehmer vorgegebenen Arbeitsbedingungen einer richterlichen Kontrolle anhand der §§ 304-310 BGB unterzogen. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: In dem Urteil des Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz vom 27.08.2012 (Az.: 5 Sa 54/12) wurde festgelegt, dass ein Arbeitgeber in seinen allgemeinen Arbeitsbedingungen, die Arbeitsvertragsbestandteil werden, einen Hinweis darauf zu erbringen hat, dass Zusatzzahlungen der Freiwilligkeit und dem Widerruf unterliegen. Eine genaue Bestimmung der Zusatzzahlungen müsse erfolgen, da dem Arbeitgeber sonst die Chance genommen wird, vorbehaltlose Änderungen vorzunehmen. In dem Rechtsstreit ging es angeblich um einen ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 19.12.2019 zum Aktenzeichen 8 AZR 511/18 entschieden, dass die Rechtskraft einer Entscheidung, mit der eine Kündigungsschutzklage abgewiesen wurde, grundsätzlich etwaige Ansprüche des Arbeitnehmers auf Ersatz entgangenen Verdienstes sowie entgangener Rentenansprüche ausschließt. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 47/2019 vom 19.12.2019 ergibt sich: Etwas anderes könne ausnahmsweise bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung i.S.v. § 826 BGB durch den Kündigenden in Betracht kommen, so das BAG. Der katholische Kläger war langjährig bei der beklagten Kirchengemeinde (Beklagte zu 1.) als Organist, ... weiter lesen
Pimkie ist eine Modemarke für jugendliche Damenoberbekleidung. Pimkie hat 75 Filialen in Deutschland, von denen nun 40 Filialen geschlossen werden. Promod ist ebenfalls ein Modeunternehmen für Damenkleidung. Promod schließt nun alle seine 32 Filialen in Deutschland. Insgesamt werden 150 Arbeitnehmer die betriebsbedingte Kündigung erhalten. Beide Unternehmen sind durch die Corona -Pandemie ins wirtschaftliche Straucheln geraten und waren zuvor bereits durch Online-Konkurrenz angeschlagen. Die Unternehmen begründen den Schritt der Filialschließungen damit, das damit das Unternehmen an sich gerettet werde und dadurch auch Arbeitsplätze erhalten ... weiter lesen
Gemäß § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt nur für die Befristungsvereinbarung und nicht für den ihr zugrundeliegenden sachlichen Grund. Dieser muss auch nicht Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung sein. Der Sachgrund ist nur objektive Wirksamkeitsvoraussetzung für die Befristung. Diese Grundsätze gelten auch für die Befristung zur Erprobung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 TzBfG. So war die Klage eines beim Arbeitsamt Duisburg beschäftigten Arbeitnehmers erfolglos. Er war zunächst in der Zeit vom 1. Juni 2001 bis zum 30. September 2001 als Bearbeiter tätig. Er erhielt Vergütung aus der Vergütungsgruppe VII der Vergütungsordnung Anlage 1 zum ... weiter lesen
Der Arbeitgeber ist dem Arbeitnehmer gegenüber verpflichtet, rechtzeitig das geschuldete Gehalt zu zahlen. Das monatlich zu zahlende Gehalt ist in der Regel nach Ablauf des jeweiligen Monats fällig, d.h. der Arbeitgeber muss das Gehalt spätestens am ersten Tag des Folgemonats zahlen. Kommt der Arbeitgeber seiner Pflicht zur rechtzeitigen Zahlung des Gehalts nicht nach, hat der Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten, darauf zu reagieren: Zur Zahlung auffordern und Frist setzen Der Arbeitnehmer hat zunächst die Möglichkeit, den Arbeitgeber schriftlich oder mündlich zur Zahlung aufzufordern und auch eine Frist zur Zahlung zu setzen. Um der Aufforderung Nachdruck zu verleihen, kann der ... weiter lesen
Wenn es in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu vermehrten Entlassungen kommt, stellt dies für die Betroffenen meist einen einen erheblichen Schock dar. Dies ist auch durchaus verständlich, da der Arbeitsplatz meist die wirtschaftliche Existenzgrundlage für die Betroffenen und Ihre Familienangehörigen darstellt. Aber was ist nach einer Kündigung zu tun? Zunächst ist es wichtig, dass die Betroffenen keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Manchmal legt der Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag vor und bittet um Unterzeichnung. Dies sollte unbedingt unterlassen werden, ohne zuvor rechtlichen Rat durch einen Anwalt für Arbeitsrecht eingeholt zu haben. Wenn in dem Betrieb mehr als 10 Angestellte ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte Entsendet eine Baufirma einen Bauarbeiter zum Arbeitseinsatz ins Ausland, ohne dass der Lohn für die Arbeit konkret vereinbart wird, schuldet der Arbeitgeber nach § 612 BGB die übliche Vergütung. Doch wie bestimmt sich diese? Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 20. April 2011, AZ: 5 AZR 171/10 ) wendet den Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe (TV Mindestlohn) an. Weiter war fraglich, ob der Mindestlohn West oder der Mindestlohn Ost zu zahlen war. Das bestimmt sich nach dem Einstellungsort, meint das Bundesarbeitsgericht. Der Kläger war bei einem Bauunternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern als Maurer ... weiter lesen