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Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 07.02.2020 zum Aktenzeichen 4 Sa 329/19 entschieden, dass ie private Nutzung von Internet und E-Mail am Dienst-PC trotz entsprechendes Verbots während der Arbeitszeit jedenfalls dann eine fristlose Kündigung rechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer sowohl an mehreren Tagen durchgehend und als auch über Monate hinweg regelmäßig URL-Aufrufe und E-Mails zu privaten Zwecken getätigt hat. Dies gilt um so mehr, wenn zwischen den einzelnen URL-Aufrufen ein Zeitraum von weniger als ein bis zwei Minuten liegt, denn dazwischen kann keine Arbeitsleistung erbracht worden sein. Bei der Beklagten handelt es sich um ein Unternehmen, das IT-Dienstleistungen im ... weiter lesen
1. Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers kraft Arbeitsvertrages fordern kann und das Arbeitsentgelt schuldet. 2. Eine gesetzliche Definition des Begriffs gibt es nicht. 3. Die Arbeitgeberstellung wird maßgeblich vom Direktionsrecht geprägt, kraft dessen der Arbeitgeber die konkrete Leistungspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich Art, Ort und Zeit näher gestalten kann. 4. Arbeitgeber kann sein: a. eine natürliche Person (z. B. Einzelkaufmann, Privatperson), b. eine juristische Person des privaten Rechts (z. B. Aktiengesellschaft, GmbH, rechtsfähiger Verein), c. eine juristische Person des öffentlichen Rechts (z. B. Bund, Land, Gemeinde, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Schriftform immer erforderlich Kündigungen von Arbeitsverhältnissen sind regelmäßig nur dann wirksam wenn sie schriftlich erfolgen (§ 623 BGB). Wird die Schriftform nicht eingehalten, ist die Kündigung daher regelmäßig allein deshalb unwirksam. Kündigungen per E-Mail, Fax und SMS sind vor diesem Hintergrund nicht geeignet, ein Arbeitsverhältnis wirksam zu beenden. Begründung nur ausnahmsweise erforderlich Gründe für die Kündigung müssen regelmäßig nicht angegeben werden. Hiervon gibt es gesetzliche Ausnahmen (z.B. § 9 MuSchG und § 22 Berufsbildungsgesetz). In ... weiter lesen
Der Kläger war bei der Beklagten seit 1971 als Konstrukteur beschäftigt. Im Arbeitsvertrag war eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsschluß vereinbart. Seit 1993 beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis 20 Jahre nach Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers bestanden hat, sieben Monate zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 BGB). Kürzere Kündigungsfristen können - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nicht vereinbart werden (§ 622 Abs. 5 BGB). Mit Schreiben vom 26. April 1999 kündigte die Beklagte dem Kläger zum 30. November 1999. Der Kläger meint, die Kündigung habe das Arbeitsverhältnis erst zum 31. Dezember 1999 beendet. Die für ihn ungünstigere gesetzliche Regelung hinsichtlich ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Zu einer nachhaltigen Störung des Vertrauensverhältnisses kann es kommen, wenn Arbeitnehmer heimlich mit ihren Mobiltelefonen Tonaufzeichnungen von Personalgesprächen anfertigen und damit drohe, die Aufnahme zu veröffentlichen. So soll es auch das LAG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 30.04.2012 (AZ: 5 Sa 687/11) gesehen haben. Aufgrund des Misstrauens sei die friedliche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht weiter möglich und eine außerordentliche, fristlose Kündigung sei dadurch gerechtfertigt. Nach Ansicht des ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven hat mit Urteil vom 25. Januar 2024 zum Aktenzeichen 9 Ca 9122/23 entschieden, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers durch den TÜV Nord während der Probezeit wirksam ist und keine Entschädigung wegen einer behaupteten Diskriminierung zu zahlen ist. Aus der Pressemitteilung des ArbG Bremen-Bremerhaven vom 25.01.2024 ergibt sich: Der Kläger, der nichtdeutscher Herkunft und Muslim ist, war seit Beginn des Jahres 2023 bei dem beklagten TÜV Nord angestellt. Dort sollte der Kläger, der über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügt, auch zum Kfz-Prüfingenieur ausgebildet werden. Im Mai 2023 erklärte die Beklagte nach Anhörung des Betriebsrats die Kündigung des ... weiter lesen
Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen Der Herbst ist da. Wir sammeln vor Begeisterung Pilze im Wald. Weniger freut uns der Pilzbefall in der eigenen Wohnung. Unabhängig davon, ob man Hausbauer, Käufer oder Verkäufer einer Wohnung, Mieter einer Wohnung oder deren Vermieter ist: In Zeiten des gedämmten Bauens (manche sprechen von „staatlich gefördertem Dämmwahn“) ist die Entstehung von Schimmelpilz an der Tagesordnung. Egal in welcher Position und Verantwortung man sich befindet: Letztlich geht es immer um die dieselben Fragen: Welcher Art ist der Schimmelpilzbefall? Welche Ursachen der Entstehung kommen in Betracht? Wer trägt ... weiter lesen
Berlin (jur). Im Zuge von Vorwürfen über Vetternwirtschaft beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) muss der frühere Verwaltungsdirektor Hagen Brandstätter nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin auf sein Ruhegehalt verzichten. Der Dienstvertrag, welcher ein Ruhegehalt auf Grundlage der monatlichen Brutto-Vergütung in Höhe von rund 20.900 Euro vorsieht, ist sittenwidrig und damit nichtig, urteilten am Freitag, 1. September 2023 die Berliner Richter (Az.: 21 Ca 1751/23 ). Die Vereinbarung zum Ruhegehalt widerspreche auch den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, an die der RBB als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt gebunden sei. Hintergrund des Rechtsstreits waren bekanntgewordene Vorwürfe über ... weiter lesen
Beabsichtigt der Arbeitgeber Massenentlassungen, hat er den Betriebsrat nach § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG schriftlich ua. über die Gründe für die geplanten Entlassungen zu unterrichten. Ob danach die Unterrichtung der Schriftform iSv. § 126 BGB bedarf, hat das Bundesarbeitsgericht noch nicht entschieden. Hat der Arbeitgeber die von § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG geforderten Angaben in einem nicht unterzeichneten Text dokumentiert und diesen dem Betriebsrat zugeleitet, genügt die abschließende Stellungnahme des Betriebsrats zu den Entlassungen, um den eventuellen Schriftformverstoß zu heilen. Über das Vermögen der Arbeitgeberin der Klägerin wurde ... weiter lesen
Die Kuka AG ist ein börsennotiertes Unternehmen der Maschinenbaubranche mit Sitz in Augsburg. Neben Fanuc, ABB und Yaskawa zählt Kuka zu den unangefochtenen Top 4 auf dem weltweiten Markt für Industrieroboter. Kuka arbeitet in fünf Business Segmenten: Robotics, Systems, Swisslog, Swisslog Healthcare und China Ein Umsatzeinbruch von 500 Millionen Euro führt dazu, dass das Unternehmen nun 270 Arbeitsplätze von 3.500 Jobs im Jahr 2021 wegstreichen will. In welchen Sparten die Stellen wegfallen sollen, ist noch unklar. Die Gewerkschaft IG Metall will in Gesprächen den Arbeitergeber davon überzeugen, auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten und ... weiter lesen
Nun werden die betroffenen Schlecker-Mitarbeiter Kündigungen erhalten. Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen In den nächsten Tagen werden viele Schlecker-Mitarbeiter eine Kündigung vom Insolvenzverwalter erhalten, da Pressemeldung zufolge die Einrichtung einer Transfergesellschaft gescheitert ist. Was müssen die betroffenen Arbeitnehmer beachten? Nachfolgend werden die wichtigsten Fragen vom Fachanwalt für Arbeitsrecht beantwortet: Ist es empfehlenswert gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorzugehen? Unbedingt. Andernfalls wird die Kündigung wirksam. Aber hat das denn überhaupt Sinn? Aus meiner ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Der Arbeitgeber muss den Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben nicht nennen. Dennoch handelt es sich bei den meisten Kündigungen um betriebsbedingte Kündigungen. Eine solche Kündigung wird nur dann auf ihre Wirksamkeit hin überprüft, wenn der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erhebt. Dann ist es nämlich am Arbeitgeber, die betriebsbedingten Gründe darzulegen und zu beweisen. Damit haben Arbeitgeber in der Praxis regelmäßig Schwierigkeiten, weshalb Arbeitnehmer vor Gericht gute Abfindungen erzielen können. Voraussetzungen ... weiter lesen