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Das Arbeitsgericht Oberhausen hat am 31.07.2020 zum Aktenzeichen 3 Ca 781/20 einen Gütetermin vor dem Einzelrichter zur fristlosen Kündigung des stellvertretenden Store-Leiters des FC Bayern Fan-Shops im CentrO durchgeführt, der nicht mit einer Einigung endete. Nunmehr findet am 14.10.2020 der Kammertermin statt, bei dem neben dem Einzelrichter auch zwei ehrenamtliche Richter auftreten, die einmal von Seiten der Arbeitgeber und einmal von Seiten der Arbeitnehmer stammen. Wenn auch im Kammertermin keine Einigung erfolgt, wird das Arbeitsgericht Oberhausen ein Urteil fällen. weiter lesen
Arbeitsaufnahme bei Rufbereitschaft Der Kläger ist als Krankenpfleger im Funktionsbereich Anästhesie des Krankenhauses der Beklagten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden vereinbarungsgemäß die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR) Anwendung. Der Kläger wird seit dem 1. April 1998 zur Rufbereitschaft herangezogen. Bei Rufbereitschaft hält sich der Mitarbeiter auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einem von ihm selbst gewählten, dem Arbeitgeber anzuzeigenden Ort auf, um bei Abruf die Arbeit kurzfristig aufzunehmen (§ 7 Abs. 3 der Anlage 5 zu den AVR). Die Beklagte hat am 30. März 1998 angeordnet, daß bei Rufbereitschaft die Arbeit innerhalb von 20 Minuten nach ... weiter lesen
Frankfurt/Main (jur). Wenn ein Filialleiter einer Bank seine Mitarbeiter auffordert, krankzufeiern, kann er fristlos entlassen werden. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt am Main in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 30. Januar 2013 entschieden (Az.: 6 Sa 944/12). Der Kläger war Leiter einer als „Investment- und Finanzcenter“ geführten Bankfiliale. In dieser Position verdiente der Familienvater 6.083 Euro brutto. Seit seiner Versetzung in die Filiale Anfang 2010 war er wiederholt arbeitsunfähig krank. Auch mehrere seiner 16 Mitarbeiter litten an teils massiven Beschwerden, die teilweise sogar den Einsatz eines Notarztes und einen anschließenden ... weiter lesen
Leiharbeitnehmer müssen im sprichwörtlichen Sinne zwei Herren dienen: Zunächst der Zeitarbeitsfirma, mit der sie den Arbeitsvertrag geschlossen haben. Wenn sie dann an einen Kunden verliehen worden sind, werden sie in dessen Betrieb eingegliedert und müssen dessen Weisungen Folge leisten. Welche Gerichte sind aber zuständig, wenn der Leiharbeitnehmer den Entleiher verklagen möchte? Hierüber herrschte bis zu der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.03.2011, 10 AZB 49/10, Unklarheit, die jetzt beseitigt wurde. In dem entschiedenen Fall wollte ein Leiharbeitnehmer vom Entleiher eine Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erhalten, ... weiter lesen
In vielen Arbeitsverträgen oder auch Tarifverträgen sind sog. Ausschlussfristen enthalten, wonach Ansprüche nach Fälligkeit innerhalb von drei Monaten schriftlich geltend gemacht werden müssen und verfallen, wenn dies nicht geschieht. Wenn ich einen Arbeitsvertrag für einen Arbeitgeber entwerfe, nehme ich zusätzlich auf, dass Schadenersatzforderungen wegen Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit nicht von der Ausschlussklausel umfasst werden. Denn in § 309 Nr. 7 BGB, einer Vorschrift über die allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist angeordnet, dass die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht begrenzt werden darf. Und da die von mir entworfenen Arbeitsverträge ... weiter lesen
Die seit 1991 bei der Beklagten beschäftigte Klägerin teilte dieser mit Schreiben vom 9. Juni 2000 mit, sie sei schwanger. Wegen des Vorwurfs falscher Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit beantragte die Beklagte am 17. Juli 2000 beim zuständigen Landesamt für Soziales und Familie, die außerordentliche Kündigung für zulässig zu erklären. Das Landesamt erteilte mit Bescheid vom 11. August 2000 die Zustimmung mit der Maßgabe, daß die Kündigung frühestens zum 31. Dezember 2000 ausgesprochen werden könne. Die Klägerin legte gegen den Bescheid Widerspruch ein, der zurückgewiesen wurde. Ihre dagegen erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht ausgesetzt. Die Beklagte kündigte mit Schreiben vom 18. August 2000 das Arbeitsverhältnis zum ... weiter lesen
