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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Altenpflege und Krankenpflege anfällig für Scheinselbstständigkeit Das Problem der Scheinselbstständigkeit wird in der Praxis häufig unterschätzt. Die Konsequenzen für Auftraggeber sind oftmals sehr unangenehm: hohe Nachforderungen, was Sozialversicherungsbeiträge, Steuern und Säumniszuschläge angeht. Abgesehen davon kann es zu Kündigungsschutzklagen von Mitarbeitern kommen und auch strafrechtliche Sanktionen (Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen) drohen. Schließlich können mitunter sogar Gewerbeschließung und Insolvenz folgen. Ärgerlich ist besonders, ... weiter lesen
Es dürfte allgemein bekannt sein: Wer sich im Ton vergreift, wird gekündigt. Und dies oft zu Recht. Aber nicht immer. Das LAG Schleswig-Holstein hat jetzt eine Kündigung als unwirksam erklärt, die darauf gestützt war, dass ein LKW-Fahrer zu einem Vertreter des Kunden sagte: „Ich liefere hier seit Jahren, und jetzt geh aus dem Weg, du Arsch". In dem Streit soll er den Gesprächspartner noch weitere fünf Mal als „Arschloch" beleidigt haben. Anlass des Streits war, dass die Deckenhöhe der Anlieferung sehr niedrig war, so dass zwischen LKW und De-cke nur wenig Platz war. Nicht aufgeklärt werden konnte, ob beim Rangieren Deckenteile und Rohre beschädigt wurden. Ein Mitarbeiter ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Ich erlebe immer wieder, dass sich Auftraggeber speziell bei anstehenden Betriebsprüfungen Sorgen darüber machen, dass einzelne Mitarbeiter scheinselbstständig sein könnten. Oftmals sieht es folgendermaßen aus: Die Verträge mit den freien Mitarbeitern sind zumeist ordnungsgemäß, sprich inhaltlich auch tatsächlich solche echter freier Mitarbeiter. Tatsächlich läuft es aber häufig in der Praxis über Jahre hinweg anders, als in den Verträgen vorgesehen. Im Zuge einer zunehmenden Eingliederung der ursprünglich freien Mitarbeiter in den Betrieb werden ihnen dann ... weiter lesen
Osnabrück (jur). Der Kampf gegen Ratten kann Sonntagseinsätze der Stadtreinigung erfordern. Eine Ausnahme vom Verbot der Sonntagsarbeit ist daher rechtmäßig, wie das Verwaltungsgericht Osnabrück in einem am Freitag, 12. August 2016, begründeten Beschluss entschied (Az.: 8 B 1/16). Es billigte damit entsprechende Sonntagsarbeit in Osnabrück. Nach Veranstaltungen am Samstagabend oder am Sonntag werden die Mitarbeiter des Osnabrücker Service Betriebes „Straßen.Abfall.Grün“ öfters zu sonntäglichen Einsetzen herangezogen. Dagegen wehrt sich der Personalrat. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hatte seinen Beschluss am 5. August wegen Eilbedürftigkeit ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Medienberichten zufolge will die Firma Gigaset fast die Hälfte der Belegschaft in den nächsten drei Jahren abbauen. Bis 2018 sollen von den 1250 Stellen im Unternehmen 550 wegfallen. Die Geräte werden hauptsächlich im Werk in Bocholt hergestellt. Allein am Standort Bocholt sollen lokalen Medienberichten zufolge 300 der insgesamt 1000 Jobs wegfallen. Was müssen betroffene Mitarbeiter der Firma Gigaset beachten? Rechtschutzversicherung überprüfen Mitarbeiter von Gigaset sollten eine bestehende Rechtsschutzversicherung überprüfen. Ist auch Arbeitsrechtsschutz mit abgedeckt? Gegebenenfalls ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Krankmeldung nicht vergessen Im Falle einer Krankheit denken viele Arbeitnehmer direkt an die Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und wann sie dem Arbeitgeber eine solche zukommen lassen müssen. Was man aber nicht vergessen darf: Man muss sich beim Arbeitgeber auch krank melden und zwar unverzüglich. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. Wer also morgens merkt, dass er krank ist und nicht zur Arbeit gehen kann, muss dem Arbeitgeber dies noch vor Dienstbeginn mitteilen. Krankmeldung per Anruf oder E-Mail Zu diesem Zweck kann man den Arbeitgeber anrufen. Wenn man ihn ... weiter lesen
