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Die 2. Kammer des Ersten Senats des BVerfG hat in zwei Fällen Urteile aufgehoben, mit denen Zahnärzten verboten worden war, ihren Tätigkeitsschwerpunkt "Implantologie" auf dem Praxisschild zu verlautbaren. 1. Die Beschwerdeführer (Bf) sind Zahnärzte, denen vom Bundesverband der niedergelassenen implantologisch tätigen Zahnärzte in Deutschland e. V. (BDIZ) ein Zertifikat über den Nachweis besonderer Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der oralen Implantologie erteilt wurde. Sie sind seit vielen Jahren auf diesem Gebiet tätig und erwirtschaften ein Viertel oder sogar etwa die Hälfte des Honoraraufkommens mit implantologischen Leistungen. Auf Briefbögen und dem Praxisschild führten sie den Zusatz ... weiter lesen
Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen. Fachanwalt Bredereck: Mit einem Beschluss vom 24.06.2015 hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Rechtmäßigkeit des Streiks an der Charité, der von der Gewerkschaft ver.di durchgeführt wurde, bestätigt. Auch in der zweiten Instanz hatte die Charité somit keinen Erfolg damit, den Streik untersagen zu lassen. Fachanwalt Dineiger: In der Tat, wer zuletzt Streiks verbieten lassen wollte, hatte es nicht einfach. Fachanwalt Bredereck: Wie sind denn die von der Charité vorgebrachten Argumente zu beurteilen, dass der Streik ... weiter lesen
Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit, die mindestens einen Monat dauern muss und höchstens drei Monate betragen darf (§ 13 BBiG). Das gilt auch dann, wenn das Ausbildungsverhältnis sich an ein Arbeitsverhältnis anschließt. Haben die Parteien im Berufsausbildungsvertrag die höchstzulässige Probezeit von drei Monaten vereinbart, ist die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit nicht auf die Probezeit anzurechnen, auch nicht, soweit die gesetzliche Mindestfrist von einem Monat überschritten wird. Die Parteien dürfen die gesetzliche Höchstfrist für die Probezeit auch bei einem vorangegangenen Arbeitsverhältnis ausschöpfen, wenn sie den Zeitraum von drei Monaten für die Prüfung erforderlich halten, ob ... weiter lesen
Ordentlich gekündigte Arbeitnehmer, die nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht weiterbeschäftigt werden, sind nicht nach § 7 Satz 1 BetrVG bei der Betriebsratswahl wahlberechtigt, obwohl der Ausgang ihres Kündigungsschutzprozesses noch offen ist. Denn es fehlt an ihrer tatsächlichen Eingliederung in die betriebliche Organisation des Arbeitgebers. Sie bleiben dennoch nach § 8 Abs. 1 Satz 1 BetrVG für den Betriebsrat wählbar. Das hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts zu einer Betriebsratswahl vom April 2003 entschieden. In dem Betrieb der antragstellenden Arbeitgeberin wurden auch Arbeitnehmer als Mitglieder und Ersatzmitglieder gewählt, deren Arbeitsverhältnisse die Arbeitgeberin vor der Wahl ordentlich gekündigt hatte. Mit ... weiter lesen
Nach § 623 BGB in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung (seit 1. Januar 2001: § 14 Abs. 4 TzBfG) bedurfte die Befristung eines Arbeitsvertrags der Schriftform. Diese ist nicht gewahrt, wenn die Parteien zunächst nur mündlich einen befristeten Arbeitsvertrag vereinbaren und sie diesen Vertrag einschließlich der Befristungsabrede nach Antritt der Arbeit schriftlich niederlegen. Die nur mündlich vereinbarte Befristung ist mangels Schriftform nach § 125 Satz 1 BGB nichtig mit der Folge, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht. Die spätere schriftliche Niederlegung des Vertrags führt nicht zur Wirksamkeit der Befristung. Das hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts zu einer zunächst nur mündlich vereinbarten und ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 3. Mai 2022 zum Aktenzeichen 4 Sa 548/21 entschieden, dass wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum die Durchschnittsleistung um mehr als 1/3 unterschreitet, dies im Einzelfall nach einschlägiger Abmahnung eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung rechtfertigen kann. Eine Kündigung ist iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG durch Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers bedingt und damit nicht sozial ungerechtfertigt, wenn dieser seine vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten erheblich und in der Regel schuldhaft verletzt hat, eine dauerhaft störungsfreie Vertragserfüllung in Zukunft nicht mehr zu erwarten steht und ... weiter lesen
