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Experten-Ratgeber
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Macht sich der Arbeitnehmer einer Straftat schuldig oder besteht zumindest der Verdacht und kündigt ihm der Arbeitgeber daraufhin (fristlos), droht regelmäßig neben dem arbeitsgerichtlichen Verfahren auch eine Strafanzeige und in deren Folge ein Strafverfahren. Viele Arbeitgeber erstatten die Anzeige zunächst nicht. Sie warten, wie sich der Arbeitnehmer verhält. Wer Kündigungsschutzklage erhebt, muss mit der Strafanzeige rechnen. Da der Arbeitnehmer für diese Entscheidung nur drei Wochen Zeit hat (danach ist die Kündigungsschutzklage nicht mehr erfolgversprechend), baut sich ein enormer Druck auf. Das Problem: Der Arbeitnehmer hat keine Garantie, dass sich der Arbeitgeber nach Ablauf der ... weiter lesen
Gleichstellungsabrede im tarifgebietsübergreifenden Unternehmen - Betriebsübergang Der Kläger ist am 1. Oktober 1988 von der K.-AG, die ihren Sitz in Stuttgart hat, angestellt worden und im Raum Bielefeld im Arbeitsbereich Gerätekundendienst eingesetzt. Im Arbeitsvertrag ist vereinbart, daß ergänzend "die Bestimmungen der Tarifverträge in der Metallindustrie von Nordwürttemberg-Nordbaden sowie die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung" für das Arbeitsverhältnis "gelten". Die K.-AG war und ist an die zuvor genannten Tarifverträge infolge Verbandszugehörigkeit gebunden. Der Kläger gehört keiner Gewerkschaft an. Mit Wirkung vom 1. Januar 1997 ging das Arbeitsverhältnis infolge Betriebsübergangs auf die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Anwendungsfall der verhaltensbedingten Kündigung - Verstöße des Arbeitnehmers gegen den Arbeitsvertrag: Der Arbeitgeber kann dann zur verhaltensbedingten Kündigung greifen, wenn der Arbeitnehmer einen Verstoß gegen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag begangen hat. Zunächst ist aber eine Abmahnung, bei geringfügigen Verstößen auch mehrere Abmahnungen auszusprechen. Bespiele für entsprechende Vertragsverstöße des Arbeitnehmers: Eine verhaltensbedingte Kündigung kann z.B. auf folgende Vertragsverstöße gestützt werden: unentschuldigtes Fehlen, ... weiter lesen
Vielen Arbeitnehmern dürfte bereits bekannt sein, dass eine Kündigungsschutzklage in aller Regel innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht sein muss. Anderenfalls ist die Kündigung unumstößlich wirksam, auch wenn sie noch so rechtswidrig ist. Hierbei gibt es wenige Ausnahmen, z.B. wenn die überreichte Kündigung nicht unterschrieben ist, siehe hierzu mein Artikel: „Bei nicht unterschriebener Kündigung muss Kündigungsschutzklage nicht innerhalb der Drei-Wochen-Frist erhoben werden". Die Frist zur Einreichung der Klage binnen drei Wochen wurde vom Bundesarbeitsgericht im Jahr 2010 allerdings auf weitere Fälle ausgeweitet, so dass ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Dies soll aus mehreren Urteilen hervorgehen, welche das BAG am 13.03.2013 (Az. 5 AZR 954/11) ausgesprochen hat. In dem von dem BAG zu entscheidenden Fällen sollen mehrere Leiharbeiter auf Nachzahlung von Lohn geklagt haben. Die betroffenen Zeitarbeiter sollen dabei von ein und derselben Tarifgemeinschaft bezahlt worden sein. Einige sollen wohl während ihrer Tätigkeit einen Lohn für ihre Arbeit erhalten haben, welcher nahezu nur die Hälfte von dem entsprach, was die festangestellten Arbeitnehmer für ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven hat mit Beschlüssen vom 28.04.2021 zu den Aktenzeichen 12 BV 1201/21 und 12 BV 1202/21 in zwei Beschlussverfahren über die Frage entschieden, ob die Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung zweier Betriebsratsmitglieder zu ersetzen ist. Aus der Pressemitteilung des ArbG Bremen-Bremerhaven vom 27.04.2021 ergibt sich: Zudem ging es um die Frage, ob die beiden Betriebsratsmitglieder aus dem Betriebsrat auszuschließen sind bzw. der Betriebsrat aufzulösen ist. Beteiligte der Beschlussverfahren waren der Betreiber eines Seniorenwohnheims in Bremen, der in diesem Betrieb gebildete Betriebsrat und die beiden betroffenen ... weiter lesen
