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BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 7.9.2004, 9 AZR 545/03 Schutz geschäftlicher Bezeichnungen - Freigabe des Domainnamens Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 2. September 2003 - 13 Sa 453/03 - wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen. Tatbestand Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte berechtigt ist, den Domainnamen “R******.de” als Internetadresse zu benutzen. Der Kläger ist Insolvenzverwalter der “R***** GmbH”. Die Insolvenzschuldnerin wurde im Jahre 1990 gegründet und war schwerpunktmäßig im Raum H tätig. Sie beschäftigte 30 Mitarbeiter. Der Beklagte war bei der ... weiter lesen
Verübt ein Arbeitnehmer nachweislich eine Straftat, so stellt sich für den Arbeitgeber die Frage, ob das Arbeitsverhältnis aufgrund dieser Tat kündbar ist. Die Beantwortung dieser Frage hängt von vielen Faktoren ab. Zunächst stellt sich die Frage in welchem Lebensbereich die Straftat begangen wurde. Bei Straftaten bei der Arbeit, kann eher von einer Kündbarkeit des Arbeitnehmers ausgegangen werden. Insbesondere dann, wenn die Straftat gegen den Arbeitgeber gerichtet war. Hat sich der Mitarbeiter beispielsweise eines Diebstahls oder Betrugs (Arbeitszeit, Reisekosten etc.) zum Nachteil des Arbeitgebers schuldig gemacht, kommt eine verhaltensbedingte Kündigung in Betracht. Da allerdings ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Bielefeld hat mit Urteil vom 17.12.2020 zum Aktenzeichen1 Ca 1741/20 entschieden, dass eine fristlose Kündigung wegen einer nicht genehmigten Nebenbeschäftigung rechtswidrig ist. Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund einer außerordentlichen Kündigung geendet hat. § 6 Absatz 1 des Arbeitsvertrags lautet: „Jede Nebentätigkeit, gleichgültig, ob sie entgeltlich oder unentgeltlich ausgeübt wird, ist anzuzeigen und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Firma. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn die Nebentätigkeit die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben zeitlich ... weiter lesen
Darmstadt (jur). Wer beim Weg zur Arbeit sein Hof- oder Garagentor schließt, steht dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies sei letztlich Teil des Arbeitsweges oder allenfalls eine versicherungsunschädliche geringfügige Unterbrechung, wie das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem am Dienstag, 26. April 2016, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: L 3 U 108/15). Es gab damit einem Schulhausmeister aus Hanau recht. An einem vereisten Tag im Januar 2013 machte er morgens gegen 6.15 Uhr das Hoftor seines Grundstücks auf, um zur Arbeit zu fahren. Er fuhr sein Auto aus dem Hof und stieg dann aus, um das Hoftor wieder zu schließen. Dabei rutschte er auf dem ... weiter lesen
Ist ein Arbeitnehmer berufsmäßig mit dem Umgang des Geldes des Arbeitgebers betraut (z. B. Mitarbeiter an der Kasse), ist er im Hinblick auf Kündigung etc. besonders gefährdet. Dazu ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. 1. Risiko fristlose Kündigung: Wenn Arbeitnehmer Vermögensdelikte zulasten des Arbeitgebers begehen, berechtigt das in der Regel zur fristlosen Kündigung. Bei sehr geringfügigen Beträgen und einer bis dahin beanstandungsfreien Tätigkeit kann eine Kündigung bei langer Betriebszugehörigkeit ausnahmsweise unverhältnismäßig und damit unwirksam sein (BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Beleidigungen und negative Äußerungen als Kündigungsgrund: Dass Arbeitnehmer sich in der Öffentlichkeit negativ über den Arbeitgeber äußern oder diesen beleidigen, sei aus bei einem spontanen Wutausbruch oder aufgrund von tiefgreifenden Differenzen, kommt immer wieder vor. Hier sind auch besonders die sozialen Netzwerke ein gefährlicher Faktor. Ein Post, in dem man sich über den Arbeitgeber beschwert, ist schnell geschrieben und veröffentlicht. Was viele Arbeitnehmer nicht bedenken, ist, dass sich solche Äußerungen dann später gut beweisen lassen. Man riskiert also ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Das BAG entschied in seinem Urteil vom 23.01.2013 (Az.: VIII ZR 68/12), dass wenn eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung allein auf dem Umstand beruhe, dass der Arbeitnehmer eine Frage des Arbeitgebers hinsichtlich eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens nicht wahrheitsgemäß beantwortet habe, eine Kündigung des Arbeitgebers als unwirksam zu erachten sei. Bei einer Frage nach dem strafrechtlichen Hintergrund soll es sich nach Auffassung des BAG um eine unzulässige Frage handeln. Sofern der ... weiter lesen
