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Rechtsanwalt in Halle (Saale) - Arbeitsrecht
Experten-Ratgeber
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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Während der Krankheit kein besonderer Kündigungsschutz Zunächst einmal ist ein Arbeitnehmer nicht in besonderem Maße vor einer Kündigung geschützt, während er krank ist. Eine Kündigung des Arbeitgebers kann demnach unter den gleichen Voraussetzungen ergehen wie sonst. Kein Kündigungsschutz im Kleinbetrieb Arbeitnehmer, die in einem Betrieb mit regelmäßig weniger als zehn Mitarbeitern beschäftigt sind, haben keinen Kündigungsschutz. Eine Kündigung des Arbeitgebers ist auch während der Krankheit unter Einhaltung der Kündigungsfrist ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Durch das kürzlich ergangene Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 07.08.2012 (Aktenzeichen: 9 AZR 353/10) werden die Rechte der Arbeitnehmer bei krankheitsbedingter Abwesenheit gestärkt. Der Urlaubsanspruch soll bei einer langjährigen Krankheit demnach erst 15 Monate nach dem Ablauf des Urlaubsjahres, in welchem er entstanden ist, verfallen. Dies bedeutet, dass auch wenn ein Arbeitnehmer ein gesamtes Jahr lang seiner Arbeitstätigkeit krankheitsbedingt nicht nachkommen kann, sein Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub demnach bestehen bleibt. Hiervon ... weiter lesen
Nach dem Erhalt einer Kündigung vom Arbeitgeber stellen sich Arbeitnehmer in der Regel die Frage, ob es sich lohnt, sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung wehren. Statistisch gesehen: Ja! Die Statistik zeigt, dass es sich für Arbeitnehmer in der Mehrzahl der Fälle lohnt, eine Kündigungsschutzklage zu erheben: Insgesamt erhielten nur 16% aller gekündigten Arbeitnehmer eine Abfindung. Von den Arbeitnehmern, die sich gegen eine Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage wehren, bekommt dagegen über die Hälfte (57%) eine Abfindung. Die Chance auf den Erhalt einer Abfindung erhöht sich mit der Erhebung einer Kündigungsschutzklage also deutlich. ... weiter lesen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 22.02.2018 zum Aktenzeichen C-103/16 entschieden, dass einer schwangeren Arbeitnehmerin ebenfalls bei einer Massenentlassung gekündigt werden darf. Die Richter führten aus, dass der Arbeitgeber der entlassenen schwangeren Arbeitnehmerin nur die Gründe für die Massenentlassung und die sachlichen Kriterien mitteilen muss, nach denen die zu entlassenden Arbeitnehmer ausgewählt worden seien. Die Richter betonten, dass eine Kündigung , die ihren wesentlichen Grund in der Schwangerschaft der Arbeitnehmerin hat, unzulässig ist. Zulässig ist aber hingegen die Kündigung aus schwangerschaftsunabhängigen ... weiter lesen
Die Klägerin ist beim Land Hessen als Bezügerechnerin angestellt und in der Vergütungsgruppe (VergGr) V b BAT eingruppiert. Sie wurde 1987 zur Frauenbeauftragten ihrer Dienststelle bestellt und übt diese Aufgabe zeitlich überwiegend aus. Ihre Bestellung wurde nach Inkrafttreten des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) nicht widerrufen. Die Bestellung ist nach § 17 HGlG auf sechs Jahre begrenzt. Die Klägerin meint, die Tätigkeit als Frauenbeauftragte sei gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts mindestens nach der VergGr IV b BAT zu vergüten, und fordert vom beklagten ... weiter lesen
Düsseldorf (jur). Unternehmen dürfen eine Facebook-Seite im Internet einrichten, ohne den Betriebsrat vorher zu fragen. Das Betriebsverfassungsgesetz sieht hier kein Mitbestimmungsrecht vor, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf in einem am Montag, 12. Januar 2015, gefällten Beschluss (Az.: 9 Ta BV 51/14). Eine Mitbestimmung gelte nur für „technische Einrichtungen“, die der Überwachung von Mitarbeitern dienen. Im konkreten Fall hatte der Arbeitgeber in fünf Transfusionszentren Blutspenden entgegengenommen, diese verarbeitet und verkauft. Auf dem social media Portal www.facebook.de richtete die Firma ein eigenes Unternehmensprofil ein. Nutzer konnten