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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30. September 2014 - 1 AZR 1083/12 -. Ausgangslage: Vorschriften zur Bekleidung der Arbeitnehmer sind in letzter Zeit immer wieder Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Dabei geht es regelmäßig um zwei verschiedene Themenkomplexe: Zum einen um die Frage, ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber überhaupt vorschreiben darf, welche Kleidung der Arbeitnehmer zu tragen hat und zum anderen darum, inwieweit er hierbei einzelne Arbeitnehmer bzw. einzelne Arbeitnehmergruppen unterschiedlich behandeln darf. So hat das Landesarbeitsgericht Köln (AZ: 3 ... weiter lesen
Regelmäßige Arbeitszeit und Überstunden bei der Bemessung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Die Parteien streiten über die Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Kläger ist seit 1994 bei der Beklagten als Vorarbeiter beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe Anwendung. In der Zeit vom 7. bis 18. Juni 1999 war der Kläger arbeitsunfähig krank. Die regelmäßige tarifliche Wochenarbeitszeit betrug zu dieser Zeit 40 Stunden. Die Beklagte gewährte ihm für den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung auf der Basis einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung des Klägers betrug in den vorangegangenen 13 Wochen 54,76 ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Es ist unbedingt von Nöten, dass in den allgemeinen Arbeitsbedingungen der Hinweis im Arbeitsvertrag auf die Freiwilligkeit und den Widerruf der Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer deutlich erkennbar ist. Anderweitig gäbe es für den Arbeitgeber nicht die Möglichkeit der vorbehaltlosen Änderung dieser Zahlungen. Eine exakte Definition der Anteile der zusätzlichen Zahlungen, die unter dem Freiwilligkeitsvorbehalt und der Anteile die unter dem Widerrufsvorbehalt stehen, sein notwendig. So entschied das Landesarbeitsgerichts (LAG) ... weiter lesen
Nach § 104 Abs.1 Satz 1 SGB VII sind Unternehmer den in ihrem Unternehmen tätigen gesetzlich Unfallversicherten zum Ersatz von Personenschäden nach zivilrechtlichen Haftungsgrundsätzen nur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 - 4 SGB VII versicherten Weg herbeigeführt haben. Direkte Haftungsansprüche des Versicherten gegen den Arbeitgeber, der allein die Beiträge zahlt, sind danach ausgeschlossen. Zu den versicherten Wegen gehören zwar auch die Wege von der Wohnung zur Arbeitsstelle und zurück. Der Achte Senat zählt hierzu jedoch nur die privat organisierten Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstelle. Ein vom Arbeitgeber durchgeführter Transport der Arbeitnehmer zur und von der ... weiter lesen
1. Dauer der Elternzeit Nach der Mutterschutzfrist kann Elternzeit genommen werden. Die beträgt für jeden Elternteil höchstens drei Jahre und endet grundsätzlich mit der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein Anteil von bis zu zwölf Monaten der insgesamt dreijährigen Elternzeit aber auch noch über den dritten Geburtstag des Kindes hinaus bis zur Vollendung des achten Lebensjahres genommen werden. 2. Kündigungsschutz Während der Gesamtdauer der Elternzeit ist man in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Das gilt aber nur, wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist. Dann ist jede Kündigung ... weiter lesen
Es gibt wohl kaum einen Arbeitsvertrag, in dem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht zusätzlich zu dem normalen Festgehalt noch weitere Verdienstmöglichkeiten zusagt oder zumindest in Aussicht stellt. Diese zusätzlichen Vergütungsbestandteile existieren in zahlreichen verschiedenen Formen mit einer Vielzahl von Bezeichnungen, z.B. als Leistungszulagen, Prämien, Gratifikationen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw. All diese Verdienstbestandteile haben aber eine Gemeinsamkeit: Der Arbeitgeber möchte mit ihnen zumeist möglichst flexibel umgehen können, d.h. die eine oder andere Zusatzleistung ggf. auch einmal nicht erbringen müssen. Andererseits will er seinen Arbeitnehmern seine generell ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Bei