Der Kläger war im Elektrofachhandel der Beklagten seit 1997 als Kundendienstmonteur beschäftigt. Seine Vergütung betrug zuletzt 5.500,00 DM brutto zuzüglich 500,00 DM Fahrkostenpauschale. Die Beklagte beschäftigt neben dem 1945 geborenen Kläger nur noch drei Mitarbeiter, die Ende 1999/Anfang 2000 eingestellt wurden, deutlich jünger als der Kläger sind und erheblich weniger verdienen. Einer der Mitarbeiter ist als Lagerarbeiter, einer als Auslieferungsfahrer und einer als Monteur und Verkäufer beschäftigt. Am 30. Juni 2000 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 31. Juli 2000 und führte betriebliche Gründe an. Der Kläger hat geltend gemacht, die Kündigung verstoße gegen Treu und Glauben, weil die Beklagte ihre Entscheidung, ihm ... weiter lesen
In einem von Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. Rechtsanwalt für Kündigungsschutz & Arbeitsrecht der Kölner Schwerpunktkanzlei JURA.CC bearbeiteten Fall wurde dem Mandanten telefonisch die Entfristung des Arbeitsvertrages zugesagt und angekündigt, dass dies auch zeitnah schriftlich bestätigt wird . Der Mandant plante entsprechend, die schriftliche Bestätigung der Entfristung blieb sodann aber aus . Der Mandant fragte mehrfach nach und erhielt sodann die schriftliche Mitteilung, dass der Arbeitsvertrag nun doch nicht entfristet würde. Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. Rechtsanwalt für Kündigungsschutz & Arbeitsrecht der Kölner Schwerpunktkanzlei JURA.CC klagte ... weiter lesen
Es dürfte jedem bekannt sein: Wer in einem Arbeitsverhältnis steht, darf nicht eine Nebentätigkeit bei der Konkurrenz aufnehmen. Dieser Satz gilt aber so allgemein nicht mehr. Das Bundesarbeitsgericht neigt offenbar zu einer einschränkenden Auslegung, so erkennbar in seiner Entscheidung vom 24.03.2010, 10 AZR 66/09. In dem entschiedenen Fall war eine Arbeitnehmerin seit 1985 in einem Briefzentrum mit einer Wochenarbeitszeit von 15 Stunden beschäftigt. 2006 teilte sie mit, dass sie sechs Stunden pro Woche für ein anderes Unternehmen Zeitungen austrägt. Dieses andere Unternehmen befasst sich auch mit der Briefbeförderung, mit der die Arbeitnehmerin aber nichts zu tun hatte. Das ... weiter lesen
Berlin (jur). Eine HIV-Infektion rechtfertigt nicht die generelle Ablehnung als Feuerwehrbeamter. Weil die Erkrankung als Behinderung gilt, können abgelehnte Bewerber gegebenenfalls eine Diskriminierungsentschädigung verlangen, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Mittwoch, 19. Oktober 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 5 K 322.18). Es sprach dem Kläger eine Entschädigung von 2.500 Euro zu. Der Kläger hatte sich 2018 mit 23 Jahren als Beamter für den feuerwehrtechnischen Dienst des Landes Berlin beworben. Zwei Monate zuvor hatte er erfahren, dass er HIV-positiv ist. Ein Test, den das Land bei allen Bewerbern routinemäßig durchgeführt hatte, fiel dann ebenfalls ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16.09.2015 - 12 Sa 630/15. In den meisten Betrieben gibt es Regelungen oder Ansprachen dazu, ob Arbeitnehmern die Nutzung des Telefons am Arbeitsplatz für private Gespräche erlaubt ist. Ist das nicht der Fall, sollten sich Arbeitnehmer auch unbedingt daran halten, andernfalls droht die Kündigung. Doch auch im Fall einer Erlaubnis gibt es Grenzen. Teilnahme an kostenpflichtigem Telefongewinnspiel: Nicht gedeckt von einer Erlaubnis ist die Teilnahme an kostenpflichtigen Telefongewinnspielen. Das hat das ... weiter lesen