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Viele Arbeitnehmer mehr und mehr gefordert. Sowohl Manager und leitende Angestellte, als auch manuelle und ausführende Berufsgruppen (Arbeiter und Angestellte) leiden unter den Anforderungen. Von der Automobilbranche zum Gesundheitswesen reicht die Bandbreite der betroffenen Unternehmenszweige. Im Gesundheitswesen führen Effizienzmaßnahmen dazu, dass eine Krankenpflegerin oder Altenpflegerin immer mehr Patienten oder Bewohner zu betreuen hatten. Wer sich dagegen auflehnt, riskiert schon mal die fristlose Kündigung. Beinahe symptomatisch ist der Fall einer Altenpflegerin, die sich über zu hohe Arbeitsbelastung in einem Pflegeheim beschwert hatte und schließlich auch wegen einer Strafanzeige gegen den ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Straftaten zulasten des Arbeitgebers, insbesondere Diebstahl, Unterschlagung oder Betrug, sind grundsätzlich ein tauglicher Kündigungsgrund. Arbeitnehmer müssen in Fällen, in denen sie auf solche Weise das Vermögen des Arbeitgebers schädigen, immer damit rechnen, ihren Job zu verlieren. Schwierig wird es in diesem Zusammenhang immer dann, wenn es sich nur um eine äußerst geringfügige Schädigung handelt. Viele Arbeitnehmer kennen den Emmely-Fall, in dem es um eine fristlose Kündigung wegen der unrechtmäßigen Einlösung ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat am 13.10.2020 zum Aktenzeichen 3 AZR 246/20 entschieden, dass dem Anspruch eines Versorgungsempfängers auf richtige Berechnung seiner Ausgangsrente auf der Grundlage einer Betriebsvereinbarung – und damit die Überprüfung der Wirksamkeit einer Ablösung einer früheren, günstigeren Versorgungsordnung – der Einwand der Verwirkung aus § 242 BGB nicht entgegengehalten werden kann. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 36/2020 vom 13.10.2020 ergibt sich: Der Kläger war seit 1955 bei der Beklagten beschäftigt. Die betriebliche Altersversorgung bei der Beklagten war seit dem Jahr 1979 durch eine Betriebsvereinbarung (BV 1979) geregelt. Die BV 1979 ... weiter lesen
Eine Entfristung kann im Arbeitsrecht bei einer einvernehmlichen unbefristeten Verlängerung des zuvor befristeten Arbeitsvertrages vorkommen, aber auch als einseitiger Wunsch des Arbeitnehmers , dass sein befristeter Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber nun unbefristet fort gilt. Die Entfristung kann der Arbeitnehmer auch vor dem Arbeitsgericht einklagen . Aus den Gesetzen des Arbeitsrechts hat ein Arbeitnehmer keinen grundsätzlichen Anspruch darauf, dass ein befristeter Arbeitsvertrag entfristet wird. Dies kann sich aber ändern, wenn dem Arbeitgeber ein Fehler bei der Befristung unterlaufen ist. Fehler können sein: Befristung erfolgte mündlich ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 27.11.2018 zum Aktenzeichen 7 Sa 963/18 entschieden, dass eine Lehrerin eine Entschädigung wegen einer Benachteiligung aufgrund der Religion zugesprochen erhält. Im konkreten Fall hat sich eine junge Frau als Lehrerin beworben. Ihre Bewerbung als Diplominformatikerin war nicht erfolgreich, weil sie ein muslimisches Kopftuch trägt. Hierin liege eine nicht erlaubte Benachteiligung wegen ihrer Religion. Die Frau klagte vor dem Arbeitsgericht . Die Landesarbeitsrichter haben der jungen Frau eine Entschädigung in Höhe von eineinhalb Monatsvergütungen zugesprochen. Zur Begründung hat das Landesarbeitsgericht ausgeführt, es liege ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Tattoos und Piercings in einigen Branchen unerwünscht In einigen Sparten ist sichtbarer Körperschmuck wie Tattoos und Piercings relativ eindeutig nicht erwünscht. Doch was kann ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern in dieser Hinsicht wirklich vorschreiben bzw. verbieten? Grundsätzlich Privatsache des Arbeitnehmers Grundsätzlich ist das Erscheinungsbild und damit auch das Tragen von Piercings und Tattoos die Privatangelegenheit von Arbeitnehmern. Dennoch ergeben sich für Arbeitgeber in verschiedener Hinsicht Gründe dafür, diese zu verbieten. Verbot bei Gefahr für ... weiter lesen