den meisten Kündigungen in der Praxis wurde zuvor keine Abmahnung ausgesprochen. Überwiegend ist eine Abmahnung nämlich auch gar nicht erforderlich. Wenn sie jedoch einmal notwendig ist und nicht ausgesprochen wurde, hat dies die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge. Grund genug also, genau zu wissen, wann eine Abmahnung benötigt wird. Zunächst sollen aber die Fälle dargestellt werden, in denen die Abmahnung entbehrlich ist. Keine Abmahnung, wenn Kündigungsschutzgesetz nicht greift Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift dann, wenn der Arbeitgeber ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Februar 2015 - 6 AZR 845/13 -. Ausgangslage: Berufsausbildungsverhältnisses sind nach Ablauf einer Probezeit grundsätzlich nur außerordentlich kündbar. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an eine solche Kündigung. Insbesondere obliegt dem Arbeitgeber/Ausbilder die volle Darlegungs- und Beweislast für die Kündigungsgründe. Im Arbeitsrecht anerkannt ist, dass bei Arbeitsverhältnissen eine Kündigung auch auf den dringenden Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung gestützt werden kann. Gilt das auch in ... weiter lesen
Kollektive Regelungen, in denen für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung in Aussicht gestellt wird, die aber nicht gezahlt werden soll, wenn der Arbeitnehmer den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses geltend macht, sind außerhalb von Sozialplänen regelmäßig zulässig. Durch sie wird nach Grund und Höhe freiwillig ein Anspruch begründet. Er darf unter die genannte auflösende Bedingung gestellt werden. Eine solche Regelung verfolgt erkennbar den Zweck einer Verhaltenssteuerung. Dem betroffenen Arbeitnehmer wird eine Gegenleistung (sog. "Turboprämie") dafür in Aussicht gestellt, dass er eine rechtlich ohne Weiteres mögliche, aber Kosten verursachende Behinderung der Personalmaßnahme unterlässt. Die Regelung schließt deshalb nach ... weiter lesen
Die Abmahnung – Serie Teil 7: Erforderlichkeit einer Abmahnung bei einer Verdachtskündigung. Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Regel: Im Falle einer Verdachtskündigung ist eine Abmahnung regelmäßig nicht nicht erforderlich. Eine Verdachtskündigung konnte man dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber seine Kündigung mit dem Verdacht einer (letztlich nicht bewiesenen) strafbaren Handlung, bzw. eines sonstigen vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers begründet. Erforderlich ist, dass dieser Verdacht das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen in den Arbeitnehmer zerstört hat. Ein solcher Verdacht kann durch ein ... weiter lesen
Nachdem beim britischen Reisekonzern Thomas Cook noch vor kurzem von der Kündigung von 1000 Mitarbeitern die Rede war, hat sich die Lage laut Welt Online-Bericht vom 28.11.11 nun wieder entspannt. Durch neue Kredite ist die Zukunft des Unternehmens zumindest vorerst gesichert. Falls dennoch Kündigungen im Zuge des Umbaus des Unternehmens stattfinden sollten, hier einige Hinweise für betroffene Arbeitnehmer. Im Zusammenhang mit dem Zugang einer Kündigung stellt sich immer die Frage: Könnte eine Kündigungsschutzklage helfen? Lohnt sie sich? Als Fachanwalt für Arbeitsrecht kann ich nur raten: Die Klage ist fast immer ratsam, besonders wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist. Grund: Im ... weiter lesen
"Prämienlohnarbeit ist solche Arbeit, bei der vorher durch Betriebsvereinbarung ein bestimmter Arbeitserfolg (Qualität, Materialeinsparung u.a.) festgelegt wird" (§ 14 Nr. 4 MTV für gewerbliche Arbeitnehmer Metallindustrie Bayern Stand 1. Januar 1998 - MTV-ME-BY). Nach § 23 des Tarifvertrages - Prämienlohn - sind die Prämienbedingungen mit dem Betriebsrat zu vereinbaren (Nr. 1), wobei sich der Verdienst der Prämienlohnarbeiter im Rahmen der betrieblichen Regelung nach der erbrachten Leistung bzw. dem erzielten Arbeitsergebnis richtet und der Prämienverdienst im Durchschnitt aller Prämienlohnarbeiter des Betriebes mindestens 14 % über den Tariflöhnen liegen muss (Nr. 3). Einigen sich der Betriebsrat und der Arbeitgeber nicht über die ... weiter lesen