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Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 11.12.2019 zum Aktenzeichen 5 AZR 505/18 entschieden, dass der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch dann auf die Dauer von sechs Wochen beschränkt ist, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue, auf einem anderen Grundleiden beruhende Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls). Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 45/2019 vom 11.12.2019 ergibt sich: Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entstehe nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits zu dem Zeitpunkt beendet war, zu dem die weitere Erkrankung zur Arbeitsunfähigkeit ... weiter lesen
Arbeitsrecht: Beleidigungen oder tätliche Angriffe auf Vorgesetzte können eine Kündigung, auch eine fristlose, nach sich ziehen. Der Kläger war bei der Stadtverwaltung Mönchengladbach beschäftigt und hatte gegenüber seinem Vorgestetzen geäußert: "Ich hau dir vor die Fresse. Ich nehme es in Kauf, nach einer Schlägerei gekündigt zu werden, der kriegt von mir eine Schönheitsoperation. Wenn ich dann die Kündigung kriege, ist mir das egal". Daraufhin erhielt er die fristlose Kündigung. Das Arbeitsgericht Mönchengladbach bestätigte die Kündigung und wies die Klage ab (Urteil vom 07.11.2012, Az.: 6 Ca 1749/12). Das Gericht ... weiter lesen
Vielen dürfte es bekannt sein: Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers gibt es den Pensionssicherungsverein in Köln, der dann an seiner Stelle die Betriebsrenten an die Arbeitnehmer die Betriebsrenten auszahlt, wenn dieser eine erteilte Versorgungszusage aufgrund der Insolvenz nicht einhalten kann. Voraussetzung ist weiter, dass die jeweilige Versorgungszusage unverfallbar ist, also einen gewissen Zeitraum bestanden hat, wobei es je nach Datum der Versorgungszusage verschiedene Fristen gibt. Weniger bekannt ist aber, dass § 17 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, auch Betriebsrentengesetz oder BetrAVG genannt, neben Arbeitnehmern und Auszubildenden auch Personen, die nicht Arbeitnehmer sind, ... weiter lesen
Mönchengladbach (jur). Die gesetzliche Lohngleichbehandlung von Leiharbeitnehmern spätestens nach neun Monaten soll nicht durch Tricks umgangen werden. So darf eine Zeitarbeitsfirma eine Leiharbeiterin nicht kurz vorher für drei Monate und einen Tag auf die Straße setzen, um sie dann wieder einzustellen, entschied das Arbeitsgericht Mönchengladbach in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 20. März 2018, auf das der Deutsche Anwaltsverein aufmerksam gemacht hat (Az.: 1 Ca 2686/17). Im entschiedenen Rechtsstreit ging es um eine Leiharbeiterin, die bei einem Entleiher als Kassiererin eingesetzt wurde. Bevor sie dort neun Monate tätig war, teilte das entleihende ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitgeber einem Arbeitnehmer damit drohen, ihn wegen einer Straftat anzuzeigen. Möglicherwiese steht ein entsprechender Verdacht im Raum. Der Arbeitgeber versucht dann auf diesem Wege, den Mitarbeiter dazu zu bewegen, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen oder gar eine eigene Kündigung auszusprechen. Wie Arbeitnehmer in einer solchen Situation reagieren sollten, hatte ich in einem vorangegangenen Beitrag schon erklärt. Nun stellt sich in diesem Zusammenhang auch die Frage, ob sich Arbeitgeber durch eine solche Drohung eigentlich strafbar machen. Nötigung bei Drohung mit ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Krankschreibung bei Arbeitsunfähigkeit Ist der Arbeitnehmer durch eine Erkrankung objektiv daran gehindert, seine vertraglich geschuldete Tätigkeit auszuüben bzw. würde die Ausübung seiner Tätigkeit dem Heilungsprozess zuwiderlaufen, ist er als arbeitsunfähig anzusehen. Eine entsprechende Bescheinigung muss man sich spätestens am vierten Tag der Krankheit vom Arzt holen und dem Arbeitgeber zukommen lassen. Wie hat man sich dann in der Folge zu verhalten? Muss man strikt zu Hause