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Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit, die mindestens einen Monat dauern muss und höchstens drei Monate betragen darf (§ 13 BBiG). Das gilt auch dann, wenn das Ausbildungsverhältnis sich an ein Arbeitsverhältnis anschließt. Haben die Parteien im Berufsausbildungsvertrag die höchstzulässige Probezeit von drei Monaten vereinbart, ist die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit nicht auf die Probezeit anzurechnen, auch nicht, soweit die gesetzliche Mindestfrist von einem Monat überschritten wird. Die Parteien dürfen die gesetzliche Höchstfrist für die Probezeit auch bei einem vorangegangenen Arbeitsverhältnis ausschöpfen, wenn sie den Zeitraum von drei Monaten für die Prüfung erforderlich halten, ob ... weiter lesen
Ein Betriebsteilübergang iSv. § 613a BGB setzt voraus, dass ein selbständig übertragbarer Betriebsteil vorliegt. Das verlangt, dass beim Betriebsteilveräußerer bereits ein organisatorisch verselbständigter Betriebsteil gegeben ist, der unter Wahrung seiner Identität beim Betriebsteilerwerber weitergeführt wird. Eine bloße Wahrnehmung der gleichen Funktion ohne die Übertragung wesentlicher sächlicher oder immaterieller Betriebsmittel oder - in betriebsmittelarmen Betrieben - der Übernahme des nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teils des Personals reicht nicht. Nach diesen Grundsätzen hat der Achte Senat einen Betriebsteilübergang für den Fall, dass eine Schwimmtrainerin im Hochleistungssport bei einem anderen Verein denselben ... weiter lesen
1. Dauer der Elternzeit Nach der Mutterschutzfrist kann Elternzeit genommen werden. Die beträgt für jeden Elternteil höchstens drei Jahre und endet grundsätzlich mit der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein Anteil von bis zu zwölf Monaten der insgesamt dreijährigen Elternzeit aber auch noch über den dritten Geburtstag des Kindes hinaus bis zur Vollendung des achten Lebensjahres genommen werden. 2. Kündigungsschutz Während der Gesamtdauer der Elternzeit ist man in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Das gilt aber nur, wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist. Dann ist jede ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das BAG entschied insbesondere, dass keine Umgehung des § 613a BGB vorliege, wenn der Betriebserwerber zwei Drittel der ehemaligen Belegschaft des Betriebsveräußerers kurze Zeit nach deren Eigenkündigung übernimmt, wenn der Betriebserwerber keine konkrete Zusagen hinsichtlich der weiteren Beschäftigung einzelner Arbeitnehmer gemacht hat. Ein Betriebsübergang kann nach § 613a BGB vorliegen, wenn eine wirtschaftliche Einheit vorhanden ist, die trotz eines Inhaberwechsels ihre Identität bewahrt. Dies wird anhand verschiedener ... weiter lesen
Besitzt ein Arbeitgeber die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG erforderliche Erlaubnis, als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit zu überlassen, kommt zwischen einem Leiharbeitnehmer und einem Entleiher nach geltendem Recht auch dann kein Arbeitsverhältnis zustande, wenn der Einsatz des Leiharbeitnehmers nicht als Arbeitnehmerüberlassung, sondern als Werkvertrag bezeichnet worden ist (verdeckte Arbeitnehmerüberlassung). Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.07.2016 zu seinem Urteil vom selben Tage, Az. 9 AZR 352/15. ... weiter lesen
München (jur). Ein Sprung in den Pool des Arbeitgebers kann an heißen Sommertagen ausnahmsweise unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Hat der Arbeitgeber zum Baden aufgefordert, um so die Arbeitsfähigkeit bei dem Beschäftigten wiederherzustellen, kann eine betriebsbezogene und damit versicherte Tätigkeit vorliegen, stellte das Sozialgericht München in einem am Dienstag, 2. Mai 2023, bekanntgegebenen Gerichtsbescheid klar. Dies gelte erst recht, wenn weitere Mitarbeiter und auch der Arbeitgeber selbst beim Baden mitgemacht haben. Im konkreten Fall ging es um den Badeunfall eines Beschäftigten eines Zimmereibetriebes. Am letzten Tag vor Beginn des Betriebsurlaubs sollte der Mann zusammen mit anderen ... weiter lesen