Überstunden - ständiges Konfliktpotenzial im Arbeitsrecht Die Leistung und die Vergütung von Überstunden sind ein Dauerbrenner im deutschen Arbeitsrecht und beschäftigen regelmäßig die Arbeitsgerichte. Immer wieder kommt dieses Thema dabei erst nach einer Kündigung oder im Zusammenhang mit einer anderweitigen Beendigung eines Arbeitsvertrags, z.B. bei der Verhandlung eines Aufhebungsvertrags, auf den Tisch. CCOO-Urteil des EuGH: System zur Arbeitszeiterfassung verpflichtend Für Aufsehen sorgte im Jahr 2019 das sog. CCOO-Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Der Europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass Arbeitgeber grundsätzlich zur Einrichtung eines ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Für Arbeitgeber ist das Angebot eines Aufhebungsvertrages in der Praxis oftmals eine günstige Alternative zur Kündigung, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Damit lässt sich das Risiko vermeiden, dass der Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung vorgeht. Wer als Arbeitnehmer einen solchen außergerichtlichen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, hat dadurch allerdings oftmals erhebliche Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld. Sperrzeit durch die Bundesagentur für Arbeit Das Problem: Ist im außergerichtlichen Aufhebungsvertrag eine Abfindung geregelt, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrags im Arbeitsrecht mit Vor- und Nachteilen verbunden. Für beide Parteien gilt es also, im Einzelfall genau zu überprüfen, ob eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen solchen Aufhebungsvertrag die beste Option ist. Vor- und Nachteile für Arbeitgeber beim Aufhebungsvertrag Der zentrale Vorteil des Arbeitgebers besteht darin, dass der Arbeitnehmer mit Abschluss des Aufhebungsvertrags auf seinen Kündigungsschutz und eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Nachteil: Der Arbeitnehmer hat im ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Wirksame betriebsbedingte Kündigung für Arbeitgeber schwer Eine Unwirksamkeit betriebsbedingter Kündigungen kann sich unter verschiedenen Gesichtspunkten ergeben. Das Verfahren, das Arbeitgeber hier zu beachten haben, ist äußerst kompliziert. Für Arbeitnehmer bestehen deshalb gute Erfolgsaussichten, bei einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung jedenfalls eine hohe Abfindung zu erzielen. Arbeitgeber muss mangelnde Beschäftigungsmöglichkeit nachweisen Der Arbeitgeber muss nämlich zunächst beweisen können, dass er den Arbeitnehmer nicht mehr im ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter Unzureichender Schutz durch hohe Hürden Es passiert leider immer wieder, dass Arbeitnehmer krank werden infolge des Verhaltens des Arbeitgebers oder Kollegen. Die Betroffenen sind dann oftmals der Meinung, dass es sich bei dem entsprechenden Verhalten um Mobbing handelt und wollen verständlicherweise dagegen vorgehen. Das Problem: die Hürden zur Darlegung von Mobbing vor Gericht sind extrem hoch. Gerichtlichen Schutz wird jemand, der tatsächliche infolge von Mobbing krank geworden ist, auf dieser Grundlage vielfach kaum erlangen können. Gerichte ... weiter lesen
1. Änderung der Arbeitsbedingungen Will der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen erreichen (z.B. die Erledigung einer neuen Aufgabe oder die Reduzierung des Arbeitsentgelts), wird er zunächst prüfen, ob er dies kraft seines Weisungsrechts anordnen kann. Lässt der Arbeitsvertrag eine solche Anordnung nicht zu, bleibt die Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung. Hierfür muss der Arbeitnehmer aber zustimmen. Weigert er sich, bleibt nur die Änderungskündigung. Das ist eine Kündigung des Arbeitsvertrages, verbunden mit dem Angebot an den Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen, falls er sich mit den neuen Arbeitsbedingungen ... weiter lesen