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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Als immaterieller Schadensersatz ist der Schadensersatzanspruch wegen Persönlichkeitsverletzung aufgrund Mobbinghandlungen nicht pauschal zu beziffern. Es hängt stets von den Umständen des Einzelfalles, von der Intensität der Mobbinghandlungen und von der konkreten Wirkung der Mobbinghandlungen auf den betroffenen Arbeitnehmer ab. Das Arbeitsgericht Cottbus hat beispielsweise in einem Urteil vom 8.7.2009 (Aktenzeichen: 7 Ca 1960/08) einem Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber systematisch durch verschiedene Mobbinghandlungen über einen längeren Zeitraum zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses ... weiter lesen
Düsseldorf (jur). Betriebsrentner haben keinen Anspruch auf eine tarifliche Corona-Sonderzulage. Jedenfalls nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) seien diese auf aktive Arbeitnehmer beschränkt, urteilte am 7. Juni 2023 das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf ( Az.: 12 Sa 297/23 ). Anderes kann sich danach auch nicht aus dem Zusammenspiel mit Regelungen der betrieblichen Altersvorsorge ergeben. Der Kläger war bis Mitte 2016 bei der Ärztekammer Nordrhein beschäftigt, die den TV-L anwendet. Die betriebliche Altersversorgung ist über ein Versorgungswerk geregelt. Nach deren Bestimmungen werden die Versorgungsbezüge entsprechend der Tarifentwicklung angepasst, „als versorgungsfähig bezeichnete ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Bei Kündigung wollen Arbeitnehmer Überstundenvergütung In der Praxis leisten Arbeitnehmer oftmals zunächst Überstunden, ohne sich weiter um die Frage der Vergütung zu kümmern. Das kann verschiedene Gründe haben. Entweder man fühlt sich wohl beim Arbeitgeber und denkt gar nicht weiter darüber nach, oder aber es kriselt bereits im Unternehmen und man möchte nicht negativ auffallen und arbeitet deshalb etwas mehr. Wenn dann allerdings eine Kündigung vom Arbeitgeber folgt, möchten Arbeitnehmer ihre Überstunden ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 20.06.2013 (Az.: 8 AZR 280/12). Eine von den Arbeitsparteien im Arbeitsvertrag geregelte Verfallsklausel soll nur diejenigen Fälle erfassen, die nicht bereits gesetzlich geregelt sind, sodass zum Beispiel die Vorsatzhaftung von einer derartigen Klausel gerade nicht erfasst sei. Dem Urteil lag ein Fall zugrunde, in dem die Parteien im Rahmen des auf ein Jahr geschlossenen Arbeitsvertrages vereinbart hatten, dass eine beiderseitige Geltendmachung von ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Will sich der Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer trennen, hatte in der Regel zwei Möglichkeiten. Er kann diesem kündigen oder einen Aufhebungsvertrag anbieten. Der Vorteil für den Arbeitgeber bei einem Aufhebungsvertrag ist der, dass er eine Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers nicht befürchten muss. Da bei einer Kündigungsschutzklage der Arbeitnehmer regelmäßig anwaltlich vertreten wird, muss der Arbeitgeber in solchen Fällen mit deutlich höheren Abfindungszahlungen rechnen. Das will er vermeiden. Aufhebungsvertrag - des einen Freud des anderen Leid Was für den ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 19.12.2019 zum Aktenzeichen 8 AZR 511/18 entschieden, dass die Rechtskraft einer Entscheidung, mit der eine Kündigungsschutzklage abgewiesen wurde, grundsätzlich etwaige Ansprüche des Arbeitnehmers auf Ersatz entgangenen Verdienstes sowie entgangener Rentenansprüche ausschließt. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 47/2019 vom 19.12.2019 ergibt sich: Etwas anderes könne ausnahmsweise bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung i.S.v. § 826 BGB durch den Kündigenden in Betracht kommen, so das BAG. Der katholische Kläger war langjährig bei der beklagten Kirchengemeinde (Beklagte zu 1.) als Organist, ... weiter lesen
