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Experten-Ratgeber
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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Beschluss des Betriebsrats über die Einberufung der Betriebsversammlung: Der Betriebsrat entscheidet als Gremium über die Einberufung einer Betriebsversammlung durch einen Beschluss, es sei denn in der Betriebsversammlung soll ein Wahlvorstand gewählt werden. In diesem Fall können neben dem Betriebsrat auch eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder drei wahlberechtigte Arbeitnehmer einladen. Tagesordnung wird vom Betriebsrat bestimmt: Die Bestimmung der Tagesordnung bei der Betriebsversammlung ist Sache des Betriebsrats. Handelt es sich um eine ordentliche Betriebsversammlung, muss die Tagesordnung ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat am 28.07.2020 zum Aktenzeichen 1 ABR 6/19 entschieden, dass das Einsichts- und Auswertungsrecht des Betriebsrates zur Beantwortung von Auskunftsverlangen der Beschäftigten nach den Vorgaben im Entgelttransparenzgesetz nicht besteht, wenn der Arbeitgeber die Erfüllung der Auskunftsverpflichtung berechtigterweise an sich gezogen hat. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 24/2020 vom 29.07.2020 ergibt sich: Die Arbeitgeberin ist ein Telekommunikationsunternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten. Nach Inkrafttreten des EntgTranspG machte sie von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, die Verpflichtung zur Erfüllung von Auskunftsverlangen der Beschäftigten ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt, Berlin Erfüllt der Arbeitnehmer die Wartezeit nach § 4 BUrlG, so hat er einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch pro Jahr von 24 Werktagen. Die Regelung bezieht sich auf eine 6-Tage-Woche. Wird im Betrieb des Arbeitgebers in der 5-Tage-Woche gearbeitet, so beträgt der Anspruch 20 Arbeitstage. Bei der Gewährung des Urlaubes sind zeitlich die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Etwas anderes gilt dann, wenn der Arbeitgeber dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer zu berücksichtigen hat. Darüber hinaus muss der Urlaub zusammenhängend ... weiter lesen
Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Maximilian Renger: Es kommt ja immer wieder vor, dass Arbeitnehmer beobachten, wie in ihrem Betrieb etwas nicht ganz rechtens abläuft. Mit einer Strafanzeige ließe sich da ja durchaus Druck auf den Arbeitgeber ausüben. Wie siehst du ein solches Vorgehen? Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck: Ich bin da immer sehr zurückhaltend. Ich habe auch regelmäßig mit Arbeitnehmern zu tun, häufig im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens, die eine Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber erwägen. Ich rate dann immer zur Vorsicht, zumindest ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 23. Januar 2019 zum Aktenzeichen 7 AZR 733/16 entschieden, dass die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht zulässig ist, wenn zwischen dem Arbeitnehmer und der Arbeitgeberin bereits acht Jahre zuvor ein Arbeitsverhältnis von etwa eineinhalbjähriger Dauer bestanden hat, das eine vergleichbare Arbeitsaufgabe zum Gegenstand hatte. Der Kläger war vom 19. März 2004 bis zum 30. September 2005 als gewerblicher Mitarbeiter bei der Beklagten tätig. Mit Wirkung zum 19. August 2013 stellte die Beklagte den Kläger erneut sachgrundlos befristet für die Zeit bis zum 28. Februar 2014 als Facharbeiter ein. Die ... weiter lesen
Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, im Gespräch mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Maximilian Renger: Du hast zuletzt eine Reihe von Beiträgen zum Thema Arbeitszeit gemacht. Jetzt soll es noch um das spezielle Thema der geteilten Dienste gehen. Was ist denn darunter zu verstehen? Fachanwalt Bredereck: Geteilter Dienst ist ein Phänomen, das sich z. B. häufig in Pflegeeinrichtungen findet. Dabei sind die Arbeitszeiten dann so ausgestaltet, dass der Arbeitnehmer seine Leistung nicht an einem Stück erbringt, sondern etwa einmal morgens und dann erst wieder am Abend. Das liegt daran, dass der Arbeitgeber zu diesen Zeiten einen erhöhten ... weiter lesen