dort Kommentare ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers: Wer die Wartezeit von sechs Monaten nach dem Bundesurlaubsgesetz (§ 4 BurlG) durchlaufen hat, erwirbt einen Anspruch auf vollen Jahresurlaub. Das bedeutet bei einer Sechstagewoche einen Urlaubsanspruch von 24 Werktagen, bei einer Fünftagewoche von 20 Tagen. Dabei handelt es sich aber nur um einen Mindestanspruch. Der Arbeitsvertrag kann zum Beispiel auch deutlich mehr Urlaubstage vorsehen. Arbeitgeber muss Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen: Die Wünsche des Arbeitnehmers im Hinblick auf den Zeitraum des Urlaubs müssen vom Arbeitgeber berücksichtigt ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen. Schutz von schwerbehinderten Mitarbeitern Menschen mit einer Behinderung sollen geschützt werden vor dem Job-Verlust. Die Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters ist deshalb kompliziert, der Arbeitgeber muss insbesondere die Zustimmung des Integrationsamts einholen. Was aber, wenn der Arbeitgeber nichts weiß vom Grad der Behinderung? Was, wenn der Mitarbeiter nur im Laufe der Zeit einen Grad der Behinderung erreicht, der ihn unter den Schutz des Schwerbehindertenrechts stellt? Experten-Tipp Wussten Sie schon? Bei einer Kündigung seitens des Arbeitgebers haben Sie nur 3 Wochen ... weiter lesen
Die Datenschutzbeauftragte in den Unternehmen genießen besonderen Schutz. Für Datenschutzbeauftragte gilt ein Benachteiligungsverbot. Gem. § 4f Abs. 3 S. 5, 6 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darf der Datenschutzbeauftragte wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden. Unter Benachteiligung in diesem Sinne war und ist unter anderem jede Änderung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses des Datenschutzbeauftragten zu seinen Ungunsten, das Ausschließen von Vergünstigungen und das Umgehen von Beförderungen zu verstehen. Eine objektive Benachteiligung ist ausreichend, weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit müssen nachgewiesen werden. Der Datenschutzbeauftragte ... weiter lesen
Corona-Testverweigerer am Arbeitsplatz gefährden ihre Beschäftigungs- und Lohnzahlungsansprüche: Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 26.10.2021 ( Aktenzeichen 9 Sa 332/21 ) beschäftigt sich mit der Einforderung von Coronatests am Arbeitsplatz . Bei Abfassung dieses Artikels ( 11.01.2021 ) gilt, soweit keine Homeofficeverpflichtung besteht, die 3 G-Regel . Dies bedeutet, dass derjenige, der nicht geimpft oder genesen ist oder dies dem Arbeitgeber nicht offenbaren will, sich testen lassen muss. Der vom LAG München entschiedene Fall spielt zu einer Zeit, zu der diese allgemeinverpflichtende Regelung noch nicht bestand. Aber, für das ... weiter lesen
Die Lufthansa wurde von der Bundesrepublik Deutschland vor der Pleite gerettet und streicht nun dennoch jeden 5. Arbeitsplatz . Das bedeutet, dass 29.000 Arbeitnehme r ihren Arbeitsplatz bis zum Ende des Jahres 2020 verlieren, davon werden ca. 20.000 Stellen im Ausland und 9.000 in Deutschland gestrichen. 10.000 weitere Arbeitnehmer verlieren in Deutschland im Jahr 2021 ihren Arbeitsplatz . Insgesamt beschäftigt die Lufthansa dann noch ca. 109.000 Arbeitnehmer . Auch die Lufthansa-Tochter LSG, die für das Catering an Bord zuständig ist, wurde mitsamt den 7.500 Arbeitnehmern , verkauft; wie viele davon nach dem Verkauf bleiben, steht in den Sternen. Die weggefallenen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen will, muss er sich an die Schriftform halten und diese dementsprechend unterschreiben. Das ist immer dann unproblematisch, wenn der Arbeitgeber eine natürliche Person ist und als solche mit dem Arbeitnehmer auch den Arbeitsvertrag geschlossen hat. Kündigung einer juristischen Person: Handelt es sich beim Arbeitgeber dagegen um eine juristische Person, z.B. eine GmbH oder Aktiengesellschaft (AG) wird die Sache etwas komplizierter. Zunächst ist es wichtig, den Arbeitgeber in der Kündigung richtig zu bezeichnen. Die Bezeichnung ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag ... weiter lesen