Hält sich der Arbeitgeber den Umfang der Beschäftigung des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag offen kann dies zu einer Unwirksamkeit der gesamten Regelung führen. Der Arbeitgeber muss nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Juni 2011 (AZ: 9 AZR 236/10) auf dessen Verlangen hin den Arbeitnehmer vollbeschäftigen und zwar nach der im dortigen Fall im anwendbaren Tarifvertrag vorgesehenen üblichen Arbeitszeit für Vollbeschäftigte. Der Fall: Ein Unternehmen des Wach- und Sicherheitsgewerbes beschäftigt den Kläger als Flugsicherungskraft am Flughafen Köln/Bonn. Der Formulararbeitsvertrag der Parteien sieht u.a. folgende Regelung vor: „Der Angestellte ist ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Einige Auftraggeber lassen Auftragnehmer in der Praxis im Home-Office arbeiten, um so Scheinselbstständigkeit zu vermeiden. Home-Office schließt Scheinselbstständigkeit nicht aus. Nicht nur Selbstständige, auch Arbeitnehmer können im Home-Office tätig sein. Es kommt letztlich maßgeblich auf die tatsächliche Vertragsdurchführung an. Für ein Arbeitsverhältnis prägend ist das Erteilen von Weisungen. Das kann im Zeitalter des Internets aber auch problemlos online geschehen. Wenn also ein „freier Mitarbeiter“ vom Chef ausführliche Anweisungen erhält, wie ... weiter lesen
Oft kommt es vor, dass junge Mütter oder Väter während der Elternzeit nach einigen Monaten wieder stundenweise arbeiten möchten. § 15 Abs. 5 des Bundeselterngeld und -elternzeitgesetzes (BEEG) gibt den Arbeitnehmern unter bestimmten Umständen einen Anspruch gegen den jeweiligen Arbeitgeber auf „Verringerung der Arbeitszeit“. Dies ist zwar etwas missverständlich, da es ja in Regel faktisch um eine Erhöhung der Arbeitszeit von null Stunden auf die gewünschte Stundenzahl geht. Das Gesetz geht jedoch an dieser Stelle von der Arbeitszeit vor dem Antritt der Elternzeit bzw. der Mutterschutzfrist vor der Geburt des Kindes aus. § 15 Abs. 5 bis 7 BEEG ermöglicht eine solche ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Vertragsfreiheit: Ausgangsbasis der rechtlichen Betrachtung im Zusammenhang mit der Einordnung eines Vertragsverhältnisses ist regelmäßig die grundrechtlich geschützte Vertragsfreiheit. Diese darf aber nicht missverstanden werden. Sie bezieht sich zunächst einmal auf die Freiheit der Vertragsparteien, beliebige wechselseitige Rechte und Pflichten begründen zu können. Sie können den tatsächlichen Inhalt ihres Vertragsverhältnisses bestimmen. Anders sieht es allerdings mit der Frage der rechtlichen Einordnung aus. Vertragsfreiheit bedeutet nicht rechtliche Zuordnungsfreiheit: Den Parteien ... weiter lesen
• Schichtarbeit ist die Arbeit, die von mindestens zwei Arbeitnehmern so erfüllt wird, dass diese sich nach einem überschaubaren Plan ablösen. • Nacharbeit ist die Arbeit, die in den Zeitraum von 23 bis 6 Uhr fällt. • Der Beginn der Nachtarbeit kann in Tarifverträgen geregelt werden, und zwischen 22 Uhr und 24 Uhr variieren. • Die Nachtarbeitsspanne beträgt sieben Stunden. Wird der Beginn der Nachtarbeitszeit z.B. auf 22 Uhr gelegt, so endet die Nachtarbeit um fünf Uhr. Nacharbeit liegt erst dann vor, wenn die Arbeit mehr als drei Stunden der Nachtzeit erfasst. • Die Nachtarbeitszeit beträgt acht Stunden und darf auf zehn Stunden ... weiter lesen
1. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Mündliche Kündigungen, aber auch Kündigungen per Fax und mail sind immer unwirksam. 2. Der Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer muss nachgewiesen werden können. Lassen Sie die schriftliche Kündigung von einem Boten aushändigen. Der Bote sollte auf einer Abschrift genau notieren, wann er wem und wo das Original übergeben, bzw. in den Briefkasten eingeworfen hat. Zustellungen per Einschreiben, (auch mit Rückschein) sind gefährlich. Wenn der Arbeitnehmer die Post nicht abholt, ist die Kündigung nicht zugegangen, also nicht erfolgt. 3. Der Text des Kündigungsschreibens: Sehr ... weiter lesen