Gleichstellungsabrede im tarifgebietsübergreifenden Unternehmen - Betriebsübergang Der Kläger ist am 1. Oktober 1988 von der K.-AG, die ihren Sitz in Stuttgart hat, angestellt worden und im Raum Bielefeld im Arbeitsbereich Gerätekundendienst eingesetzt. Im Arbeitsvertrag ist vereinbart, daß ergänzend "die Bestimmungen der Tarifverträge in der Metallindustrie von Nordwürttemberg-Nordbaden sowie die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung" für das Arbeitsverhältnis "gelten". Die K.-AG war und ist an die zuvor genannten Tarifverträge infolge Verbandszugehörigkeit gebunden. Der Kläger gehört keiner Gewerkschaft an. Mit Wirkung vom 1. Januar 1997 ging das Arbeitsverhältnis infolge Betriebsübergangs auf die ... weiter lesen
(Stuttgart) Das Arbeitsgericht Cottbus hat soeben eine Klage des Jobcenters Oberspreewald-Lausitz gegen einen Rechtsanwalt zurückgewiesen, weil dieser in seiner Kanzlei zwei Bürokräfte für Stundenlöhne von nur 1,54 Euro beziehungsweise 1,65 Euro beschäftigt hat. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Urteile des Arbeitsgerichts (ArbG) Cottbus vom 9.04.2014 – Az. 13 Ca 10477/13 und 13 Ca 10478/13. In dem Fall hatten die beiden Bürokräfte bei 14 bzw. 15 Stunden pro Woche jeweils ... weiter lesen
Berlin (jur). Das „Zurechtweisen“ eines Falschparkers auf dem Weg zur Arbeit oder auf einem Betriebsweg gehört nicht zur „betrieblichen Tätigkeit“. Will ein auf dem Betriebsweg befindlicher Arbeitnehmer das Falschparken eines anderen Verkehrsteilnehmers „ausdiskutieren“, stellt ein dabei erlittener Schlag ins Gesicht kein Arbeitsunfall dar, entschied das Sozialgericht Berlin in einem am Montag, 20. März 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: S 98 U 50/21). Geklagt hatte ein angestellter Bauleiter aus Berlin, der im Februar 2020 nach einem Termin mit seinem Pkw auf das Betriebsgelände seines Arbeitgebers fahren wollte. Ein Lkw versperrte jedoch die Einfahrt. Auch wiederholte Aufforderungen, das Fahrzeug wegzufahren, stimmten den ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Straftaten zulasten des Arbeitgebers als Kündigungsgrund Wer als Arbeitnehmer Straftaten zulasten des Arbeitgebers begeht, riskiert die Kündigung. Insbesondere, wenn das Vermögen des Arbeitgebers geschädigt wird, z. B. durch Diebstahl, Unterschlagung oder einen Betrug, kann der Arbeitgeber kündigen, regelmäßig auch fristlos ohne vorherige Abmahnung. Doch nicht immer lassen sich die Vorwürfe des Arbeitgebers beweisen. Verdachtskündigung Der Arbeitgeber kann eine fristlose Kündigung zwar auch auf den Verdacht einer strafbaren Handlung des Arbeitnehmers stützen. Das ... weiter lesen
Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob sie berechtigt sind im Arbeitsverhältnis das eigene Haustier mit zur Arbeit zu nehmen. Der Hund wird nicht ohne Grund als bester Freund des Menschen bezeichnet. Freudestrahlend begrüßt er seinen Besitzer mit wedelndem Schwanz an der Haustür, möchte am liebsten die ganze Zeit spielen und gestreichelt werden oder schläft treu und zufrieden auf den Füßen von Herrchen bzw. Frauchen ein. Es gibt Arbeitgeber , die aktiv bei der Suche nach geeigneten und qualifizierten Arbeitnehmern damit werben tierfreundlich zu sein und es zu erlauben, dass Arbeitnehmer ihren Hund mit zur Arbeit bringen. Dies wirkt sich für den ... weiter lesen
KURZINFO: Nach § 37 Abs. 2 BetrVG sind Mitglieder des Betriebsrats ohne Minderung des Arbeitsentgelts von ihrer beruflichen Tätigkeit zu befreien, wenn und soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratstätigkeit erforderlich ist. Deshalb hat ein von der beruflichen Tätigkeit vollständig freigestelltes Betriebsratsmitglied Anspruch auf die weitere private Nutzung eines Dienstwagens, wenn ihm vor der Freistellung zur Durchführung seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit ein Dienstwagen überlassen worden war und er das Fahrzeug auch privat nutzen durfte. Die Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung ist als Sachbezug Teil des Vergütungsanspruchs, der dem Arbeitnehmer wegen der Freistellung als ... weiter lesen