Die nach der Betriebszugehörigkeit gestaffelten Austrittsfristen stellen keine Diskriminierung der jüngeren Arbeitnehmer dar - Urteil des BAG vom 18.09.2014, 6 AZR 636/13 Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht in § 622 Abs. 2 S. 1 BGB vor, dass sich die Kündigungsfrist je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit verlängert. Sie beträgt mindestens vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende und verlängert schrittweise auf bis zu sieben Monate nach mehr als zwanzig Jahren Betriebszugehörigkeit. Abweichende Vereinbarungen in Tarif- und Arbeitsverträgen sind möglich, wobei in Arbeitsverträgen nur zugunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden darf. Die weiter in ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Im Falle einer Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann sich ein Anspruch auf eine Abfindung nach dem Kündigungsschutzgesetz, dem Betriebsverfassungsgesetz oder einem Tarifvertrag ergeben. Automatisch entsteht ein solcher Anspruch jedoch nicht. Vielmehr kommt es jedoch im Rahmen des möglicherweise folgenden Kündigungsschutzprozesses zu einer "freiwilligen" Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber. Kommt es auf Seiten des Arbeitgebers zu einer rechtmäßigen Kündigung, so ... weiter lesen
Arbeitszeitverlängerung und Zustimmungsverweigerung bei Eingruppierung Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen des Zeitschriftenverlagsgewerbes. Sie ist nicht tarifgebunden. Die bei ihr beschäftigten Arbeitnehmer gruppiert sie nach den einschlägigen Gehaltstarifverträgen ein. Für die vor 1996 eingestellten Arbeitnehmer gilt die tariflvertragliche Wochenarbeitszeit von 35 Stunden für Angestellte und von 38 Stunden für Redakteure. Seit 1996 vereinbart sie bei Neueinstellungen eine Wochenarbeitszeit von 38 Stunden für Angestellte und von 40 Stunden für Redakteure ohne entsprechenden Lohnausgleich. Im Rahmen der Einstellung von Arbeitnehmern begehrte die Arbeitgeberin auch die Zustimmung des Betriebsrats für deren beabsichtigte ... weiter lesen
Ein Vorgesetzter, der arbeitsvertraglich verpflichtet ist, die Arbeitszeiten der ihm nachgeordneten Mitarbeiter zu kontrollieren riskiert die fristlose Kündigung, wenn er vorsätzlich falsche Angaben macht. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 23. Mai 2013 – 10 Sa 6/13 –, juris) Ausgangslage: Ein Vorgesetzter hatte seine Mitarbeiter vorzeitig nachhause geschickt, da diese wegen eines Stromausfalls nach einem Gewitter angeblich nicht mehr arbeiten konnten. Auf den Zeiterfassungskarten hatte er den Mitarbeitern allerdings die Arbeitsleistung bis zum Ende der regulären Arbeitszeit ... weiter lesen
• Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben einen Anspruch auf Elternzeit. • Um Elternzeit gewährt zu bekommen, muss das jeweilige Elternteil mit dem Kind im selben Haushalt wohnen, überwiegend die Betreuung und Erziehung des Kindes vornehmen und nicht mehr als dreißig Stunden pro Woche arbeiten. • Elternzeit kann bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes genommen werden. Hierbei kann ein Anteil von bis zu zwölf Monaten auch auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragen werden. Der Arbeitgeber muss dem jedoch zustimmen. • Die Elternzeit muss mindestens sieben Wochen vor ihrem ... weiter lesen
Einer Partnerin in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft steht ein Anspruch auf (erhöhten) Ortszuschlag der Stufe 3 nach § 29 Abschnitt B Abs. 3 BAT zu, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt mit der Lebenspartnerin und deren Kind lebt. Die durch die Aufnahme des Kindes in dem gemeinsamen Haushalt verbundene finanzielle Belastung sei mit derjenigen einer verheirateten Angestellten identisch. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin am 28.10.2005 im Falle einer bei dem Polizeipräsidenten beschäftigten Angestellten entschieden. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Az.: 91 Ca 11704/05 Pressemittelung des ArbG Berlin weiter lesen