Die Arbeitgeberin betreibt in Hamburg den öffentlichen Nahverkehr mit Hochbahnen und Bussen. Im Januar 1996 schloß die Arbeitgeberin mit der ÖTV und der DAG Tarifverträge als "Pakt für Arbeit" ab. Darin waren - kurzgefaßt - Absenkungen des Vergütungsniveaus einerseits und andererseits Ausgleichszahlungen sowie der Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen vorgesehen. Eine größere Zahl betroffener Arbeitnehmer führt gegen die Absenkung ihrer Vergütungen Klage mit - im wesentlichen - der Begründung, die Tarifverträge seien rechtsunwirksam, weil die sie belastende Regelung gegen höherrangiges Recht verstoße. In dieser Situation erhob die Arbeitgeberin die vorliegende Klage gegen die ÖTV und die DAG mit den Anträgen festzustellen, ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Nach der Privatisierung eines öffentlichen Krankenhauses kann sich der Erwerber nur schwer von den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes lösen. Mit einem am Donnerstag, 27. April 2017, verkündeten Urteil bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg im Ergebnis die deutschen Regelungen, wonach dies nur durch neue Arbeitsverträge oder durch Änderungskündigungen möglich ist (Az.: C-680/15 und C-681/15). Damit zerstreuen sich auch für andere Branchen Arbeitgeber-Hoffnungen, unliebsame Alt-Tarife sogar durch konzerninterne Verkäufe loswerden zu können. Im konkreten Fall geht es um die Kliniken Langen-Seligenstadt im Landkreis ... weiter lesen
• Ein Arbeitsverhältnis kann dadurch beendet werden, dass der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, der Arbeitnehmer eine Kündigung ausspricht oder durch eine einvernehmliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Form eines Aufhebungsvertrags. • Bei Kündigung durch Arbeitgeber unterscheidet man grundsätzlich drei Arten von Kündigungen: o Betriebsbedingte Kündigungen o Verhaltensbedingte Kündigungen o Personenbedingte Kündigungen und • Kündigt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis selbst oder schließt er (auf Druck des Arbeitgebers) einen Aufhebungsvertrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, muss ... weiter lesen
Für die Rechtsberatung ist bekanntlich immer ausschlaggebend, was die Gerichte sagen. Wenn möglich sucht man nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts oder eines sonstigen Obergerichtes. Manchmal gibt es aber auch Entscheidungen einfacher Arbeitsgerichte, die man im Hinterkopf behalten sollte. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 17.03.2010, AZ 2 Ca 319/10 gehört hierzu. Denn dieses vertritt gut und ausführlich begründet eine von der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts abweichende Rechtsauffassung, die - wenn sie sich durchsetzen würde - einer Revolution gleichkäme. Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen nahm nämlich an, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers in ... weiter lesen
Der Aufhebungsvertrag stellt eine gängige Möglichkeit zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar. Speziell der Arbeitnehmer hat jedoch im Hinblick auf unliebsame sozialrechtliche Konsequenzen (mögliche Sperrfrist, ruhender Anspruch auf Arbeitslosengeld) einiges zu beachten. Dazu ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Inhalt: Durch einen Aufhebungsvertrag kann – in Abgrenzung zur einseitigen Beendigung durch eine Kündigung – das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beendet werden. In einem solchen Vertrag werden dann der genaue Zeitpunkt des Endes sowie die Zahlung einer Abfindung ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Es geht weiter mit den Streiks. Nach Bahnstreik und Kitastreik geht es nun also mit dem Poststreik weiter. Dieser wiederum birgt nun aber auch noch in anderer Hinsicht als die bisherigen Streiks Probleme. Es stellt sich nun nämlich die Frage, wie dennoch wichtige Fristen, etwa bei einer Kündigung, eingehalten werden können. Schriftform nicht vorgeschrieben – keine Probleme: In solchen Fällen, in denen die Schriftform nicht zwingend erforderlich ist, bestehen vergleichsweise wenige Probleme. Etwaige Widerrufe oder Kündigungen können hier auch per E-Mail oder Fax gesendet werden. Allein der ... weiter lesen