Bereitschaftsdienst und Eingruppierung Der Kläger ist bei der Beklagten als Rettungsassistent beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT). Die Rettungsassistenten der Beklagten arbeiten in 24-Stunden-Schichten. In solcher Schicht haben sie (Voll)-Dienst in der Leitstelle und zeitlich überwiegend Bereitschaftsdienst in der Rettungswache; aus diesem werden sie zu Rettungseinsätzen herangezogen. Für die Tätigkeit des Rettungsassistenten in einer Rettungsleitstelle ist tariflich eine um eine Vergütungsgruppe höhere Vergütung vorgesehen als für die "Normaltätigkeit" des Rettungsassistenten. Der als Rettungsassistent mit "Normaltätigkeit" vergütete Kläger fordert von der Beklagten die ... weiter lesen
Vorstellungsgespräch – das Fragerecht des Arbeitgebers. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Ein Thema, das bei Arbeitgebern und Bewerbern gleichermaßen häufig für Unsicherheit sorgt, ist das Fragerecht des Arbeitgebers. Welche Fragen darf ein Arbeitgeber stellen, wann muss ein Bewerber diese wahrheitsgemäß beantworten und wann darf er sogar lügen? Hier stehen sich die Interessen der beiden Parteien in der Gestalt gegenüber, dass der Arbeitgeber genaue Kenntnis über die Fähigkeiten und somit die Eignung des Bewerbers für die betreffende Stelle erlangen möchte. Der Bewerber wiederum will möglichst ... weiter lesen
• Das zusätzliche Urlaubsgeld ist vom Urlaubsentgelt abzugrenzen. • Das Gesetz enthält keine Regelungen zum zusätzlichen Urlaubsgeld. Jedoch gibt es diesbezügliche Vereinbarungen in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen. • Weiter kann ein Anspruch auf Urlaubsgeld aus betrieblicher Übung bestehen. Das ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber das Urlaubsgeld mehrfach zahlt, ohne den ausdrücklichen Vorbehalt, dass durch die Zahlung kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers für die Zukunft entstehen soll. • Ungleichbehandlungen beim Urlaubsgeld dürfen nur aus sachlichen Gründen erfolgen. • Sachliche Gründe ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Zugang von Teilzeitbeschäftigten zu Mehrarbeitszuschlägen erleichtert. Regelungen, wonach sie die Zuschläge erst ab der gleichen Gesamtstundenzahl wie Vollzeitbeschäftigte erhalten, sind in der Regel unzulässig, entschied der EuGH in einem am Donnerstag, 19. Oktober 2023, in Luxemburg verkündeten Urteil (Az.: C-660/20). Das Argument, die Zuschläge sollten eine „besondere Arbeitsbelastung“ ausgleichen, die erst ab einer bestimmten Stundenzahl bestehe, greift danach wohl nicht. Im Ergebnis ähnlich hatte der EuGH bereits am 27. Mai 2004 entschieden (Az.: C-285/02). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt war dem mit einem Urteil vom 19. Dezember 2018 gefolgt (Az.: 10 ... weiter lesen
Mainz (jur). Wer allein in Erwartung einer Erbschaft Angehörige im Haushalt unterstützt, sollte darüber genau Buch führen. Denn nur dann kann man anstatt des Erbes gegebenenfalls auch nachträglichen Lohn verlangen, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Mainz in einem am Montag, 26. Oktober 2015, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 5 Sa 123/15). Auch dann gehören danach kurze Gespräche oder ein zum Geburtstag mitgebrachter Käsekuchen allerdings nicht mit auf die Rechnung. Die Klägerin hatte sich im November 2010 mit einer Tante ihres Ehemannes darüber unterhalten, inwieweit sie ihr im Gegenzug für eine Erbschaft im Haushalt hilft. Eine Woche später setzte die ... weiter lesen
Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof hat am 06.10.2020 in der Rechtssache C-580/19 die Auffassung vertreten, dass Art. 2 der Richtlinie 2003/88 dahin auszulegen ist, dass für die Einstufung der Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit oder Ruhezeit der entscheidende Faktor die Intensität der Einschränkungen ist, die sich aus der Unterwerfung des Arbeitnehmers unter die Weisungen des Arbeitgebers ergeben, insbesondere die Reaktionszeit auf den Ruf des Arbeitgebers. Für den Fall, dass die Reaktionszeit auf den Ruf des Arbeitgebers kurz, aber nicht so kurz ist, dass die freie Wahl des Ortes, an dem der Arbeitnehmer die Zeit der Rufbereitschaft verbringt, völlig verhindert wird, ... weiter lesen