Die Arbeitgeberin betreibt auf dem Frankfurter Flughafen mehrere Einzelhandelsgeschäfte. Sie beauftragte ein Sicherheitsunternehmen, durch Einsatz von Testkäufern u. a. das Verhalten der Mitarbeiter gegenüber Kunden sowie die Einhaltung von Kassenvorschriften und eines Rauchverbots zu überwachen. Dabei wurde der Betriebsrat nicht beteiligt. Er hält den Einsatz der Testkäufer für eine mitbestimmungspflichtige Einstellung. Der Betriebsrat hat deshalb von der Arbeitgeberin verlangt, den Einsatz der Testkäufer zu unterlassen. Die Vorinstanzen haben den Antrag abgewiesen. Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats hatte keinen Erfolg. Auch der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG verneint. Eine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum von Auftraggebern, dass der bloße Abschluss eines Vertrages mit dem freien Mitarbeiter die Scheinselbstständigkeit ausschließe. Ausgangspunkt der Prüfung ist der Vertrag über freie Mitarbeit: Der Vertrag mit dem freien Mitarbeiter darf zunächst einmal keine Merkmale eines Arbeitsvertrages enthalten. Sonst wird ein Prüfer natürlich direkt dazu verleitet, sich das Vertragsverhältnis genauer anzusehen. Außerdem wird es ein freier Mitarbeiter, der später doch lieber Arbeitnehmer sein will, mit einem solchen Vertrag vor dem Arbeitsgericht ... weiter lesen
Mit Beschluss vom 04.12.2014 entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), dass Arbeitnehmer bei Ladenschluss um 24 Uhr vor Sonn- und Feiertagen am darauffolgenden Tag nicht beschäftigt werden dürfen (AZ.: 8 B 66.14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Der Beschluss betrifft also vor allem eine Beschäftigung am Sonn- und Feiertag im Hinblick auf etwaige noch anwesende Kunden sowie etwaige Aufräum-und Abschlussarbeiten, so das BVerwG. Der Sonn- und Feiertagsschutz ergibt sich unmittelbar aus der Verfassung (Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 139 Weimarer Reichsverfassung). Hier ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 23.01.2020 zum Aktenzeichen 8 AZR 484/18 entschieden, dass auch ein übergelaufenes E-Mail-Postfach und mangelhafte Absprachen zwischen Mitarbeitern einen öffentlichen Arbeitgeber nicht von der Pflicht befreien, einen schwerbehinderten Stellenbewerber zum Vorstellungsgespräch einzuladen. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 5/2020 vom 23.01.2020 ergibt sich: Der Kläger bewarb sich Anfang August 2015 mit einer E-Mail auf eine für den Oberlandesgerichtsbezirk Köln ausgeschriebene Stelle als Quereinsteiger für den Gerichtsvollzieherdienst. Die Bewerbung war mit dem deutlichen Hinweis auf seinen Grad der Behinderung von 30 und seine ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln (LAG Köln) hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass bei betriebsbedingten Kündigungen im Rahmen der vorzunehmenden Sozialauswahl das Alter bzw. Lebensalter grundsätzlich Vorrang vor anderen sozialen Kriterien hat (Urteil vom 18.02.2011 -4 Sa 1122/10-. I. Allgemeines: Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen Wenn der Arbeitgeber betriebsbedingte Kündigungen ausspricht, sei es wegen Rückgang der Auftragslage oder aber wegen innerbetrieblichen Umstrukturierungen, ist er verpflichtet, im Rahmen der sogenannten Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG zunächst den Arbeitnehmern zu kündigen, die unter sozialen Gesichtspunkten besser und ... weiter lesen
Kündigung zur Unzeit Die Klägerin stand seit dem 1. Juni 1998 bei der Beklagten in einem bis zum 31. Mai 1999 befristeten Arbeitsverhältnis, das nach dem schriftlichen Arbeitsvertrag ordentlich kündbar war. Im September 1998 erfuhr die Klägerin, daß ihr langjähriger Lebensgefährte, zugleich Vater ihrer vierjährigen Tochter, unheilbar an Krebs erkrankt war. Wegen der darauf beruhenden seelischen Belastung war sie vom 5. bis 31. Oktober 1998 arbeitsunfähig. Am 20. Oktober 1998 verstarb ihr Lebensfährte. Am 28. Oktober erhielt die Klägerin eine Kündigung der Beklagten zum 30. November 1998. Die Beklagte stellte die Klägerin bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bezahlt von der Arbeit frei. Die Klägerin hält die Kündigung für ... weiter lesen