bleiben oder darf man trotzdem auch Freizeitvergnügungen nachgehen? Grundsätzliche Regel Die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Die Abgrenzung zwischen echten Selbstständigen und Scheinselbstständigen, also Arbeitnehmern, fällt in der Praxis oftmals sehr schwer, da sie von einer ganzen Reihe unterschiedlicher Kriterien abhängt. Wie kann man in der Praxis vorgehen, um eine fehlerhafte Einordnung des jeweiligen Vertragsverhältnisses zu vermeiden? Regelmäßige Überprüfung des betroffenen Vertrages Zunächst sollte der betroffene Vertrag regelmäßig darauf überprüft werden, dass er keine Regelungen enthält, die die Annahme eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Letztlich ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Aufhebungsvertrag in der Regel nachteilig für Arbeitnehmer: Arbeitnehmer haben in aller Regel mehr Nachteile als Vorteile von einem Aufhebungsvertrag. Selbst wenn der Arbeitgeber einen noch so sehr drängt und vielleicht auch eine vermeintlich hohe Abfindungssumme bietet, sollten Arbeitnehmer unbedingt rechtlichen Rat einholen, bevor sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Von der Abfindung bleibt nämlich z. B. nur ein Teil übrig, wenn im Anschluss an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld verhängt. Die Gefahr ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Prüfung auf Scheinselbstständigkeit: Das Thema Scheinselbstständigkeit und in diesem Zusammenhang die Abgrenzung von Selbstständigen und Arbeitnehmern sowie die Frage, wie Arbeitgeber, Auftraggeber, Selbstständige wie auch Arbeitnehmer in entsprechenden Fällen vorgehen können, gehört zu meinen Schwerpunktgebieten im Arbeitsrecht. Zunehmend kommt es hier zu Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung, die Beiträge in die Rentenkasse bekommen möchte. Wie lassen sich echte Selbstständige von Arbeitnehmern unterscheiden und wie ist die Tätigkeit als Telefoninterviewer zu ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin zum Thema Burnout am Arbeitsplatz (Bossing, Abmahnung, (fristlose) Kündigung) Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe vom 25.7.2011 von Fällen psychischer Überlastung von Mitarbeitern großer Konzerne, wie Adidas, MAN und Daimler. Der Spiegel zitiert eine Studie, der zufolge der Krankenstand in Deutschland wegen psychischer Belastungen in den letzten Jahren stetig angestiegen sei - um 80 % seit 1994. Für Unternehmen wird dies zunehmend zum Problem, denn sollte ein Mitarbeiter für 6-8 Wochen wegen einer Burnoutphase ausfallen, kostet das das Unternehmen ca. 16.000 € - den Schaden wegen der verminderten ... weiter lesen
Entgeltfortzahlung für Personalratsschulung Der bei der beklagten Stadt beschäftigte Kläger ist Mitglied des Personalrats. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft beiderseitiger Tarifbindung der Bundes-Manteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G II) Anwendung. Gem. § 26 Abs. 2 Satz 1 BMT-G II ist der Urlaubslohn iSv. § 67 Nr. 40 BMT-G II zu zahlen, wenn dem Arbeiter Lohn ohne Arbeitsleistung für volle Arbeitstage fortzuzahlen ist. Der Kläger besuchte in der Zeit vom 17. bis 22. Oktober 1999 ein EDV-Seminar. Für diese Zeit erhielt er die reguläre Vergütung für 38,5 Wochenstunden. Mit seiner Klage begehrt er darüber hinaus den Urlaubslohnaufschlag. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeit auf Abruf bzw. Abrufarbeit zeichnet sich dadurch aus, dass es der Arbeitgeber in der Hand hat, den Arbeitnehmer entsprechend dem Arbeitsanfall einzusetzen. Je nach Weisung des Arbeitgebers wird der Arbeitnehmer also in einer Woche mehr, in der anderen dagegen wieder weniger tätig. Gesetzliche Regelung der Arbeit auf Abruf: Dabei handelt es sich nicht um den Normalfall. Grundsätzlich liegt nämlich das Wirtschaftsrisiko, also das Risiko, dass es nur geringe Nachfrage für die angebotenen Leistungen gibt, beim Arbeitgeber. Hat er keine Verwendung für den Arbeitnehmer, muss er ihm grundsätzlich trotzdem ... weiter lesen