Erfurt (jur). Wollen Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin nach einer Fortbildung an sich binden, müssen sie eine Rückzahlungsklausel wasserdicht formulieren. So muss die Rückzahlung auf jeden Fall ausgeschlossen sein, wenn die Arbeitnehmerin unverschuldet dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nachzukommen, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Dienstag, 3. Mai 2022, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 9 AZR 260/21). Danach ist andernfalls die gesamte Rückzahlungsklausel unwirksam – auch dann, wenn der Fehler mit dem konkreten Sachverhalt gar nichts zu tun hat. Damit gab das BAG einer Altenpflegerin recht, die früher in einer ... weiter lesen
Kassel. Vom Bundessozialgericht (BSG) in Kassel wurde Arbeitgebern die Anerkennung einer Beschäftigung für schwerbehinderte Menschen erleichtert. Ein entsprechender Antrag gilt nach dem am Mittwoch, 30. März 2022, verkündeten Urteil vom Vortag auch rückwirkend noch zumindest für das Vorjahr (Az.: B 11 AL 30/21 R). Laut Gesetz müssen Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten für schwerbehinderte Menschen sogenannte Pflichtarbeitsplätze bereitstellen. Die Anzahl ist abhängig von der Gesamtzahl der Mitarbeiter. Kommen Arbeitgeber dieser Vorgabe nicht oder nicht ausreichend nach, müssen sie eine „Schwerbehindertenausgleichsabgabe“ zahlen. Im jetzt ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Warenhaus Karstadt mit Hauptsitz in Essen ist eines der traditionsreichen deutschen Großunternehmen. Bereits vor 2 Jahren war der Konzern jedoch wegen finanzieller Probleme in die Schlagzeilen geraten. Nachdem der Konzern Insolvenz anmelden musste, hatte ein Investor die Warenhauskette gekauft. Fortan ruhte die ganze Hoffnung auf ihm. Die schon damals zu befürchtende Entlassung vieler Angestellter schien damit erst einmal nicht mehr notwendig zu sein. Die Mitarbeiter des Konzerns sollen zur Unterstützung der Sanierung des Unternehmens auf Teile ... weiter lesen
Die seit 1991 bei der Beklagten beschäftigte Klägerin teilte dieser mit Schreiben vom 9. Juni 2000 mit, sie sei schwanger. Wegen des Vorwurfs falscher Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit beantragte die Beklagte am 17. Juli 2000 beim zuständigen Landesamt für Soziales und Familie, die außerordentliche Kündigung für zulässig zu erklären. Das Landesamt erteilte mit Bescheid vom 11. August 2000 die Zustimmung mit der Maßgabe, daß die Kündigung frühestens zum 31. Dezember 2000 ausgesprochen werden könne. Die Klägerin legte gegen den Bescheid Widerspruch ein, der zurückgewiesen wurde. Ihre dagegen erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht ausgesetzt. Die Beklagte kündigte mit Schreiben vom 18. August 2000 das Arbeitsverhältnis zum ... weiter lesen
Der Kläger ist Drucker mit einem Stundenlohn von 36,78 DM. Er war am 14. Juni 2001, in Bayern gesetzlicher Feiertag (Fronleichnam), arbeitsunfähig krank. An diesem Tag hätte er nach Maßgabe des Arbeitsplans zehn Stunden arbeiten müssen. Der Kläger hat zusätzlich zu der vom Arbeitgeber geleisteten Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für zehn Stunden (490,28 DM einschl. Nachtarbeitszuschlägen) weitere Entgeltfortzahlung verlangt, nämlich 367,80 DM als Feiertagsbezahlung sowie den 170 %igen tariflichen Feiertagszuschlag (625,26 DM). Die Klage war insgesamt erfolgreich. Das Bundesarbeitsgericht hat auch den in der Revision allein noch rechtshängigen Feiertagszuschlag zugesprochen. Zwar hat der maßgebliche Tarifvertrag für die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26.01.2017 – 2 AZR 68/16 . Mit einer Änderungskündigung kann der Arbeitgeber ausnahmsweise einseitig die Arbeitsbedingungen ändern, indem er dem Arbeitnehmer kündigt und ihm aber gleichzeitig die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu den veränderten Bedingungen anbietet. Die Änderungskündigung ist damit im Vergleich zur normalen Kündigung ein milderes Mittel und muss aufgrund des sog. ultima ratio Grundsatzes im Arbeitsrecht deshalb vom Arbeitgeber grundsätzlich zunächst ... weiter lesen